Position · Kapitel 20
2006: Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
Position 2006 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 2006.00 in Kapitel 20 („Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 142.100 $142.100 $+1,3 Mio. $+5,5 Mio. $+> 63,2 Mio. $
Exporte: 132
- China: 201,2 Mio. $
- Kambodscha: 162,6 Mio. $
- Thailand: 156,3 Mio. $
- Italien: 63,2 Mio. $
- Vietnam: 41,4 Mio. $
- Niederlande: 32,2 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 20,5 Mio. $
- Frankreich: 13,3 Mio. $
- Spanien: 12,9 Mio. $
- Griechenland: 8,4 Mio. $
- Mexiko: 7,2 Mio. $
- Deutschland: 5,6 Mio. $
- Philippinen: 5,5 Mio. $
- Indien: 5,2 Mio. $
- Taiwan: 4,4 Mio. $
- Bulgarien: 4,1 Mio. $
- Malaysia: 3,5 Mio. $
- Fidschi: 3,3 Mio. $
- Peru: 3,3 Mio. $
- Polen: 3,2 Mio. $
- Türkei: 3 Mio. $
- Ägypten: 3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 2,6 Mio. $
- Australien: 2,3 Mio. $
- Libanon: 2 Mio. $
- Brasilien: 2 Mio. $
- Serbien: 1,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,7 Mio. $
- Belgien: 1,6 Mio. $
- Costa Rica: 1,5 Mio. $
- Tschechien: 1,4 Mio. $
- Südafrika: 1,3 Mio. $
- Singapur: 1,2 Mio. $
- Pakistan: 1,2 Mio. $
- Japan: 1,1 Mio. $
- Lettland: 1,1 Mio. $
- Südkorea: 1 Mio. $
- Uganda: 994.200 $
- Chile: 974.100 $
- Kolumbien: 939.600 $
- Slowakei: 841.900 $
- Portugal: 771.300 $
- Argentinien: 763.900 $
- Kanada: 745.400 $
- Österreich: 614.800 $
- Armenien: 605.300 $
- Indonesien: 498.400 $
- Guatemala: 488.700 $
- Litauen: 430.700 $
- Estland: 421.700 $
- Dänemark: 391.300 $
- Irland: 317.500 $
- Rumänien: 308.200 $
- Russland: 298.300 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 279.500 $
- Schweiz: 276.100 $
- Ungarn: 232.900 $
- Kirgisistan: 217.200 $
- Ghana: 213.200 $
- Nordmazedonien: 201.900 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 252.000 $252.000 $+1,4 Mio. $+8,1 Mio. $+> 28,2 Mio. $
Importe: 204
- China: 203 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 67,6 Mio. $
- Thailand: 45,4 Mio. $
- Kirgisistan: 44,5 Mio. $
- Deutschland: 35,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 29,5 Mio. $
- Japan: 28,2 Mio. $
- Frankreich: 26,4 Mio. $
- Niederlande: 23,1 Mio. $
- Malaysia: 22 Mio. $
- Australien: 18,8 Mio. $
- Mexiko: 17,2 Mio. $
- Indien: 16,5 Mio. $
- Russland: 12,9 Mio. $
- Italien: 12,9 Mio. $
- Taiwan: 12,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 10,9 Mio. $
- Kasachstan: 9 Mio. $
- Singapur: 8,6 Mio. $
- Kanada: 8,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 8,1 Mio. $
- Vietnam: 7,5 Mio. $
- Polen: 7,5 Mio. $
- Belgien: 7,4 Mio. $
- Rumänien: 5,4 Mio. $
- Spanien: 5,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 4,9 Mio. $
- Schweiz: 4,5 Mio. $
- Ukraine: 4,4 Mio. $
- Österreich: 4,2 Mio. $
- Israel: 3,8 Mio. $
- Portugal: 3,8 Mio. $
- Tschechien: 3,7 Mio. $
- Indonesien: 3,6 Mio. $
- Irland: 3 Mio. $
- Chile: 2,9 Mio. $
- Südkorea: 2,7 Mio. $
- Slowakei: 2,6 Mio. $
- Usbekistan: 2,5 Mio. $
- Südafrika: 2,5 Mio. $
- Serbien: 2,2 Mio. $
- Griechenland: 2,2 Mio. $
- Argentinien: 2,1 Mio. $
- Dänemark: 2,1 Mio. $
- Ungarn: 2 Mio. $
- Iran: 1,9 Mio. $
- Algerien: 1,8 Mio. $
- Litauen: 1,7 Mio. $
- Neuseeland: 1,6 Mio. $
- Türkei: 1,5 Mio. $
- Myanmar: 1,4 Mio. $
- Aserbaidschan: 1,4 Mio. $
- Bulgarien: 1,4 Mio. $
- Norwegen: 1,4 Mio. $
- Brasilien: 1,3 Mio. $
- Belarus: 1,2 Mio. $
- Kroatien: 1,2 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 1,1 Mio. $
- Philippinen: 1,1 Mio. $
- Schweden: 1,1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 201,2 Mio. $ | 25,1 % | |
| 2 | 162,6 Mio. $ | 20,3 % | |
| 3 | 156,3 Mio. $ | 19,5 % | |
| 4 | 63,2 Mio. $ | 7,9 % | |
| 5 | 41,4 Mio. $ | 5,2 % | |
| 6 | 32,2 Mio. $ | 4 % | |
| 7 | 20,5 Mio. $ | 2,6 % | |
| 8 | 13,3 Mio. $ | 1,7 % | |
| 9 | 12,9 Mio. $ | 1,6 % | |
| 10 | 8,4 Mio. $ | 1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 203 Mio. $ | 25,3 % | |
| 2 | 67,6 Mio. $ | 8,4 % | |
| 3 | 45,4 Mio. $ | 5,7 % | |
| 4 | 44,5 Mio. $ | 5,6 % | |
| 5 | 35,3 Mio. $ | 4,4 % | |
| 6 | 29,5 Mio. $ | 3,7 % | |
| 7 | 28,2 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 26,4 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 23,1 Mio. $ | 2,9 % | |
| 10 | 22 Mio. $ | 2,7 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
-
CELEX 32026R0347 · Quelle: eur-lex.europa.eu
-
CELEX 32026R0276 · Quelle: eur-lex.europa.eu
Position 2006 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 6 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 20 % (Durchschnitt 10,8 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Position 2006 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 58,5 %.
Position 2006 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 7 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 2,1 % und 16 % (Durchschnitt 8,9 %). Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif ist Position 2006 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 7 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2006 umfasst im kanadischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 9,5 % (Durchschnitt 6,9 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 2006 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 20 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 2006 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 12,6 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 2006 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 12,6 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 2006 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 2006 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 2006 umfasst im japanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 12,6 % und 18 % (Durchschnitt 16,2 %).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 2006 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 10 % und 38,2 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC bildet Position 2006 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 3 Tarifpositionen unter Position 2006 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 2006 umfasst im norwegischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 2006 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 20 % und 30 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 2006 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 2006 im Wert von 801 Mio. $ exportiert (+15 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 201,2 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Kambodscha.
Die höchsten Einfuhren (203 Mio. $) entfielen auf China.
Unter 132 Exportländern belegte Deutschland mit 5,6 Mio. $ Rang 12.
Deutschland importierte Waren im Wert von 35,3 Mio. $ (Rang 5).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 20019050 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2.
a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren:
0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899;
0,95 bei Waren der übrigen Positionen.
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von
Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren,
Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714,
Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern,
gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert:
S + (G + F) × 0,95,
wobei:
‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,
‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und
‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist.
b) Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert“ entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:
Ananas, Weintrauben: 13 GHT,
andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 20083011 bis 20083039, 20084011 bis 20084039, 20085011 bis 20085059, 20086011 bis 20086039, 20087011 bis 20087059, 20088011 bis 20088039, 20089311 bis 20089329, 20089712 bis 20089738 und 20089911 bis 20089940 versteht man unter:
vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
5. Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:
a) Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt“, vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:
Säfte aus Zitronen oder Tomaten: 3,
Säfte aus Weintrauben: 15,
Säfte aus anderen Früchten oder Gemüse, einschließlich Mischungen von Säften: 13.
b) Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.
Buchstabe b) gilt nicht für konzentrierte natürliche Fruchtsäfte. Somit sind konzentrierte natürliche Fruchtsäfte nicht von Position 2009 ausgeschlossen.
6. Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)“ (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20071091, 20079993, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794, 20089797, 20089924, 20089931, 20089936, 20089938, 20089948, 20089963, 20098934, 20098936, 20098973, 20098985, 20098988, 20098997, 20099092, 20099095 und 20099097 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20079993, 20081912, 20081992, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794 und 20089797 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
9. Algen und Tange, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Kapitel 12 vorgesehenen Verfahren, wie Kochen, Rösten, Würzen oder Zusatz von Zucker, gehören als Zubereitungen von anderen Pflanzenteilen zum Kapitel 20. Algen und Tange, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen, sind in Position 1212 einzureihen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit…“?
„Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)“ fällt unter Position 2006 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 20 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 2006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 20 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 58,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere…“?
China, mit 201,2 Mio. $ im Jahr 2024 (25,1 % der weltweiten Exporte).