Kapitel
Kapitel 25: Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
29 Positionen bilden Kapitel 25, das zu Abschnitt V gehört („Mineralische Stoffe“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 29
- 2501Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
- 2502Schwefelkies, nicht geröstet
- 2503Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel
- 2504Natürlicher Grafit
- 2505Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26
- 2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2507Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt
- 2508Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen
- 2509Kreide
- 2510Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden
- 2511Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816
- 2512Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger
- 2513Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt
- 2514Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2515Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2516Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2517Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
- 2518Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
- 2519Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
- 2520Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
- 2521Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art
- 2522Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825
- 2523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
- 2524Asbest
- 2525Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
- 2526Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
- 2528Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse
- 2529Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat
- 2530Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 23,9 Mio. $23,9 Mio. $+275,4 Mio. $+953,2 Mio. $+> 2,4 Mrd. $
Exporte: 208
- Australien: 4,3 Mrd. $
- China: 4,2 Mrd. $
- Türkei: 3,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 3 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 2,6 Mrd. $
- Deutschland: 2,6 Mrd. $
- Indien: 2,4 Mrd. $
- Marokko: 1,9 Mrd. $
- Spanien: 1,8 Mrd. $
- Ägypten: 1,8 Mrd. $
- Vietnam: 1,8 Mrd. $
- Kanada: 1,6 Mrd. $
- Niederlande: 1,4 Mrd. $
- Frankreich: 1,4 Mrd. $
- Belgien: 1,1 Mrd. $
- Brasilien: 1,1 Mrd. $
- Jordanien: 1,1 Mrd. $
- Mexiko: 1 Mrd. $
- Italien: 1 Mrd. $
- Südafrika: 972,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 953,2 Mio. $
- Simbabwe: 901,9 Mio. $
- Norwegen: 833,4 Mio. $
- Japan: 817,1 Mio. $
- Russland: 802,3 Mio. $
- Thailand: 791,6 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 707,6 Mio. $
- Griechenland: 684,4 Mio. $
- Kasachstan: 677,3 Mio. $
- Oman: 635,3 Mio. $
- Indonesien: 623,3 Mio. $
- Pakistan: 620 Mio. $
- Peru: 619,2 Mio. $
- Malaysia: 612,6 Mio. $
- Katar: 597,2 Mio. $
- Algerien: 586,6 Mio. $
- Österreich: 583,6 Mio. $
- Slowakei: 518 Mio. $
- Iran: 436,3 Mio. $
- Portugal: 432 Mio. $
- Togo: 427,3 Mio. $
- Senegal: 425,8 Mio. $
- Polen: 406,5 Mio. $
- Südkorea: 397,5 Mio. $
- Sambia: 350,1 Mio. $
- Kroatien: 340,5 Mio. $
- Irland: 330,7 Mio. $
- Tunesien: 316,5 Mio. $
- Ukraine: 315,6 Mio. $
- Kambodscha: 297,5 Mio. $
- Tschechien: 296,5 Mio. $
- Dänemark: 275,4 Mio. $
- Nigeria: 247,3 Mio. $
- Kenia: 222,5 Mio. $
- Kuwait: 220,6 Mio. $
- Schweiz: 218,2 Mio. $
- Mosambik: 202,3 Mio. $
- Bulgarien: 200,7 Mio. $
- Schweden: 200,2 Mio. $
- Chile: 190,5 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 62 Mio. $62 Mio. $+211,5 Mio. $+633,6 Mio. $+> 1,5 Mrd. $
Importe: 223
- China: 9,6 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 5,3 Mrd. $
- Indien: 4,7 Mrd. $
- Niederlande: 2,2 Mrd. $
- Deutschland: 2 Mrd. $
- Italien: 1,8 Mrd. $
- Frankreich: 1,5 Mrd. $
- Indonesien: 1,5 Mrd. $
- Japan: 1,4 Mrd. $
- Belgien: 1,4 Mrd. $
- Marokko: 1,2 Mrd. $
- Kanada: 1,2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 1,2 Mrd. $
- Taiwan: 1,1 Mrd. $
- Südkorea: 1 Mrd. $
- Brasilien: 923,2 Mio. $
- Polen: 890,1 Mio. $
- Spanien: 850,7 Mio. $
- Singapur: 814,9 Mio. $
- Philippinen: 734,6 Mio. $
- Mexiko: 687,6 Mio. $
- Bangladesch: 640,3 Mio. $
- Türkei: 633,6 Mio. $
- Österreich: 596,6 Mio. $
- Malaysia: 584,8 Mio. $
- Australien: 582,9 Mio. $
- Israel: 551,6 Mio. $
- Schweiz: 548,7 Mio. $
- Norwegen: 542,1 Mio. $
- Schweden: 509,9 Mio. $
- Vietnam: 485,8 Mio. $
- Ungarn: 485,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 472,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 447,1 Mio. $
- Kuwait: 411,1 Mio. $
- Thailand: 408,8 Mio. $
- Dänemark: 406 Mio. $
- Tschechien: 391,6 Mio. $
- Russland: 385,1 Mio. $
- Kongo-Kinshasa: 379,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 353,8 Mio. $
- Finnland: 351,3 Mio. $
- Litauen: 328,8 Mio. $
- Chile: 294,2 Mio. $
- Rumänien: 289,2 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 288,6 Mio. $
- Portugal: 281,8 Mio. $
- Südafrika: 276 Mio. $
- Mali: 269,5 Mio. $
- Ghana: 247,3 Mio. $
- Serbien: 246,9 Mio. $
- Libyen: 227,1 Mio. $
- Ägypten: 217 Mio. $
- Katar: 216,3 Mio. $
- Ukraine: 215 Mio. $
- Bulgarien: 211,5 Mio. $
- Sri Lanka: 206,2 Mio. $
- Uganda: 204,8 Mio. $
- Irland: 202,2 Mio. $
- Kolumbien: 195,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 4,3 Mrd. $ | 6,6 % | |
| 2 | 4,2 Mrd. $ | 6,6 % | |
| 3 | 3,3 Mrd. $ | 5,2 % | |
| 4 | 3 Mrd. $ | 4,7 % | |
| 5 | 2,6 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 6 | 2,6 Mrd. $ | 4 % | |
| 7 | 2,4 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 8 | 1,9 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 9 | 1,8 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 10 | 1,8 Mrd. $ | 2,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 9,6 Mrd. $ | 14,9 % | |
| 2 | 5,3 Mrd. $ | 8,3 % | |
| 3 | 4,7 Mrd. $ | 7,3 % | |
| 4 | 2,2 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 5 | 2 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 6 | 1,8 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 7 | 1,5 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 8 | 1,5 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 9 | 1,4 Mrd. $ | 2,2 % | |
| 10 | 1,4 Mrd. $ | 2,1 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Kapitel 25 in 80 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 1,7 %. Bei 67 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Kapitel 25 umfasst im türkischen Zolltarif 140 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 1,7 % (Durchschnitt 0,2 %). Bei 120 davon beträgt der Satz 0 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Kapitel 25 in 79 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3 %. Bei 71 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Der Welthandel mit Waren des Kapitels 25 belief sich 2024 auf 64,3 Mrd. $, ein Minus von 16,3 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Australien (6,6 % des Gesamtwerts), gefolgt von China.
China importierte am meisten (9,6 Mrd. $).
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.
Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
2. Zu Kapitel 25 gehören nicht:
a) sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b) Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c) Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e) Dolomitstampfmasse (Position 3816);
f) Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
h) künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
ij) Billardkreide (Position 9504);
k) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).
3. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“?
„Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement“ bildet Kapitel 25 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt V. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 25 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 1,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 25 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 1,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und…“?
Australien, mit 4,3 Mrd. $ im Jahr 2024 (6,6 % der weltweiten Exporte).