Position · Kapitel 23
2308: Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Position 2308 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 2308.00 in Kapitel 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 619.400 $619.400 $+9 Mio. $+20,9 Mio. $+> 68,9 Mio. $
Exporte: 115
- Argentinien: 309,3 Mio. $
- Brasilien: 102,4 Mio. $
- China: 91,4 Mio. $
- Deutschland: 68,9 Mio. $
- Niederlande: 68,4 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 64,7 Mio. $
- Kanada: 36,3 Mio. $
- Russland: 36 Mio. $
- Polen: 28,8 Mio. $
- Mexiko: 23 Mio. $
- Thailand: 20,9 Mio. $
- Indien: 20,2 Mio. $
- Vietnam: 19,3 Mio. $
- Ungarn: 18,6 Mio. $
- Peru: 18,1 Mio. $
- Frankreich: 16,7 Mio. $
- Rumänien: 15,5 Mio. $
- Schweden: 14,4 Mio. $
- Indonesien: 14,1 Mio. $
- Belgien: 13 Mio. $
- Irland: 10,6 Mio. $
- Italien: 10,5 Mio. $
- Tschechien: 10,1 Mio. $
- Ägypten: 9,9 Mio. $
- Portugal: 9,1 Mio. $
- Australien: 9 Mio. $
- Spanien: 8,3 Mio. $
- Pakistan: 7,6 Mio. $
- Ukraine: 6,5 Mio. $
- Slowakei: 6,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 6,4 Mio. $
- Dänemark: 6,2 Mio. $
- Österreich: 5,2 Mio. $
- Bolivien: 4,1 Mio. $
- Lettland: 3,2 Mio. $
- Litauen: 2,2 Mio. $
- Tansania: 1,8 Mio. $
- Malaysia: 1,7 Mio. $
- Bulgarien: 1,6 Mio. $
- Singapur: 1,6 Mio. $
- Taiwan: 1,5 Mio. $
- Neuseeland: 1,5 Mio. $
- Finnland: 1,1 Mio. $
- Honduras: 1 Mio. $
- Israel: 838.100 $
- Chile: 782.600 $
- Ecuador: 749.300 $
- Griechenland: 698.000 $
- Aserbaidschan: 674.400 $
- Serbien: 631.900 $
- Kenia: 624.200 $
- Estland: 619.400 $
- Paraguay: 603.600 $
- Südafrika: 586.500 $
- Laos: 577.300 $
- Côte d’Ivoire: 576.200 $
- Kambodscha: 536.200 $
- Republik Moldau: 420.700 $
- Usbekistan: 406.300 $
- Japan: 391.000 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 299.300 $299.300 $+3,6 Mio. $+16 Mio. $+> 85,1 Mio. $
Importe: 155
- Vereinigtes Königreich: 127,6 Mio. $
- Deutschland: 103,9 Mio. $
- Irland: 100 Mio. $
- Japan: 93,5 Mio. $
- China: 85,1 Mio. $
- Niederlande: 83,1 Mio. $
- Dänemark: 56,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 56,2 Mio. $
- Südkorea: 43,8 Mio. $
- Spanien: 40,5 Mio. $
- Frankreich: 34,4 Mio. $
- Belgien: 31,3 Mio. $
- Marokko: 25,3 Mio. $
- Italien: 22,6 Mio. $
- Tschechien: 17,3 Mio. $
- Türkei: 16 Mio. $
- Ungarn: 15,3 Mio. $
- Polen: 12,6 Mio. $
- Indien: 9,5 Mio. $
- Österreich: 9,2 Mio. $
- Kambodscha: 8,6 Mio. $
- Neuseeland: 6,6 Mio. $
- Kanada: 6,3 Mio. $
- Schweiz: 6,3 Mio. $
- Panama: 6,2 Mio. $
- Bulgarien: 5,9 Mio. $
- Malaysia: 5,9 Mio. $
- Thailand: 5,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 5,6 Mio. $
- Taiwan: 5,3 Mio. $
- Brasilien: 4,9 Mio. $
- Rumänien: 4,9 Mio. $
- Slowakei: 4,8 Mio. $
- Israel: 4,5 Mio. $
- Südafrika: 4,2 Mio. $
- Myanmar: 3,9 Mio. $
- Kolumbien: 3,8 Mio. $
- Australien: 3,8 Mio. $
- Algerien: 3,6 Mio. $
- Vietnam: 3,6 Mio. $
- Jordanien: 3,2 Mio. $
- Afghanistan: 3 Mio. $
- Litauen: 2,9 Mio. $
- Russland: 2,9 Mio. $
- Finnland: 2,8 Mio. $
- Portugal: 2,6 Mio. $
- Indonesien: 2,3 Mio. $
- Katar: 2,3 Mio. $
- Mexiko: 2,1 Mio. $
- Singapur: 1,8 Mio. $
- Slowenien: 1,7 Mio. $
- Belarus: 1,7 Mio. $
- Lettland: 1,6 Mio. $
- Peru: 1,6 Mio. $
- Kuwait: 1,5 Mio. $
- Ecuador: 1,5 Mio. $
- Ghana: 1,4 Mio. $
- Philippinen: 1,3 Mio. $
- Schweden: 1,1 Mio. $
- Norwegen: 1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 309,3 Mio. $ | 27,1 % | |
| 2 | 102,4 Mio. $ | 9 % | |
| 3 | 91,4 Mio. $ | 8 % | |
| 4 | 68,9 Mio. $ | 6 % | |
| 5 | 68,4 Mio. $ | 6 % | |
| 6 | 64,7 Mio. $ | 5,7 % | |
| 7 | 36,3 Mio. $ | 3,2 % | |
| 8 | 36 Mio. $ | 3,2 % | |
| 9 | 28,8 Mio. $ | 2,5 % | |
| 10 | 23 Mio. $ | 2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 127,6 Mio. $ | 11,2 % | |
| 2 | 103,9 Mio. $ | 9,1 % | |
| 3 | 100 Mio. $ | 8,8 % | |
| 4 | 93,5 Mio. $ | 8,2 % | |
| 5 | 85,1 Mio. $ | 7,5 % | |
| 6 | 83,1 Mio. $ | 7,3 % | |
| 7 | 56,7 Mio. $ | 5 % | |
| 8 | 56,2 Mio. $ | 4,9 % | |
| 9 | 43,8 Mio. $ | 3,8 % | |
| 10 | 40,5 Mio. $ | 3,6 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 2308 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 1,6 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Position 2308 umfasst im türkischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 4 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 2308 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 1,9 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 2308 umfasst im britischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2308 ist im kanadischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2308 umfasst im mexikanischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Position 2308 ist im brasilianischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 5,4 %.
Position 2308 umfasst im argentinischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 5,4 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 2308 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2308 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Position 2308 ist im japanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif bildet Position 2308 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 2308 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 2308 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 6 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif gelten für alle 2 Tarifpositionen unter Position 2308 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 2308 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 5 %.
Position 2308 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 2308 belief sich 2024 auf 1,1 Mrd. $, ein Minus von 9,4 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Argentinien (27,1 % des Gesamtwerts), gefolgt von Brasilien.
Das Vereinigte Königreich importierte am meisten (127,6 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 68,9 Mio. $ auf Rang 4 unter 115 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 103,9 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04032011 bis 04032039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände…“?
„Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ fällt unter Position 2308 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 23 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 2308 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 1,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2308 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 4 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle…“?
Argentinien, mit 309,3 Mio. $ im Jahr 2024 (27,1 % der weltweiten Exporte).