Zollkontrollen

Auch genannt: Zollprüfung · Kontrolle

Besondere Handlungen der Zollbehörden zur Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, etwa die Beschau von Waren, die Prüfung von Unterlagen oder Daten, die Entnahme von Proben oder die Prüfung der Buchführung. Kontrollen werden vor allem auf Grundlage einer Risikoanalyse ausgewählt und können vor oder nach der Überlassung stattfinden.

In der Praxis

Da Kontrollen auch nach der Überlassung möglich sind, müssen Einführer ihre Geschäftsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bereithalten.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Beschau der Waren
Eine Zollkontrolle, bei der Beamte die Waren selbst prüfen, etwa Menge, Beschreibung, Einreihung, Ursprungskennzeichen oder Zustand, und gelegentlich…
Dokumentenprüfung
Eine Zollkontrolle, die sich auf die Prüfung der Anmeldung und der Unterlagen wie Rechnungen, Bescheinigungen und Genehmigungen beschränkt, ohne die…
Risikomanagement (Zoll)
Die systematische Ermittlung und Bewertung von Risiken wie Einnahmeverlusten, Sicherheitsbedrohungen oder verbotenen Waren, anhand derer der Zoll…
Nachträgliche Prüfung (Zollprüfung)
Eine Kontrolle durch den Zoll nach der Überlassung der Waren anhand von Geschäftsunterlagen, Anmeldungen und Systemen. Sie kann zur Berichtigung von…

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