Position · Kapitel 42
4202: Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
Position 4202 ist in 12 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 42 („Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 12
- 4202.11mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.12mit Außenseite aus Kunststoff oder aus SpinnstoffenKoffer und Aktentaschen aus Kunststoff oder Textil
- 4202.19Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer: andere
- 4202.21mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem LederHandtaschen aus Leder
- 4202.22mit Außenseite aus Kunststofffolien oder SpinnstoffenHandtaschen aus Kunststoff oder Spinnstoffen
- 4202.29Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche: andere
- 4202.31mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem LederGeldbörsen und Etuis aus Leder
- 4202.32mit Außenseite aus Kunststofffolien oder SpinnstoffenGeldbörsen und Etuis aus Kunststoff oder Textil
- 4202.39Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer: Taschen- oder Handtaschenartikel, andere
- 4202.91mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem LederAndere Taschen und Etuis aus Leder
- 4202.92mit Außenseite aus Kunststofffolien oder SpinnstoffenTaschen und Rucksäcke aus Kunststoff oder Textil
- 4202.99Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer: andere, andereAndere Taschen und Etuis aus sonstigen Stoffen
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 722.300 $722.300 $+25,2 Mio. $+325,8 Mio. $+> 1,9 Mrd. $
Exporte: 223
- China: 29,9 Mrd. $
- Frankreich: 12,2 Mrd. $
- Italien: 10,7 Mrd. $
- Vietnam: 4,8 Mrd. $
- Kambodscha: 2,7 Mrd. $
- Deutschland: 2,2 Mrd. $
- Indien: 1,9 Mrd. $
- Spanien: 1,9 Mrd. $
- Indonesien: 1,6 Mrd. $
- Niederlande: 1,1 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 959,9 Mio. $
- Philippinen: 821,3 Mio. $
- Polen: 787,1 Mio. $
- Thailand: 736,6 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 636,1 Mio. $
- Belgien: 539,2 Mio. $
- Bangladesch: 513 Mio. $
- Schweiz: 467,2 Mio. $
- Myanmar: 412 Mio. $
- Singapur: 350,9 Mio. $
- Tschechien: 339,8 Mio. $
- Mexiko: 338,4 Mio. $
- Türkei: 325,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 314 Mio. $
- Südkorea: 294 Mio. $
- Rumänien: 245,5 Mio. $
- Kanada: 196,2 Mio. $
- Portugal: 190,8 Mio. $
- Taiwan: 180,1 Mio. $
- Japan: 179,4 Mio. $
- Ungarn: 176,3 Mio. $
- Dänemark: 163,7 Mio. $
- Österreich: 147,7 Mio. $
- Tunesien: 136,2 Mio. $
- Schweden: 116 Mio. $
- Marokko: 111,7 Mio. $
- Pakistan: 99,9 Mio. $
- Malaysia: 96,9 Mio. $
- Slowakei: 83 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 80,6 Mio. $
- Bulgarien: 62,1 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 60,9 Mio. $
- Australien: 56,7 Mio. $
- Lettland: 52,5 Mio. $
- Slowenien: 48,4 Mio. $
- Griechenland: 44 Mio. $
- Südafrika: 43,3 Mio. $
- Litauen: 41,4 Mio. $
- Serbien: 39,9 Mio. $
- Irland: 31,5 Mio. $
- Estland: 30,2 Mio. $
- Madagaskar: 26,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 26,4 Mio. $
- Kolumbien: 26 Mio. $
- Finnland: 25,4 Mio. $
- Israel: 25,2 Mio. $
- Dominikanische Republik: 24,9 Mio. $
- Russland: 24,6 Mio. $
- Republik Moldau: 24,3 Mio. $
- Kroatien: 24,2 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 21,3 Mio. $21,3 Mio. $+133,7 Mio. $+906,6 Mio. $+> 3,3 Mrd. $
Importe: 222
- Vereinigte Staaten: 12,1 Mrd. $
- Japan: 5,9 Mrd. $
- Frankreich: 4,6 Mrd. $
- Deutschland: 4,4 Mrd. $
- China: 4,2 Mrd. $
- Italien: 3,4 Mrd. $
- Südkorea: 3,3 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 3,3 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,8 Mrd. $
- Spanien: 2,2 Mrd. $
- Niederlande: 2 Mrd. $
- Kanada: 1,7 Mrd. $
- Polen: 1,6 Mrd. $
- Singapur: 1,6 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,5 Mrd. $
- Australien: 1,4 Mrd. $
- Mexiko: 1,4 Mrd. $
- Schweiz: 1,2 Mrd. $
- Thailand: 1,1 Mrd. $
- Brasilien: 1 Mrd. $
- Malaysia: 968,6 Mio. $
- Taiwan: 927,2 Mio. $
- Russland: 906,6 Mio. $
- Österreich: 896,2 Mio. $
- Belgien: 840,8 Mio. $
- Vietnam: 667 Mio. $
- Saudi-Arabien: 642,2 Mio. $
- Indien: 627,6 Mio. $
- Portugal: 586,9 Mio. $
- Tschechien: 563,7 Mio. $
- Türkei: 548,3 Mio. $
- Kirgisistan: 530,5 Mio. $
- Kasachstan: 476,1 Mio. $
- Griechenland: 470,6 Mio. $
- Philippinen: 462,2 Mio. $
- Indonesien: 433,1 Mio. $
- Schweden: 400,5 Mio. $
- Dänemark: 385,2 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 364,4 Mio. $
- Norwegen: 299,3 Mio. $
- Rumänien: 292,8 Mio. $
- Chile: 276,5 Mio. $
- Peru: 273,3 Mio. $
- Irland: 269,2 Mio. $
- Kolumbien: 255,1 Mio. $
- Kuwait: 251,2 Mio. $
- Katar: 247,1 Mio. $
- Südafrika: 239,5 Mio. $
- Slowakei: 235,9 Mio. $
- Israel: 229,7 Mio. $
- Ungarn: 208,2 Mio. $
- Ghana: 193,6 Mio. $
- Neuseeland: 180,3 Mio. $
- Argentinien: 171,6 Mio. $
- Finnland: 160,3 Mio. $
- Nigeria: 133,7 Mio. $
- Ukraine: 132,2 Mio. $
- Irak: 128,7 Mio. $
- Kroatien: 127,2 Mio. $
- Panama: 125,2 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 29,9 Mrd. $ | 37,4 % | |
| 2 | 12,2 Mrd. $ | 15,2 % | |
| 3 | 10,7 Mrd. $ | 13,3 % | |
| 4 | 4,8 Mrd. $ | 5,9 % | |
| 5 | 2,7 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 6 | 2,2 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 7 | 1,9 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 8 | 1,9 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 9 | 1,6 Mrd. $ | 2 % | |
| 10 | 1,1 Mrd. $ | 1,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,1 Mrd. $ | 15,1 % | |
| 2 | 5,9 Mrd. $ | 7,4 % | |
| 3 | 4,6 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 4 | 4,4 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 5 | 4,2 Mrd. $ | 5,2 % | |
| 6 | 3,4 Mrd. $ | 4,2 % | |
| 7 | 3,3 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 8 | 3,3 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 9 | 2,8 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 10 | 2,2 Mrd. $ | 2,7 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
-
CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
Position 4202 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 25 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 2,7 % und 9,7 % (Durchschnitt 5,2 %).
Im türkischen Zolltarif ist Position 4202 in 52 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 2,7 % und 9,7 %.
Position 4202 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 59 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 20 % (Durchschnitt 10,7 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im britischen Zolltarif ist Position 4202 in 40 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 2 % und 8 %.
Position 4202 umfasst im kanadischen Zolltarif 29 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 11 % (Durchschnitt 8,2 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 4202 in 20 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 25 %.
Position 4202 umfasst im brasilianischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 18 % und 35 % (Durchschnitt 21,6 %).
Im argentinischen Zolltarif ist Position 4202 in 134 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Position 4202 umfasst im peruanischen Zolltarif 16 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 4202 in 26 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4202 umfasst im japanischen Zolltarif 23 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 2,7 % und 16 % (Durchschnitt 9,6 %).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 4202 in 23 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 6,6 % und 10 %.
Position 4202 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 35 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 4202 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4202 umfasst im norwegischen Zolltarif 19 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 4202 in 25 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 12,5 % und 20 %.
Position 4202 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 25 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 16,8 %).
2024 wurden weltweit Waren der Position 4202 im Wert von 80,1 Mrd. $ exportiert (−3,2 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 29,9 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Frankreich.
Die höchsten Einfuhren (12,1 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Unter 223 Exportländern belegte Deutschland mit 2,2 Mrd. $ Rang 6.
Deutschland importierte Waren im Wert von 4,4 Mrd. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2. Zu Kapitel 42 gehören nicht:
a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g) Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij) Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.
3.
A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:
a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).
B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).
Zusätzliche Anmerkung
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer…“?
„Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen“ fällt unter Position 4202 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 42 gehört (Abschnitt VIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 4202 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 2,7 % bis 9,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 4202 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 2,7 % bis 9,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und…“?
China, mit 29,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (37,4 % der weltweiten Exporte).