Warenmuster

Auch genannt: Muster von geringem Wert · ticari numune

Waren, die versandt werden, um Art und Qualität von Erzeugnissen vorzuführen oder zu erproben, und die zollfrei eingeführt werden können, wenn sie einen geringen Wert haben und nur zum Einholen von Aufträgen verwendbar sind, oder die im Rahmen einer Befreiung vorübergehend verwendet werden. Muster müssen dafür unter Umständen gekennzeichnet oder unbrauchbar gemacht werden.

In der Praxis

Verkaufsfähige Muster erfordern entweder die Entrichtung der Abgaben oder die vorübergehende Verwendung, etwa mit einem Carnet ATA.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Zollbefreiungsverordnung (EU)
Die EU-Verordnung, die die Fälle aufführt, in denen Waren zollfrei eingeführt werden können, etwa Übersiedlungsgut bei Wohnsitzverlegung, Geschenke,…
Vorübergehende Verwendung
Ein besonderes Verfahren, bei dem zur Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von…
Carnet ATA
Ein internationales Zolldokument, mit dem Waren in den Mitgliedsländern des ATA-Systems vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden können, etwa für…

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