Position · Kapitel 38
3822: Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht, ausgenommen Waren der Position 3006; zertifizierte Referenzmaterialien
5 Unterpositionen bilden Position 3822 in Kapitel 38 („Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 3822.11zur Diagnose von Malaria
- 3822.12zur Diagnose von Zika und anderen von Stechmücken der Gattung Aedes übertragenen Krankheiten
- 3822.13zur Bestimmung der Blutgruppe
- 3822.19Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger: andereAndere Diagnostik- und Laborreagenzien
- 3822.90Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger: andereAndere Diagnostik- und Laborreagenzien
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 98.500 $98.500 $+10 Mio. $+360,1 Mio. $+> 1,9 Mrd. $
Exporte: 211
- Vereinigte Staaten: 12,5 Mrd. $
- Deutschland: 8,8 Mrd. $
- China: 2,6 Mrd. $
- Irland: 2,6 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,5 Mrd. $
- Frankreich: 2,1 Mrd. $
- Niederlande: 1,9 Mrd. $
- Japan: 1,7 Mrd. $
- Schweden: 1,6 Mrd. $
- Singapur: 1,5 Mrd. $
- Italien: 919,6 Mio. $
- Kanada: 822,7 Mio. $
- Südkorea: 809,2 Mio. $
- Litauen: 728,5 Mio. $
- Spanien: 689 Mio. $
- Belgien: 633,5 Mio. $
- Polen: 451,4 Mio. $
- Dänemark: 414,9 Mio. $
- Schweiz: 414,6 Mio. $
- Finnland: 376 Mio. $
- Taiwan: 360,1 Mio. $
- Norwegen: 357 Mio. $
- Österreich: 282,2 Mio. $
- Indien: 224,8 Mio. $
- Mexiko: 155,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 147 Mio. $
- Tschechien: 139,8 Mio. $
- Australien: 132,3 Mio. $
- Ungarn: 121,1 Mio. $
- Türkei: 115,6 Mio. $
- Südafrika: 94,6 Mio. $
- Thailand: 82,8 Mio. $
- Ukraine: 56,2 Mio. $
- Vietnam: 46,5 Mio. $
- Luxemburg: 41,2 Mio. $
- Lettland: 40,2 Mio. $
- Argentinien: 38,7 Mio. $
- Portugal: 36,7 Mio. $
- Israel: 33,5 Mio. $
- Russland: 32,9 Mio. $
- Griechenland: 30,6 Mio. $
- Brasilien: 25 Mio. $
- Rumänien: 23,6 Mio. $
- Bulgarien: 22,8 Mio. $
- Kasachstan: 20 Mio. $
- Serbien: 16,6 Mio. $
- Slowenien: 16,2 Mio. $
- Neuseeland: 15,5 Mio. $
- Estland: 15,5 Mio. $
- Malaysia: 12,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 11,5 Mio. $
- Slowakei: 10 Mio. $
- Kroatien: 8,5 Mio. $
- Zypern: 8,4 Mio. $
- Costa Rica: 7 Mio. $
- Philippinen: 6,7 Mio. $
- Chile: 6,3 Mio. $
- Armenien: 5,8 Mio. $
- Kenia: 2,8 Mio. $
- Guatemala: 2,7 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 20,1 Mio. $20,1 Mio. $+108 Mio. $+490,5 Mio. $+> 1,6 Mrd. $
Importe: 223
- Vereinigte Staaten: 6,3 Mrd. $
- Deutschland: 4,6 Mrd. $
- China: 4,1 Mrd. $
- Niederlande: 2,6 Mrd. $
- Frankreich: 2,2 Mrd. $
- Japan: 1,7 Mrd. $
- Italien: 1,6 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 1,6 Mrd. $
- Spanien: 1,1 Mrd. $
- Kanada: 1,1 Mrd. $
- Indien: 880,3 Mio. $
- Belgien: 876,4 Mio. $
- Südkorea: 843,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 824,7 Mio. $
- Australien: 752,5 Mio. $
- Mexiko: 733,5 Mio. $
- Brasilien: 699,9 Mio. $
- Schweiz: 673,1 Mio. $
- Singapur: 602,7 Mio. $
- Polen: 587,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 549,7 Mio. $
- Russland: 528,7 Mio. $
- Thailand: 490,5 Mio. $
- Österreich: 471,1 Mio. $
- Türkei: 459,8 Mio. $
- Irland: 412 Mio. $
- Taiwan: 382,5 Mio. $
- Schweden: 376,1 Mio. $
- Südafrika: 347,2 Mio. $
- Tschechien: 328,9 Mio. $
- Dänemark: 290,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 289,1 Mio. $
- Kolumbien: 239,3 Mio. $
- Vietnam: 237,4 Mio. $
- Portugal: 234,7 Mio. $
- Indonesien: 230,6 Mio. $
- Griechenland: 229,5 Mio. $
- Rumänien: 226,6 Mio. $
- Philippinen: 214,2 Mio. $
- Norwegen: 210,5 Mio. $
- Malaysia: 206,8 Mio. $
- Chile: 205,6 Mio. $
- Israel: 192,5 Mio. $
- Kuwait: 180,3 Mio. $
- Argentinien: 173 Mio. $
- Ägypten: 171,2 Mio. $
- Finnland: 169,5 Mio. $
- Litauen: 145,3 Mio. $
- Ungarn: 136,2 Mio. $
- Pakistan: 134,3 Mio. $
- Peru: 113,3 Mio. $
- Kasachstan: 111,4 Mio. $
- Kenia: 111,1 Mio. $
- Algerien: 110,7 Mio. $
- Ukraine: 109,8 Mio. $
- Serbien: 108 Mio. $
- Neuseeland: 107,3 Mio. $
- Iran: 104,6 Mio. $
- Slowakei: 93,8 Mio. $
- Katar: 87,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,5 Mrd. $ | 26,8 % | |
| 2 | 8,8 Mrd. $ | 18,7 % | |
| 3 | 2,6 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 4 | 2,6 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 5 | 2,5 Mrd. $ | 5,3 % | |
| 6 | 2,1 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 7 | 1,9 Mrd. $ | 4 % | |
| 8 | 1,7 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 9 | 1,6 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 10 | 1,5 Mrd. $ | 3,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 6,3 Mrd. $ | 13,4 % | |
| 2 | 4,6 Mrd. $ | 9,9 % | |
| 3 | 4,1 Mrd. $ | 8,9 % | |
| 4 | 2,6 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 5 | 2,2 Mrd. $ | 4,7 % | |
| 6 | 1,7 Mrd. $ | 3,6 % | |
| 7 | 1,6 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 8 | 1,6 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 9 | 1,1 Mrd. $ | 2,3 % | |
| 10 | 1,1 Mrd. $ | 2,3 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im türkischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im britischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3822 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im mexikanischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 % (Durchschnitt 3,9 %). Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3822 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 12,6 %. Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3822 umfasst im argentinischen Zolltarif 23 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 12,6 % (Durchschnitt 9,5 %). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 11 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 2,7 %). Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3822 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 5 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3822 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3822 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
Der Welthandel mit Waren der Position 3822 belief sich 2024 auf 46,8 Mrd. $, ein Plus von 1,7 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus den USA (26,8 % des Gesamtwerts), gefolgt von Deutschland.
Die USA importierten am meisten (6,3 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 8,8 Mrd. $ auf Rang 2 unter 211 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 4,6 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:
1) künstlicher Grafit (Position 3801);
2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;
b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c) Waren der Position 2404;
d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).
2.
A) Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B) Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:
a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b) Fuselöle; Dippelöl;
c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht:
a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b) Industrieabfälle;
c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
5. Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm“ die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6. Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle“:
a) klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b) Abfälle von organischen Lösemitteln;
c) Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d) andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.
Als „andere Abfälle“ gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).
7. Als „Biodiesel“ im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete…“?
„Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht, ausgenommen Waren der Position 3006; zertifizierte Referenzmaterialien“ fällt unter Position 3822 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 38 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 3822 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 3822 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem…“?
Die USA, mit 12,5 Mrd. $ im Jahr 2024 (26,8 % der weltweiten Exporte).