Position · Kapitel 30
3003: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Position 3003 ist in 10 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 10
- 3003.10Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
- 3003.20Arzneiwaren: andere, Antibiotika enthaltend
- 3003.31Andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937: Insulin enthaltend
- 3003.39Andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937: andereAndere hormonhaltige Arzneimittel, nicht dosiert
- 3003.41Ephedrin oder seine Salze enthaltend
- 3003.42Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
- 3003.43Norephedrin oder seine Salze enthaltend
- 3003.49Andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend: andere
- 3003.60andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
- 3003.90Arzneiwaren: andereAndere Arzneiwaren, nicht dosiert
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,1 Mio. $1,1 Mio. $+29,4 Mio. $+298 Mio. $+> 894,5 Mio. $
Exporte: 155
- Irland: 3,6 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2 Mrd. $
- Portugal: 1,6 Mrd. $
- China: 995,8 Mio. $
- Deutschland: 894,5 Mio. $
- Schweiz: 809,8 Mio. $
- Italien: 807,6 Mio. $
- Belgien: 740,2 Mio. $
- Frankreich: 598,6 Mio. $
- Spanien: 574,5 Mio. $
- Indien: 534,7 Mio. $
- Niederlande: 384,8 Mio. $
- Singapur: 376 Mio. $
- Dänemark: 344,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 298 Mio. $
- Japan: 210 Mio. $
- Österreich: 182 Mio. $
- Schweden: 162,4 Mio. $
- Polen: 139,5 Mio. $
- Slowenien: 137,4 Mio. $
- Ungarn: 125,9 Mio. $
- Kanada: 106,2 Mio. $
- Tschechien: 88,8 Mio. $
- Südafrika: 79,4 Mio. $
- Südkorea: 78,9 Mio. $
- Australien: 71,5 Mio. $
- Rumänien: 69,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 59,7 Mio. $
- Israel: 59,3 Mio. $
- Griechenland: 51,3 Mio. $
- Kuwait: 44,9 Mio. $
- Bulgarien: 43,8 Mio. $
- Pakistan: 35,7 Mio. $
- Norwegen: 31,2 Mio. $
- Kroatien: 29,7 Mio. $
- Slowakei: 29,4 Mio. $
- Brasilien: 27,4 Mio. $
- Litauen: 25 Mio. $
- Thailand: 24,2 Mio. $
- Zypern: 17,8 Mio. $
- Türkei: 17,8 Mio. $
- Malta: 14,6 Mio. $
- Mexiko: 13,4 Mio. $
- Taiwan: 12,2 Mio. $
- Nepal: 10,8 Mio. $
- Jordanien: 9,3 Mio. $
- Ägypten: 8,3 Mio. $
- Chile: 8,1 Mio. $
- Argentinien: 7,9 Mio. $
- Lettland: 7,7 Mio. $
- Indonesien: 7,4 Mio. $
- Panama: 4,2 Mio. $
- Vietnam: 3,8 Mio. $
- Costa Rica: 3,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 3,4 Mio. $
- San Marino: 3,1 Mio. $
- Bangladesch: 2,8 Mio. $
- Kenia: 2,4 Mio. $
- Neuseeland: 2,3 Mio. $
- Estland: 2,2 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,9 Mio. $1,9 Mio. $+21,7 Mio. $+145,6 Mio. $+> 635,4 Mio. $
Importe: 217
- Belgien: 3,7 Mrd. $
- Deutschland: 2,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2 Mrd. $
- Spanien: 735,3 Mio. $
- Japan: 653,7 Mio. $
- Niederlande: 642,5 Mio. $
- Irland: 635,4 Mio. $
- Italien: 403,5 Mio. $
- Dänemark: 399,2 Mio. $
- China: 348,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 265,5 Mio. $
- Frankreich: 228,1 Mio. $
- Schweiz: 225,8 Mio. $
- Polen: 218,2 Mio. $
- Ungarn: 205,3 Mio. $
- Russland: 197,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 188 Mio. $
- Tschechien: 178,5 Mio. $
- Algerien: 164,7 Mio. $
- Österreich: 163,8 Mio. $
- Brasilien: 162,6 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 145,6 Mio. $
- Südkorea: 140,9 Mio. $
- Indien: 136,8 Mio. $
- Griechenland: 126,6 Mio. $
- Ägypten: 122,1 Mio. $
- Türkei: 114,8 Mio. $
- Mexiko: 108,3 Mio. $
- Portugal: 103,2 Mio. $
- Kanada: 96,9 Mio. $
- Bulgarien: 70,5 Mio. $
- Schweden: 70,3 Mio. $
- Argentinien: 68 Mio. $
- Iran: 61,3 Mio. $
- Vietnam: 59,2 Mio. $
- Kolumbien: 55,6 Mio. $
- Tunesien: 52,2 Mio. $
- Slowakei: 47,5 Mio. $
- Taiwan: 46,5 Mio. $
- Norwegen: 44,7 Mio. $
- Australien: 42,4 Mio. $
- Rumänien: 41,7 Mio. $
- Marokko: 41,5 Mio. $
- Indonesien: 40,2 Mio. $
- Thailand: 40,1 Mio. $
- Finnland: 35,4 Mio. $
- Pakistan: 31,3 Mio. $
- Malaysia: 30,5 Mio. $
- Bangladesch: 29,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 28,6 Mio. $
- Jordanien: 27,6 Mio. $
- Philippinen: 23,8 Mio. $
- Neuseeland: 23,6 Mio. $
- Litauen: 22 Mio. $
- Israel: 21,7 Mio. $
- Estland: 21 Mio. $
- Kasachstan: 18,6 Mio. $
- Peru: 16,8 Mio. $
- Afghanistan: 15,8 Mio. $
- Singapur: 14,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,6 Mrd. $ | 21,5 % | |
| 2 | 2 Mrd. $ | 12,1 % | |
| 3 | 1,6 Mrd. $ | 9,4 % | |
| 4 | 995,8 Mio. $ | 6 % | |
| 5 | 894,5 Mio. $ | 5,4 % | |
| 6 | 809,8 Mio. $ | 4,9 % | |
| 7 | 807,6 Mio. $ | 4,9 % | |
| 8 | 740,2 Mio. $ | 4,5 % | |
| 9 | 598,6 Mio. $ | 3,6 % | |
| 10 | 574,5 Mio. $ | 3,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,7 Mrd. $ | 22,1 % | |
| 2 | 2,3 Mrd. $ | 13,8 % | |
| 3 | 2 Mrd. $ | 12 % | |
| 4 | 735,3 Mio. $ | 4,4 % | |
| 5 | 653,7 Mio. $ | 3,9 % | |
| 6 | 642,5 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 635,4 Mio. $ | 3,8 % | |
| 8 | 403,5 Mio. $ | 2,4 % | |
| 9 | 399,2 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 348,1 Mio. $ | 2,1 % |
Position 3003 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 10 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im türkischen Zolltarif ist Position 3003 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3003 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 11 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im britischen Zolltarif ist Position 3003 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3003 umfasst im kanadischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 3003 in 34 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 %. Bei 20 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3003 umfasst im brasilianischen Zolltarif 151 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 12,6 % (Durchschnitt 8 %). Bei 35 davon beträgt der Satz 0 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 3003 in 666 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 12,6 %. Bei 91 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3003 umfasst im peruanischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 3003 in 18 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3003 umfasst im japanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 3003 in 59 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei 58 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3003 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 32 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 3003 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3003 umfasst im norwegischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 3003 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3003 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 10 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
2024 wurden weltweit Waren der Position 3003 im Wert von 16,6 Mrd. $ exportiert (+6,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Irland lag mit 3,6 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor den USA.
Die höchsten Einfuhren (3,7 Mrd. $) entfielen auf Belgien.
Unter 155 Exportländern belegte Deutschland mit 894,5 Mio. $ Rang 5.
Deutschland importierte Waren im Wert von 2,3 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404);
c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g) Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502);
ij) Diagnostikreagenzien der Position 3822.
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:
a) als ungemischte Erzeugnisse:
1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;
b) als gemischte Erzeugnisse:
1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:
a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b) sterile Laminariastifte und -tampons;
c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e) Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei anerkannten klinischen Studien, dosiert, selbst wenn sie möglicherweise Wirkstoffe enthalten;
f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k) pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l) Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterpositionen 300213 und 300214 gilt Folgendes:
a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) als gemischte Erzeugnisse gelten:
1) die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst;
2) die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und
3) die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.
2. Zu den Unterpositionen 300360 und 300460 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder…“?
„Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ fällt unter Position 3003 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 30 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 3003 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 3003 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position…“?
Irland, mit 3,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (21,5 % der weltweiten Exporte).