Position · Kapitel 23
2307: Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh
Position 2307 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 2307.00 in Kapitel 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 10.400 $10.400 $+72.300 $+1,6 Mio. $+> 2,5 Mio. $
Exporte: 44
- Vereinigte Staaten: 3,6 Mio. $
- Frankreich: 2,5 Mio. $
- Italien: 2 Mio. $
- Chile: 2 Mio. $
- Brasilien: 1,6 Mio. $
- Portugal: 1,3 Mio. $
- Deutschland: 862.300 $
- Israel: 302.000 $
- Spanien: 230.200 $
- Argentinien: 106.300 $
- Republik Moldau: 72.300 $
- Ungarn: 53.400 $
- Iran: 36.200 $
- Rumänien: 29.500 $
- Tschechien: 28.200 $
- Vereinigtes Königreich: 26.900 $
- Griechenland: 25.200 $
- Uruguay: 16.900 $
- Thailand: 16.400 $
- Polen: 12.000 $
- Slowenien: 10.400 $
- Japan: 10.100 $
- Serbien: 9600 $
- Nordmazedonien: 8600 $
- Kroatien: 6900 $
- Slowakei: 2700 $
- Bulgarien: 1700 $
- China: 1200 $
- Niederlande: 1100 $
- Schweden: 1000 $
- Südafrika: 700 $
- Singapur: 500 $
- Litauen: 400 $
- Taiwan: 300 $
- Österreich: 200 $
- Luxemburg: 200 $
- Belgien: 100 $
- Estland: 100 $
- Finnland: 100 $
- Indien: 100 $
- Irland: 100 $
- Usbekistan: 100 $
- Malaysia: 0 $
- Ukraine: 0 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 17.600 $17.600 $+60.900 $+1,4 Mio. $+> 2 Mio. $
Importe: 43
- Spanien: 6,1 Mio. $
- Argentinien: 2 Mio. $
- Italien: 1,9 Mio. $
- Südkorea: 1,4 Mio. $
- Japan: 1,4 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 818.800 $
- Chile: 663.200 $
- Südafrika: 149.800 $
- Portugal: 95.000 $
- Usbekistan: 60.900 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 52.100 $
- Philippinen: 40.000 $
- Rumänien: 34.500 $
- Polen: 32.800 $
- Schweiz: 27.700 $
- Republik Moldau: 27.500 $
- Singapur: 26.700 $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 26.600 $
- Belgien: 22.400 $
- Indonesien: 17.600 $
- Slowakei: 13.100 $
- Litauen: 12.000 $
- Griechenland: 10.100 $
- Niederlande: 8500 $
- Taiwan: 8400 $
- Deutschland: 6200 $
- Kanada: 5400 $
- Slowenien: 3100 $
- Ungarn: 2000 $
- Frankreich: 1400 $
- Burkina Faso: 1200 $
- Tschechien: 1100 $
- Norwegen: 1000 $
- Bulgarien: 800 $
- Ägypten: 700 $
- Luxemburg: 700 $
- Schweden: 700 $
- Lettland: 500 $
- Irland: 300 $
- Malaysia: 100 $
- Österreich: 0 $
- Marshallinseln: 0 $
- Thailand: 0 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,6 Mio. $ | 24 % | |
| 2 | 2,5 Mio. $ | 16,6 % | |
| 3 | 2 Mio. $ | 13,7 % | |
| 4 | 2 Mio. $ | 13,5 % | |
| 5 | 1,6 Mio. $ | 10,9 % | |
| 6 | 1,3 Mio. $ | 8,7 % | |
| 7 | 862.300 $ | 5,8 % | |
| 8 | 302.000 $ | 2 % | |
| 9 | 230.200 $ | 1,5 % | |
| 10 | 106.300 $ | 0,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6,1 Mio. $ | 41 % | |
| 2 | 2 Mio. $ | 13,1 % | |
| 3 | 1,9 Mio. $ | 12,6 % | |
| 4 | 1,4 Mio. $ | 9,7 % | |
| 5 | 1,4 Mio. $ | 9,1 % | |
| 6 | 818.800 $ | 5,5 % | |
| 7 | 663.200 $ | 4,5 % | |
| 8 | 149.800 $ | 1 % | |
| 9 | 95.000 $ | 0,6 % | |
| 10 | 60.900 $ | 0,4 % |
Position 2307 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im türkischen Zolltarif ist Position 2307 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 13 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im britischen Zolltarif ist Position 2307 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2307 ist im mexikanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 5,4 %.
Position 2307 ist im argentinischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 5,4 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2307 ist im neuseeländischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 2307 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 3 % und 14 %.
Position 2307 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 2 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 2307 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2307 umfasst im norwegischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 2307 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 5 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 2307 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 2307 im Wert von 14,9 Mio. $ exportiert (−7 % gegenüber dem Vorjahr).
Die USA lagen mit 3,6 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Frankreich.
Die höchsten Einfuhren (6,1 Mio. $) entfielen auf Spanien.
Unter 44 Exportländern belegte Deutschland mit 862.300 $ Rang 7.
Deutschland importierte Waren im Wert von 6200 $ (Rang 26).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04032011 bis 04032039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh“?
„Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh“ fällt unter Position 2307 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 23 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 2307 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2307 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 13 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh“?
Die USA, mit 3,6 Mio. $ im Jahr 2024 (24 % der weltweiten Exporte).