Position · Kapitel 30
3006: Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
9 Unterpositionen bilden Position 3006 in Kapitel 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 9
- 3006.10steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbarSteriles chirurgisches Nahtmaterial
- 3006.30Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am PatientenRöntgenkontrastmittel und In-vivo-Diagnostika
- 3006.40Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von KnochenZahnzement und Zahnfüllstoffe
- 3006.50Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe
- 3006.60empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von SpermizidenHormonelle chemische Verhütungsmittel
- 3006.70Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden
- 3006.91Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für StomataStomaartikel
- 3006.92Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne: andere, pharmazeutische Abfälle
- 3006.93Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei einer anerkannten klinischen Studie, dosiertPlacebos und Sets für klinische Blindstudien
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 254.000 $254.000 $+11,9 Mio. $+310 Mio. $+> 891,5 Mio. $
Exporte: 192
- Deutschland: 3,2 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,5 Mrd. $
- Niederlande: 1,3 Mrd. $
- Irland: 1,2 Mrd. $
- Ungarn: 1 Mrd. $
- Belgien: 891,5 Mio. $
- Italien: 773,1 Mio. $
- China: 703,6 Mio. $
- Frankreich: 677,7 Mio. $
- Finnland: 674,7 Mio. $
- Dänemark: 608,5 Mio. $
- Mexiko: 591,3 Mio. $
- Schweiz: 589,3 Mio. $
- Österreich: 572,1 Mio. $
- Spanien: 558,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 457 Mio. $
- Japan: 451,3 Mio. $
- Indien: 401,9 Mio. $
- Norwegen: 310 Mio. $
- Dominikanische Republik: 290 Mio. $
- Kanada: 259,5 Mio. $
- Südkorea: 229,1 Mio. $
- Polen: 149,5 Mio. $
- Brasilien: 148,7 Mio. $
- Litauen: 144 Mio. $
- Schweden: 140 Mio. $
- Costa Rica: 139,6 Mio. $
- Singapur: 129,5 Mio. $
- Malaysia: 125,7 Mio. $
- Thailand: 125 Mio. $
- Israel: 120,8 Mio. $
- Slowakei: 93,6 Mio. $
- Tschechien: 91,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 84,7 Mio. $
- Türkei: 78,5 Mio. $
- Slowenien: 65 Mio. $
- Australien: 61,6 Mio. $
- Bulgarien: 35 Mio. $
- Taiwan: 32,8 Mio. $
- Griechenland: 24,9 Mio. $
- Indonesien: 24,2 Mio. $
- Portugal: 23,7 Mio. $
- Uruguay: 20,6 Mio. $
- Vietnam: 17 Mio. $
- Peru: 15,3 Mio. $
- Tunesien: 14,5 Mio. $
- Chile: 11,9 Mio. $
- Argentinien: 11,1 Mio. $
- Südafrika: 10,5 Mio. $
- Rumänien: 10 Mio. $
- Russland: 9,6 Mio. $
- Zypern: 8,3 Mio. $
- Serbien: 6,7 Mio. $
- Lettland: 6,2 Mio. $
- Kolumbien: 5,8 Mio. $
- Georgien: 5,8 Mio. $
- Luxemburg: 5,7 Mio. $
- El Salvador: 5,6 Mio. $
- Kroatien: 5,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 5,4 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 8,5 Mio. $8,5 Mio. $+49,3 Mio. $+186,3 Mio. $+> 706,5 Mio. $
Importe: 222
- Vereinigte Staaten: 3,4 Mrd. $
- Belgien: 1,4 Mrd. $
- China: 1,3 Mrd. $
- Deutschland: 1,3 Mrd. $
- Niederlande: 1 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 775 Mio. $
- Japan: 706,5 Mio. $
- Frankreich: 624,1 Mio. $
- Italien: 586 Mio. $
- Malaysia: 516,3 Mio. $
- Spanien: 475,5 Mio. $
- Kanada: 430,3 Mio. $
- Russland: 385 Mio. $
- Australien: 336,8 Mio. $
- Südkorea: 336,3 Mio. $
- Brasilien: 311 Mio. $
- Schweiz: 309,6 Mio. $
- Singapur: 309,5 Mio. $
- Polen: 301,7 Mio. $
- Mexiko: 285,3 Mio. $
- Irland: 237,6 Mio. $
- Indien: 196,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 186,3 Mio. $
- Thailand: 186,2 Mio. $
- Tschechien: 176,2 Mio. $
- Taiwan: 176,2 Mio. $
- Österreich: 149,6 Mio. $
- Türkei: 141,5 Mio. $
- Schweden: 137,6 Mio. $
- Argentinien: 128,6 Mio. $
- Ungarn: 126,5 Mio. $
- Vietnam: 124,7 Mio. $
- Kolumbien: 123,2 Mio. $
- Israel: 121,3 Mio. $
- Chile: 112,9 Mio. $
- Portugal: 105,5 Mio. $
- Philippinen: 101,3 Mio. $
- Südafrika: 100,4 Mio. $
- Griechenland: 100,4 Mio. $
- Dänemark: 97,6 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 93 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 91,5 Mio. $
- Rumänien: 88,3 Mio. $
- Norwegen: 86 Mio. $
- Finnland: 79 Mio. $
- Slowenien: 70,5 Mio. $
- Ukraine: 69,9 Mio. $
- Slowakei: 69,1 Mio. $
- Algerien: 68,7 Mio. $
- Ägypten: 66 Mio. $
- Neuseeland: 65,8 Mio. $
- Indonesien: 55,3 Mio. $
- Litauen: 54 Mio. $
- Peru: 54 Mio. $
- Kuwait: 53,3 Mio. $
- Panama: 49,3 Mio. $
- Serbien: 49,1 Mio. $
- Kroatien: 48,1 Mio. $
- Costa Rica: 47,3 Mio. $
- Ecuador: 46 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,2 Mrd. $ | 15,6 % | |
| 2 | 2,5 Mrd. $ | 12,3 % | |
| 3 | 1,3 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 4 | 1,2 Mrd. $ | 6,1 % | |
| 5 | 1 Mrd. $ | 5 % | |
| 6 | 891,5 Mio. $ | 4,4 % | |
| 7 | 773,1 Mio. $ | 3,8 % | |
| 8 | 703,6 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 677,7 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 674,7 Mio. $ | 3,3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,4 Mrd. $ | 16,5 % | |
| 2 | 1,4 Mrd. $ | 6,9 % | |
| 3 | 1,3 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 4 | 1,3 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 5 | 1 Mrd. $ | 5 % | |
| 6 | 775 Mio. $ | 3,8 % | |
| 7 | 706,5 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 624,1 Mio. $ | 3,1 % | |
| 9 | 586 Mio. $ | 2,9 % | |
| 10 | 516,3 Mio. $ | 2,5 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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FR Doc. 2026-11158 · 91 FR 33854 · Quelle: federalregister.gov
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3006 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei 8 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3006 umfasst im türkischen Zolltarif 24 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 6,5 % (Durchschnitt 1,4 %). Bei 19 davon beträgt der Satz 0 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3006 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 6,4 %. Bei 8 davon beträgt der Satz 0 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 3006 umfasst im britischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3006 in 17 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 11 %. Bei 12 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3006 umfasst im mexikanischen Zolltarif 20 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 % (Durchschnitt 7,1 %). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3006 in 23 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 16,2 %. Bei 12 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3006 umfasst im argentinischen Zolltarif 41 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 18 % (Durchschnitt 7 %). Bei 14 davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3006 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei 11 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3006 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 51 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 3,1 %). Bei 19 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 3006 in 15 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3,9 %. Bei 9 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 3006 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 16 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 1 %). Bei 12 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3006 in 18 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3006 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 9 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3006 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3006 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 25 % (Durchschnitt 2,7 %). Bei 9 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3006 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
Der Welthandel mit Waren der Position 3006 belief sich 2024 auf 20,4 Mrd. $, ein Plus von 2,3 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Deutschland (15,6 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.
Die USA importierten am meisten (3,4 Mrd. $).
Deutschland importierte Waren im Wert von 1,3 Mrd. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404);
c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g) Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502);
ij) Diagnostikreagenzien der Position 3822.
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:
a) als ungemischte Erzeugnisse:
1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;
b) als gemischte Erzeugnisse:
1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:
a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b) sterile Laminariastifte und -tampons;
c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e) Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei anerkannten klinischen Studien, dosiert, selbst wenn sie möglicherweise Wirkstoffe enthalten;
f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k) pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l) Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu…“?
„Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“ fällt unter Position 3006 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 30 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 3006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 3006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne…“?
Deutschland, mit 3,2 Mrd. $ im Jahr 2024 (15,6 % der weltweiten Exporte).