Zolllager
Auch genannt: Zolllagerverfahren · bonded warehouse · gümrük antreposu · antrepo
Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt oder wiederausgeführt werden. Öffentliche Zolllager stehen jedem Nutzer offen, private Zolllager nutzt der Bewilligungsinhaber. Die Lagerdauer ist in der EU grundsätzlich unbegrenzt.
In der Praxis
Das Zolllager verschiebt die Abgabenzahlung bis zum Verkauf im Inland und vermeidet sie bei wiederausgeführten Waren ganz, was sich für Distributionszentren eignet.
Verwandte Begriffe
- Besondere Verfahren
- Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
- Freizone
- Ein abgegrenzter Bereich innerhalb eines Zollgebiets, in dem Nicht-Unionswaren bzw. ausländische Waren gelagert, behandelt oder verarbeitet werden…
- Vorübergehende Verwahrung
- Der Status von Nicht-Unionswaren ab ihrer Gestellung beim Zoll bis zur Überführung in ein Verfahren oder zur Wiederausfuhr. Die Waren lagern in…
- Sicherheitsleistung
- Eine finanzielle Sicherheit, etwa Barsicherheit, Bankbürgschaft oder Bürgschaftserklärung, die die Erfüllung einer entstandenen oder möglicherweise…