Position · Kapitel 04
0406: Käse und Quark/Topfen
Position 0406 ist in 5 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 04 („Milch und Milcherzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 0406.10Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/TopfenFrischkäse, Quark und Topfen
- 0406.20Käse aller Art, gerieben oder in PulverformKäse, gerieben oder pulverisiert
- 0406.30Schmelzkäse, weder gerieben noch in PulverformSchmelzkäse
- 0406.40Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti
- 0406.90Käse und Quark/Topfen, andere KäseAnderer Käse (Hart- und Schnittkäse)
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,7 Mio. $1,7 Mio. $+54,5 Mio. $+512,4 Mio. $+> 2,5 Mrd. $
Exporte: 169
- Deutschland: 6,6 Mrd. $
- Italien: 5,7 Mrd. $
- Niederlande: 5,6 Mrd. $
- Frankreich: 4,2 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,5 Mrd. $
- Dänemark: 2,4 Mrd. $
- Neuseeland: 1,7 Mrd. $
- Irland: 1,7 Mrd. $
- Belgien: 1,4 Mrd. $
- Polen: 1,3 Mrd. $
- Griechenland: 1,1 Mrd. $
- Österreich: 980,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 914,3 Mio. $
- Spanien: 898,8 Mio. $
- Schweiz: 812,7 Mio. $
- Australien: 802,8 Mio. $
- Tschechien: 512,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 439,9 Mio. $
- Bahrain: 434,9 Mio. $
- Zypern: 423,4 Mio. $
- Argentinien: 423,3 Mio. $
- Litauen: 335,7 Mio. $
- Ungarn: 245,6 Mio. $
- Slowakei: 236,7 Mio. $
- Luxemburg: 232,3 Mio. $
- Türkei: 227,8 Mio. $
- Nicaragua: 211,1 Mio. $
- Ägypten: 204 Mio. $
- Estland: 188,8 Mio. $
- Lettland: 156,4 Mio. $
- Schweden: 144,5 Mio. $
- Russland: 113,6 Mio. $
- Bulgarien: 112,4 Mio. $
- Uruguay: 104,5 Mio. $
- Rumänien: 103,1 Mio. $
- Kanada: 100 Mio. $
- Belarus: 87,5 Mio. $
- Portugal: 82,9 Mio. $
- Mexiko: 81 Mio. $
- Südafrika: 67,5 Mio. $
- Indien: 58,6 Mio. $
- Ukraine: 54,5 Mio. $
- Serbien: 52,9 Mio. $
- Slowenien: 50,7 Mio. $
- Finnland: 50 Mio. $
- Kroatien: 42,5 Mio. $
- Chile: 40,3 Mio. $
- El Salvador: 33,9 Mio. $
- Marokko: 33,4 Mio. $
- Jordanien: 26,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 26,4 Mio. $
- Singapur: 26,3 Mio. $
- Honduras: 23,1 Mio. $
- Vietnam: 23 Mio. $
- Iran: 21,3 Mio. $
- Brasilien: 19,8 Mio. $
- Island: 17,5 Mio. $
- Costa Rica: 17,3 Mio. $
- Japan: 17,1 Mio. $
- Malaysia: 17 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 10,9 Mio. $10,9 Mio. $+120,3 Mio. $+493,2 Mio. $+> 2,1 Mrd. $
Importe: 221
- Deutschland: 6 Mrd. $
- Frankreich: 3,1 Mrd. $
- Italien: 2,8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,6 Mrd. $
- Niederlande: 2,3 Mrd. $
- Belgien: 2,1 Mrd. $
- Spanien: 2,1 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2 Mrd. $
- Japan: 1,3 Mrd. $
- Mexiko: 1,1 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 947 Mio. $
- Schweden: 857,2 Mio. $
- China: 854,9 Mio. $
- Österreich: 837,8 Mio. $
- Polen: 788,7 Mio. $
- Griechenland: 771,6 Mio. $
- Südkorea: 635,9 Mio. $
- Tschechien: 633,1 Mio. $
- Australien: 629,6 Mio. $
- Rumänien: 626,6 Mio. $
- Schweiz: 612 Mio. $
- Dänemark: 532,6 Mio. $
- Kanada: 493,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 446,9 Mio. $
- Portugal: 429,8 Mio. $
- Luxemburg: 411,3 Mio. $
- Ungarn: 390,3 Mio. $
- Finnland: 355,3 Mio. $
- Slowakei: 307,1 Mio. $
- Brasilien: 305,5 Mio. $
- Chile: 304,8 Mio. $
- Irland: 287 Mio. $
- Kuwait: 246 Mio. $
- Kroatien: 238,9 Mio. $
- Irak: 232,1 Mio. $
- Philippinen: 225 Mio. $
- Ukraine: 221,7 Mio. $
- El Salvador: 205 Mio. $
- Bulgarien: 203,9 Mio. $
- Dominikanische Republik: 197 Mio. $
- Kasachstan: 187,8 Mio. $
- Malaysia: 186,3 Mio. $
- Taiwan: 179,2 Mio. $
- Slowenien: 171,4 Mio. $
- Libyen: 164 Mio. $
- Marokko: 159,7 Mio. $
- Jordanien: 152 Mio. $
- Guatemala: 151,8 Mio. $
- Indonesien: 145,3 Mio. $
- Norwegen: 143,9 Mio. $
- Algerien: 136,5 Mio. $
- Libanon: 127,8 Mio. $
- Thailand: 127,4 Mio. $
- Litauen: 123,6 Mio. $
- Singapur: 121,7 Mio. $
- Lettland: 120,3 Mio. $
- Bahrain: 114,3 Mio. $
- Oman: 111,6 Mio. $
- Israel: 108,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 103,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6,6 Mrd. $ | 14,8 % | |
| 2 | 5,7 Mrd. $ | 12,8 % | |
| 3 | 5,6 Mrd. $ | 12,6 % | |
| 4 | 4,2 Mrd. $ | 9,4 % | |
| 5 | 2,5 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 6 | 2,4 Mrd. $ | 5,3 % | |
| 7 | 1,7 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 8 | 1,7 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 9 | 1,4 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 10 | 1,3 Mrd. $ | 3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6 Mrd. $ | 13,5 % | |
| 2 | 3,1 Mrd. $ | 7 % | |
| 3 | 2,8 Mrd. $ | 6,3 % | |
| 4 | 2,6 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 5 | 2,3 Mrd. $ | 5,2 % | |
| 6 | 2,1 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 7 | 2,1 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 8 | 2 Mrd. $ | 4,4 % | |
| 9 | 1,3 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 10 | 1,1 Mrd. $ | 2,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur gelten für alle 43 Tarifpositionen unter Position 0406 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im türkischen Zolltarif ist Position 0406 in 54 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 45 % und 180 %.
Position 0406 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 154 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 25 % (Durchschnitt 12,1 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 51 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif gelten für alle 58 Tarifpositionen unter Position 0406 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im kanadischen Zolltarif gelten für alle 61 Tarifpositionen unter Position 0406 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 0406 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 45 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 0406 umfasst im brasilianischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 14,4 % und 28 % (Durchschnitt 18,9 %).
Im argentinischen Zolltarif ist Position 0406 in 60 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 16 % und 28 %.
Position 0406 umfasst im peruanischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 0406 in 17 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 0406 umfasst im japanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 22,4 % und 40 % (Durchschnitt 30,8 %).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 0406 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 5 %.
Position 0406 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 24 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 22 Tarifpositionen unter Position 0406 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 0406 umfasst im norwegischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 277 %. Für 12 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 0406 in 45 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 25 %. Für 41 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0406 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 5 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 0406 im Wert von 44,8 Mrd. $ exportiert (+3 % gegenüber dem Vorjahr).
Deutschland lag mit 6,6 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Italien.
Die höchsten Einfuhren (6 Mrd. $) entfielen auf Deutschland.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.
Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission nachzuweisen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Käse und Quark/Topfen“?
„Käse und Quark/Topfen“ fällt unter Position 0406 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 04 gehört (Abschnitt I). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Käse und Quark/Topfen“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0406 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 45 % bis 180 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Käse und Quark/Topfen“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 0406 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 25 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Käse und Quark/Topfen“?
Deutschland, mit 6,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (14,8 % der weltweiten Exporte).