Kapitel
Kapitel 19: Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
Kapitel 19 des Harmonisierten Systems umfasst 5 Positionen und gehört zu Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 5
- 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1903Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen
- 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 16,6 Mio. $16,6 Mio. $+261,1 Mio. $+1,4 Mrd. $+> 5,3 Mrd. $
Exporte: 213
- Deutschland: 10,2 Mrd. $
- Italien: 9,6 Mrd. $
- Kanada: 7 Mrd. $
- Frankreich: 6,9 Mrd. $
- Niederlande: 6,3 Mrd. $
- Polen: 5,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 5,3 Mrd. $
- Belgien: 5 Mrd. $
- Mexiko: 3,7 Mrd. $
- Spanien: 3,5 Mrd. $
- China: 3,2 Mrd. $
- Türkei: 2,8 Mrd. $
- Irland: 2,8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,8 Mrd. $
- Südkorea: 2,4 Mrd. $
- Thailand: 2,2 Mrd. $
- Malaysia: 2 Mrd. $
- Indonesien: 1,8 Mrd. $
- Österreich: 1,8 Mrd. $
- Neuseeland: 1,7 Mrd. $
- Dänemark: 1,4 Mrd. $
- Tschechien: 1,4 Mrd. $
- Indien: 1,1 Mrd. $
- Singapur: 994,2 Mio. $
- Vietnam: 938 Mio. $
- Saudi-Arabien: 905,8 Mio. $
- Schweiz: 860,4 Mio. $
- Schweden: 826,5 Mio. $
- Japan: 800,4 Mio. $
- Australien: 704 Mio. $
- Griechenland: 658,6 Mio. $
- Russland: 649,8 Mio. $
- Portugal: 608,7 Mio. $
- Ungarn: 517,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 501,4 Mio. $
- Taiwan: 486,5 Mio. $
- Litauen: 485,6 Mio. $
- Bulgarien: 484,5 Mio. $
- Brasilien: 482,1 Mio. $
- Rumänien: 471,4 Mio. $
- Slowakei: 428,6 Mio. $
- Ägypten: 424,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 421,5 Mio. $
- Ukraine: 382,2 Mio. $
- Guatemala: 381,9 Mio. $
- Südafrika: 367 Mio. $
- Serbien: 359,2 Mio. $
- Kroatien: 316,7 Mio. $
- Peru: 288,2 Mio. $
- Philippinen: 280,1 Mio. $
- Argentinien: 268,5 Mio. $
- Lettland: 261,1 Mio. $
- El Salvador: 229,5 Mio. $
- Costa Rica: 222,8 Mio. $
- Kolumbien: 214,1 Mio. $
- Bahrain: 191,6 Mio. $
- Chile: 187,3 Mio. $
- Israel: 170,4 Mio. $
- Estland: 168 Mio. $
- Pakistan: 160,3 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 93,1 Mio. $93,1 Mio. $+308,2 Mio. $+1,1 Mrd. $+> 4,2 Mrd. $
Importe: 225
- Vereinigte Staaten: 15,9 Mrd. $
- Deutschland: 7,2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 7,1 Mrd. $
- Frankreich: 5,5 Mrd. $
- China: 5,4 Mrd. $
- Kanada: 4,4 Mrd. $
- Niederlande: 4,2 Mrd. $
- Belgien: 3,1 Mrd. $
- Italien: 2,4 Mrd. $
- Spanien: 2,2 Mrd. $
- Polen: 2 Mrd. $
- Australien: 1,9 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,9 Mrd. $
- Österreich: 1,8 Mrd. $
- Japan: 1,5 Mrd. $
- Irland: 1,3 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,3 Mrd. $
- Schweden: 1,2 Mrd. $
- Schweiz: 1,2 Mrd. $
- Tschechien: 1,2 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,2 Mrd. $
- Mexiko: 1,1 Mrd. $
- Rumänien: 1,1 Mrd. $
- Portugal: 1,1 Mrd. $
- Südkorea: 1,1 Mrd. $
- Malaysia: 1,1 Mrd. $
- Irak: 1,1 Mrd. $
- Dänemark: 1 Mrd. $
- Philippinen: 860,2 Mio. $
- Vietnam: 855 Mio. $
- Ungarn: 818,5 Mio. $
- Thailand: 749,5 Mio. $
- Norwegen: 739,4 Mio. $
- Russland: 688,9 Mio. $
- Slowakei: 679,5 Mio. $
- Singapur: 670,5 Mio. $
- Finnland: 660 Mio. $
- Kroatien: 604,5 Mio. $
- Griechenland: 575,7 Mio. $
- Israel: 563,8 Mio. $
- Taiwan: 552,8 Mio. $
- Kasachstan: 515,7 Mio. $
- Indonesien: 474,8 Mio. $
- Neuseeland: 460,5 Mio. $
- Guatemala: 430,1 Mio. $
- Kuwait: 427 Mio. $
- Bulgarien: 421,6 Mio. $
- Senegal: 407,3 Mio. $
- Nigeria: 392,2 Mio. $
- Libyen: 383,4 Mio. $
- Chile: 378,9 Mio. $
- Serbien: 364 Mio. $
- Dominikanische Republik: 356,5 Mio. $
- Türkei: 355 Mio. $
- Slowenien: 351,8 Mio. $
- Jemen: 324 Mio. $
- Litauen: 308,2 Mio. $
- Südafrika: 305,7 Mio. $
- Kambodscha: 304,7 Mio. $
- Brasilien: 290,3 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 10,2 Mrd. $ | 9,3 % | |
| 2 | 9,6 Mrd. $ | 8,7 % | |
| 3 | 7 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 4 | 6,9 Mrd. $ | 6,3 % | |
| 5 | 6,3 Mrd. $ | 5,7 % | |
| 6 | 5,3 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 7 | 5,3 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 8 | 5 Mrd. $ | 4,5 % | |
| 9 | 3,7 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 10 | 3,5 Mrd. $ | 3,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 15,9 Mrd. $ | 14,5 % | |
| 2 | 7,2 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 3 | 7,1 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 4 | 5,5 Mrd. $ | 5 % | |
| 5 | 5,4 Mrd. $ | 4,9 % | |
| 6 | 4,4 Mrd. $ | 4 % | |
| 7 | 4,2 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 8 | 3,1 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 9 | 2,4 Mrd. $ | 2,1 % | |
| 10 | 2,2 Mrd. $ | 2 % |
Kapitel 19 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 52 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 8,5 % und 12,8 % (Durchschnitt 10,7 %). Für 50 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Kapitel 19 in 85 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 3,8 % und 37 %.
Kapitel 19 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 80 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 17,5 % (Durchschnitt 9,5 %). Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %. Für 21 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
2024 wurden weltweit Waren des Kapitels 19 im Wert von 110,2 Mrd. $ exportiert (+2,7 % gegenüber dem Vorjahr).
Deutschland lag mit 10,2 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Italien.
Die höchsten Einfuhren (15,9 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht:
a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
2. Im Sinne der Position 1901:
a) gilt als „Grobgrieß“: Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b) gelten als „Mehl“ und „Feingrieß“:
3. Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4. Der Begriff „in anderer Weise zubereitet“ im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3. Unter die Unterposition 19059020 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“?
„Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“ bildet Kapitel 19 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt IV. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 19 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 8,5 % bis 12,8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 19 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 3,8 % bis 37 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder…“?
Deutschland, mit 10,2 Mrd. $ im Jahr 2024 (9,3 % der weltweiten Exporte).