Position · Kapitel 30
3002: Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert
10 Unterpositionen bilden Position 3002 in Kapitel 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 10
- 3002.12Antisera und andere Blutfraktionen
- 3002.13immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den EinzelverkaufImmunologische Erzeugnisse, unvermischt, lose
- 3002.14immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den EinzelverkaufImmunologische Erzeugnisse, gemischt, lose
- 3002.15immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den EinzelverkaufImmunologische Erzeugnisse, dosiert/Einzelverkauf
- 3002.41Vaccine für die HumanmedizinImpfstoffe für die Humanmedizin
- 3002.42Vaccine für die VeterinärmedizinImpfstoffe für Tiere
- 3002.49Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen: andereAndere Toxine und Mikroorganismenkulturen
- 3002.51Menschliches Blut: Zellkulturen, auch verändert, ZelltherapieprodukteZelltherapieprodukte
- 3002.59Menschliches Blut: Zellkulturen, auch verändert, andere
- 3002.90Menschliches Blut: andereBlut, Toxine, Mikroorganismenkulturen u. Ä.
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 808.600 $808.600 $+57 Mio. $+1,8 Mrd. $+> 18,5 Mrd. $
Exporte: 201
- Irland: 50,6 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 50,2 Mrd. $
- Deutschland: 45,2 Mrd. $
- Schweiz: 42,3 Mrd. $
- Belgien: 25,5 Mrd. $
- Niederlande: 18,5 Mrd. $
- Italien: 12,6 Mrd. $
- Frankreich: 10,5 Mrd. $
- Österreich: 10,3 Mrd. $
- Südkorea: 9,7 Mrd. $
- Japan: 8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 6,8 Mrd. $
- Singapur: 5,4 Mrd. $
- Schweden: 5,3 Mrd. $
- Spanien: 5,1 Mrd. $
- Dänemark: 3,5 Mrd. $
- Ungarn: 3,4 Mrd. $
- Polen: 2,3 Mrd. $
- Indien: 2 Mrd. $
- Australien: 1,8 Mrd. $
- Slowenien: 1,6 Mrd. $
- China: 1,5 Mrd. $
- Kanada: 1,2 Mrd. $
- Türkei: 959,1 Mio. $
- Tschechien: 638,8 Mio. $
- Portugal: 457,5 Mio. $
- Israel: 429,9 Mio. $
- Kroatien: 402,6 Mio. $
- Litauen: 301,9 Mio. $
- Island: 276,6 Mio. $
- Indonesien: 267 Mio. $
- Neuseeland: 240,8 Mio. $
- Argentinien: 210,7 Mio. $
- Costa Rica: 205,9 Mio. $
- Russland: 200,2 Mio. $
- Finnland: 165 Mio. $
- Brasilien: 152 Mio. $
- Taiwan: 142,8 Mio. $
- Mexiko: 132,7 Mio. $
- Jordanien: 123,1 Mio. $
- Norwegen: 113,3 Mio. $
- Slowakei: 113,2 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 93,8 Mio. $
- Ukraine: 87,7 Mio. $
- Griechenland: 74,8 Mio. $
- Ägypten: 69,5 Mio. $
- Iran: 68,6 Mio. $
- Uruguay: 63,2 Mio. $
- Rumänien: 60,5 Mio. $
- Südafrika: 57 Mio. $
- Bulgarien: 55,1 Mio. $
- Thailand: 43 Mio. $
- Lettland: 32,4 Mio. $
- Estland: 23,5 Mio. $
- Panama: 19,7 Mio. $
- Kasachstan: 15,4 Mio. $
- Vietnam: 14,3 Mio. $
- Kolumbien: 14,2 Mio. $
- Armenien: 11,4 Mio. $
- Marokko: 11,2 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 53,6 Mio. $53,6 Mio. $+418 Mio. $+2,8 Mrd. $+> 12,7 Mrd. $
Importe: 219
- Vereinigte Staaten: 78,5 Mrd. $
- Deutschland: 35,4 Mrd. $
- Schweiz: 19 Mrd. $
- China: 17,2 Mrd. $
- Belgien: 16 Mrd. $
- Niederlande: 13,5 Mrd. $
- Japan: 12,7 Mrd. $
- Frankreich: 12,2 Mrd. $
- Italien: 12,1 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 9,6 Mrd. $
- Österreich: 7 Mrd. $
- Kanada: 6,9 Mrd. $
- Irland: 6,9 Mrd. $
- Spanien: 6,2 Mrd. $
- Brasilien: 5,8 Mrd. $
- Polen: 4,5 Mrd. $
- Australien: 4,5 Mrd. $
- Ungarn: 4,4 Mrd. $
- Südkorea: 3,6 Mrd. $
- Russland: 3,1 Mrd. $
- Schweden: 2,9 Mrd. $
- Türkei: 2,8 Mrd. $
- Mexiko: 2,8 Mrd. $
- Slowenien: 2,4 Mrd. $
- Singapur: 2,2 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 2 Mrd. $
- Tschechien: 1,7 Mrd. $
- Taiwan: 1,5 Mrd. $
- Dänemark: 1,4 Mrd. $
- Israel: 1,3 Mrd. $
- Rumänien: 1,3 Mrd. $
- Griechenland: 1,3 Mrd. $
- Indien: 1,2 Mrd. $
- Kolumbien: 1,2 Mrd. $
- Portugal: 1,1 Mrd. $
- Argentinien: 1,1 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 993,6 Mio. $
- Vietnam: 910,5 Mio. $
- Norwegen: 836,7 Mio. $
- Slowakei: 828,2 Mio. $
- Thailand: 782,1 Mio. $
- Ägypten: 778 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 676,2 Mio. $
- Kasachstan: 655,1 Mio. $
- Chile: 653,4 Mio. $
- Finnland: 646,6 Mio. $
- Kroatien: 641,4 Mio. $
- Pakistan: 637,6 Mio. $
- Kuwait: 536,2 Mio. $
- Algerien: 524,9 Mio. $
- Irak: 521,9 Mio. $
- Malaysia: 472 Mio. $
- Serbien: 423,9 Mio. $
- Südafrika: 422,4 Mio. $
- Philippinen: 418 Mio. $
- Bulgarien: 414,3 Mio. $
- Indonesien: 390,8 Mio. $
- Iran: 382 Mio. $
- Peru: 375,2 Mio. $
- Ukraine: 356,2 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 50,6 Mrd. $ | 15,3 % | |
| 2 | 50,2 Mrd. $ | 15,2 % | |
| 3 | 45,2 Mrd. $ | 13,7 % | |
| 4 | 42,3 Mrd. $ | 12,8 % | |
| 5 | 25,5 Mrd. $ | 7,7 % | |
| 6 | 18,5 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 7 | 12,6 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 8 | 10,5 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 9 | 10,3 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 10 | 9,7 Mrd. $ | 3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 78,5 Mrd. $ | 23,8 % | |
| 2 | 35,4 Mrd. $ | 10,7 % | |
| 3 | 19 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 4 | 17,2 Mrd. $ | 5,2 % | |
| 5 | 16 Mrd. $ | 4,9 % | |
| 6 | 13,5 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 7 | 12,7 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 8 | 12,2 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 9 | 12,1 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 10 | 9,6 Mrd. $ | 2,9 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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FR Doc. 2026-11158 · 91 FR 33854 · Quelle: federalregister.gov
-
CELEX 32026R0360 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3002 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im türkischen Zolltarif 26 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3002 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im britischen Zolltarif 15 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3002 in 22 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im mexikanischen Zolltarif 42 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 % (Durchschnitt 3,8 %). Bei 13 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3002 in 60 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 7,2 %. Bei 33 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3002 umfasst im argentinischen Zolltarif 140 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 35 % (Durchschnitt 3,6 %). Bei 83 davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3002 in 27 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 3002 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 21 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3002 in 95 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 10 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3002 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3002 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3002 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
Der Welthandel mit Waren der Position 3002 belief sich 2024 auf 329,8 Mrd. $, ein Plus von 5 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Irland (15,3 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.
Die USA importierten am meisten (78,5 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 45,2 Mrd. $ auf Rang 3 unter 201 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 35,4 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404);
c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g) Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502);
ij) Diagnostikreagenzien der Position 3822.
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:
a) als ungemischte Erzeugnisse:
1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;
b) als gemischte Erzeugnisse:
1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:
a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b) sterile Laminariastifte und -tampons;
c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e) Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei anerkannten klinischen Studien, dosiert, selbst wenn sie möglicherweise Wirkstoffe enthalten;
f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k) pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l) Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterpositionen 300213 und 300214 gilt Folgendes:
a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) als gemischte Erzeugnisse gelten:
1) die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst;
2) die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und
3) die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.
2. Zu den Unterpositionen 300360 und 300460 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Menschliches Blut“?
„Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert“ fällt unter Position 3002 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 30 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Menschliches Blut“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 3002 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Menschliches Blut“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 3002 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Menschliches Blut“?
Irland, mit 50,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (15,3 % der weltweiten Exporte).