Position · Kapitel 39
3903: Polymere des Styrols, in Primärformen
5 Unterpositionen bilden Position 3903 in Kapitel 39 („Kunststoffe und Waren daraus“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 3903.11Polymere des Styrols, in Primärformen: Polystyrol, expandierbarExpandierbares Polystyrol (EPS)
- 3903.19Polymere des Styrols, in Primärformen: Polystyrol, anderesPolystyrol, nicht expandierbar
- 3903.20Polymere des Styrols, in Primärformen: Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
- 3903.30Polymere des Styrols, in Primärformen: Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)ABS-Kunststoff in Primärformen
- 3903.90Polymere des Styrols, in Primärformen: andereAndere Styrolpolymere
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 619.500 $619.500 $+50,4 Mio. $+294,2 Mio. $+> 1,4 Mrd. $
Exporte: 154
- Südkorea: 3,4 Mrd. $
- Taiwan: 2,5 Mrd. $
- China: 1,6 Mrd. $
- Deutschland: 1,4 Mrd. $
- Belgien: 1,4 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,3 Mrd. $
- Niederlande: 1 Mrd. $
- Malaysia: 839,8 Mio. $
- Japan: 661,9 Mio. $
- Frankreich: 612,9 Mio. $
- Mexiko: 531,7 Mio. $
- Thailand: 412,6 Mio. $
- Italien: 406,4 Mio. $
- Singapur: 347,8 Mio. $
- Österreich: 330 Mio. $
- Türkei: 294,2 Mio. $
- Spanien: 284,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 271,1 Mio. $
- Iran: 219,6 Mio. $
- Polen: 215,7 Mio. $
- Kanada: 193,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 188,6 Mio. $
- Tschechien: 171,4 Mio. $
- Ungarn: 168,7 Mio. $
- Vietnam: 139,9 Mio. $
- Griechenland: 132,5 Mio. $
- Indien: 91,3 Mio. $
- Indonesien: 84,2 Mio. $
- Kolumbien: 83,5 Mio. $
- Pakistan: 83,2 Mio. $
- Schweden: 81,8 Mio. $
- Finnland: 73,1 Mio. $
- Brasilien: 72,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 65,5 Mio. $
- Bahamas: 56,6 Mio. $
- Russland: 55,4 Mio. $
- Ägypten: 52 Mio. $
- Norwegen: 50,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 34,6 Mio. $
- Portugal: 34,5 Mio. $
- Israel: 32,5 Mio. $
- Bulgarien: 29,2 Mio. $
- Rumänien: 24 Mio. $
- Litauen: 22,6 Mio. $
- Tunesien: 17,9 Mio. $
- Argentinien: 15,1 Mio. $
- Dänemark: 14 Mio. $
- Slowenien: 13,2 Mio. $
- Philippinen: 13,1 Mio. $
- Slowakei: 12,8 Mio. $
- Schweiz: 12,4 Mio. $
- Kroatien: 10 Mio. $
- Irland: 8,6 Mio. $
- Chile: 8,6 Mio. $
- Südafrika: 8,3 Mio. $
- Australien: 6,8 Mio. $
- Estland: 6,1 Mio. $
- Malta: 5 Mio. $
- Guatemala: 4,6 Mio. $
- Uruguay: 4,1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 5 Mio. $5 Mio. $+76 Mio. $+256,1 Mio. $+> 713,8 Mio. $
Importe: 210
- China: 2,9 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,3 Mrd. $
- Deutschland: 1,1 Mrd. $
- Mexiko: 996,5 Mio. $
- Vietnam: 996,2 Mio. $
- Polen: 873,2 Mio. $
- Italien: 713,8 Mio. $
- Türkei: 701,9 Mio. $
- Malaysia: 507,3 Mio. $
- Thailand: 494,5 Mio. $
- Indien: 479,7 Mio. $
- Frankreich: 436,6 Mio. $
- Brasilien: 429,3 Mio. $
- Kanada: 406,7 Mio. $
- Spanien: 404 Mio. $
- Indonesien: 395,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 354 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 343,3 Mio. $
- Ungarn: 318,7 Mio. $
- Belgien: 271,9 Mio. $
- Ägypten: 256,1 Mio. $
- Rumänien: 254,8 Mio. $
- Japan: 251,1 Mio. $
- Niederlande: 250,5 Mio. $
- Portugal: 237,4 Mio. $
- Tschechien: 232,2 Mio. $
- Österreich: 220,3 Mio. $
- Philippinen: 214,6 Mio. $
- Südkorea: 169,1 Mio. $
- Russland: 159,1 Mio. $
- Schweden: 137,2 Mio. $
- Schweiz: 134,5 Mio. $
- Südafrika: 122,5 Mio. $
- Dänemark: 119,5 Mio. $
- Slowenien: 112 Mio. $
- Bangladesch: 111 Mio. $
- Serbien: 107,9 Mio. $
- Norwegen: 105,8 Mio. $
- Ukraine: 105,5 Mio. $
- Algerien: 105,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 103,4 Mio. $
- Dominikanische Republik: 102,4 Mio. $
- Australien: 98,2 Mio. $
- Israel: 97,7 Mio. $
- Slowakei: 95,2 Mio. $
- Griechenland: 92 Mio. $
- Marokko: 87,9 Mio. $
- Bulgarien: 86,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 84,8 Mio. $
- Litauen: 82,3 Mio. $
- Irland: 80 Mio. $
- Jordanien: 77,3 Mio. $
- Taiwan: 76 Mio. $
- Finnland: 73,1 Mio. $
- Kolumbien: 71,2 Mio. $
- Chile: 62,2 Mio. $
- Singapur: 55,5 Mio. $
- Pakistan: 49,3 Mio. $
- Usbekistan: 49 Mio. $
- Kasachstan: 47,4 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,4 Mrd. $ | 16,8 % | |
| 2 | 2,5 Mrd. $ | 12,1 % | |
| 3 | 1,6 Mrd. $ | 7,8 % | |
| 4 | 1,4 Mrd. $ | 7,1 % | |
| 5 | 1,4 Mrd. $ | 6,8 % | |
| 6 | 1,3 Mrd. $ | 6,6 % | |
| 7 | 1 Mrd. $ | 5,1 % | |
| 8 | 839,8 Mio. $ | 4,1 % | |
| 9 | 661,9 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 612,9 Mio. $ | 3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,9 Mrd. $ | 14,4 % | |
| 2 | 1,3 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 3 | 1,1 Mrd. $ | 5,4 % | |
| 4 | 996,5 Mio. $ | 4,9 % | |
| 5 | 996,2 Mio. $ | 4,9 % | |
| 6 | 873,2 Mio. $ | 4,3 % | |
| 7 | 713,8 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 701,9 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 507,3 Mio. $ | 2,5 % | |
| 10 | 494,5 Mio. $ | 2,4 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3903 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3903 umfasst im türkischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 6,5 % (Durchschnitt 4,9 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3903 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 6,5 %.
Position 3903 umfasst im britischen Zolltarif 15 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 5,2 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3903 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3903 umfasst im mexikanischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 5 % und 35 % (Durchschnitt 13,7 %).
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3903 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3903 umfasst im argentinischen Zolltarif 17 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 14 % (Durchschnitt 10,2 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3903 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3903 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 1,1 %). Bei 7 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 3903 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 2,8 % und 6,5 %.
Position 3903 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 7 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 1 % und 2,5 % (Durchschnitt 2,3 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3903 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 3903 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 5 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3903 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3903 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 7 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3903 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 5 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 3903 belief sich 2024 auf 20,3 Mrd. $, ein Plus von 2,1 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Südkorea (16,8 % des Gesamtwerts), gefolgt von Taiwan.
China importierte am meisten (2,9 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 1,4 Mrd. $ auf Rang 4 unter 154 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 1,1 Mrd. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:
a) Besteht eine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:
1) Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly“ (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2) Die in den Unterpositionen 390130, 390140, 390320, 390330 und 390430 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3) Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere“ einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4) Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.
b) Besteht keine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:
1) Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2) Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.
Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.
2. Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Polymere des Styrols, in Primärformen“?
„Polymere des Styrols, in Primärformen“ fällt unter Position 3903 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 39 gehört (Abschnitt VII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Polymere des Styrols, in Primärformen“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 3903 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Polymere des Styrols, in Primärformen“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 3903 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Polymere des Styrols, in Primärformen“?
Südkorea, mit 3,4 Mrd. $ im Jahr 2024 (16,8 % der weltweiten Exporte).