Zolllager

Auch genannt: Zolllagerverfahren · bonded warehouse · gümrük antreposu · antrepo

Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt oder wiederausgeführt werden. Öffentliche Zolllager stehen jedem Nutzer offen, private Zolllager nutzt der Bewilligungsinhaber. Die Lagerdauer ist in der EU grundsätzlich unbegrenzt.

In der Praxis

Das Zolllager verschiebt die Abgabenzahlung bis zum Verkauf im Inland und vermeidet sie bei wiederausgeführten Waren ganz, was sich für Distributionszentren eignet.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

Verwandte Begriffe

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Freizone
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