Kapitel
Kapitel 44: Holz und Holzwaren; Holzkohle
Kapitel 44 des Harmonisierten Systems umfasst 21 Positionen und gehört zu Abschnitt IX („Holz und Holzwaren“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 21
- 4401Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
- 4402Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst
- 4403Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
- 4404Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
- 4405Holzwolle; Holzmehl
- 4406Bahnschwellen aus Holz
- 4407Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
- 4408Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger
- 4409Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden
- 4410Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt
- 4411Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt
- 4412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz
- 4413Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen
- 4414Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
- 4415Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz
- 4416Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe
- 4417Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz
- 4418Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz
- 4419Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
- 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
- 4421Andere Waren aus Holz
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 21,1 Mio. $21,1 Mio. $+358 Mio. $+2,3 Mrd. $+> 5,7 Mrd. $
Exporte: 215
- China: 16,4 Mrd. $
- Kanada: 13,4 Mrd. $
- Deutschland: 10 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 10 Mrd. $
- Vietnam: 6,9 Mrd. $
- Polen: 6,3 Mrd. $
- Russland: 5,7 Mrd. $
- Österreich: 5,5 Mrd. $
- Schweden: 4,9 Mrd. $
- Indonesien: 4,4 Mrd. $
- Thailand: 3,7 Mrd. $
- Brasilien: 3,6 Mrd. $
- Frankreich: 3,6 Mrd. $
- Finnland: 3,6 Mrd. $
- Lettland: 3,2 Mrd. $
- Neuseeland: 2,9 Mrd. $
- Belgien: 2,8 Mrd. $
- Malaysia: 2,6 Mrd. $
- Italien: 2,5 Mrd. $
- Chile: 2,4 Mrd. $
- Tschechien: 2,3 Mrd. $
- Spanien: 2,3 Mrd. $
- Estland: 2,1 Mrd. $
- Rumänien: 2 Mrd. $
- Türkei: 1,8 Mrd. $
- Niederlande: 1,6 Mrd. $
- Ukraine: 1,6 Mrd. $
- Litauen: 1,5 Mrd. $
- Slowakei: 1,3 Mrd. $
- Kroatien: 1,2 Mrd. $
- Norwegen: 1,2 Mrd. $
- Slowenien: 1 Mrd. $
- Australien: 996,4 Mio. $
- Dänemark: 979,7 Mio. $
- Portugal: 949,1 Mio. $
- Ungarn: 945,5 Mio. $
- Mexiko: 773 Mio. $
- Gabun: 714 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 700,4 Mio. $
- Belarus: 671,7 Mio. $
- Irland: 657,3 Mio. $
- Südafrika: 634,5 Mio. $
- Indien: 626,1 Mio. $
- Kamerun: 599,3 Mio. $
- Papua-Neuguinea: 567,6 Mio. $
- Ecuador: 567,3 Mio. $
- Schweiz: 528 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 510,5 Mio. $
- Uruguay: 471,3 Mio. $
- Kambodscha: 407,6 Mio. $
- Serbien: 407,6 Mio. $
- Bulgarien: 406,6 Mio. $
- Japan: 392 Mio. $
- Philippinen: 358 Mio. $
- Argentinien: 349,5 Mio. $
- Luxemburg: 309,3 Mio. $
- Salomonen: 306,7 Mio. $
- Kongo-Brazzaville: 290,2 Mio. $
- Laos: 186,6 Mio. $
- Griechenland: 172,2 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 41,2 Mio. $41,2 Mio. $+344,5 Mio. $+1,4 Mrd. $+> 5,1 Mrd. $
Importe: 225
- Vereinigte Staaten: 24,2 Mrd. $
- China: 16,7 Mrd. $
- Deutschland: 8,7 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 8,5 Mrd. $
- Japan: 8,5 Mrd. $
- Frankreich: 6,1 Mrd. $
- Italien: 5,1 Mrd. $
- Niederlande: 4,8 Mrd. $
- Kanada: 3,3 Mrd. $
- Belgien: 3,1 Mrd. $
- Österreich: 3 Mrd. $
- Südkorea: 2,9 Mrd. $
- Schweden: 2,6 Mrd. $
- Polen: 2,6 Mrd. $
- Indien: 2,4 Mrd. $
- Dänemark: 2,4 Mrd. $
- Spanien: 2,3 Mrd. $
- Schweiz: 2,2 Mrd. $
- Mexiko: 2,2 Mrd. $
- Australien: 1,9 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,8 Mrd. $
- Vietnam: 1,8 Mrd. $
- Ägypten: 1,4 Mrd. $
- Norwegen: 1,3 Mrd. $
- Tschechien: 1,3 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,3 Mrd. $
- Malaysia: 1,2 Mrd. $
- Taiwan: 1,2 Mrd. $
- Portugal: 1,2 Mrd. $
- Rumänien: 992,1 Mio. $
- Finnland: 899,9 Mio. $
- Ungarn: 876,4 Mio. $
- Philippinen: 875,4 Mio. $
- Irland: 864,9 Mio. $
- Usbekistan: 848,6 Mio. $
- Türkei: 848,4 Mio. $
- Litauen: 817,2 Mio. $
- Marokko: 796,7 Mio. $
- Slowakei: 754 Mio. $
- Estland: 711 Mio. $
- Indonesien: 694,8 Mio. $
- Israel: 683,3 Mio. $
- Slowenien: 677,8 Mio. $
- Griechenland: 628,7 Mio. $
- Lettland: 594,2 Mio. $
- Thailand: 587,1 Mio. $
- Kasachstan: 585,7 Mio. $
- Kroatien: 562,8 Mio. $
- Algerien: 515,8 Mio. $
- Irak: 485,6 Mio. $
- Serbien: 447,3 Mio. $
- Singapur: 436 Mio. $
- Nigeria: 433,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 429,4 Mio. $
- Südafrika: 407,3 Mio. $
- Aserbaidschan: 401,1 Mio. $
- Neuseeland: 344,5 Mio. $
- Kambodscha: 342,7 Mio. $
- Peru: 335,1 Mio. $
- Bulgarien: 323,8 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 16,4 Mrd. $ | 10,7 % | |
| 2 | 13,4 Mrd. $ | 8,7 % | |
| 3 | 10 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 4 | 10 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 5 | 6,9 Mrd. $ | 4,5 % | |
| 6 | 6,3 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 7 | 5,7 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 8 | 5,5 Mrd. $ | 3,6 % | |
| 9 | 4,9 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 10 | 4,4 Mrd. $ | 2,9 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 24,2 Mrd. $ | 15,8 % | |
| 2 | 16,7 Mrd. $ | 10,9 % | |
| 3 | 8,7 Mrd. $ | 5,7 % | |
| 4 | 8,5 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 5 | 8,5 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 6 | 6,1 Mrd. $ | 3,9 % | |
| 7 | 5,1 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 8 | 4,8 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 9 | 3,3 Mrd. $ | 2,2 % | |
| 10 | 3,1 Mrd. $ | 2 % |
Kapitel 44 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 235 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 10 % (Durchschnitt 2,6 %). Bei 127 davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Kapitel 44 in 308 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 10 %. Bei 189 davon beträgt der Satz 0 %.
Kapitel 44 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 263 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 10,7 % (Durchschnitt 2,1 %). Bei 156 davon beträgt der Satz 0 %. Für 6 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
2024 wurden weltweit Waren des Kapitels 44 im Wert von 153,5 Mrd. $ exportiert (−1,1 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 16,4 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Kanada.
Die höchsten Einfuhren (24,2 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:
a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c) Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d) Aktivkohle (Position 3802);
e) Waren der Position 4202;
f) Waren des Kapitels 46;
g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h) Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij) Waren der Position 6808;
k) Fantasieschmuck der Position 7117;
l) Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m) Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n) Waffenteile (Position 9305);
o) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603; oder
r) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. „Verdichtetes Holz“ im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3. Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4. Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5. Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz“ in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Holzpellets“ im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2. Als „Holzbriketts“ im Sinne der Unterposition 440132 gelten Nebenerzeugnisse wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder durch Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT zusammengepresst worden sind. Diese Briketts sind würfel-, polyeder- oder zylinderförmig, mit einer Mindestquerschnittsabmessung von mehr als 25 mm.
3. Als „S-P-F“ im Sinne der Unterposition 440713 gilt Holz aus Mischbeständen von Fichte, Kiefer und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
4. Als „Hem-Fir“ im Sinne der Unterposition 440714 gilt Holz aus Mischbeständen von Western Hemlock und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „Holzmehl“ im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2. Als „tropisches Holz“ im Sinne der Unterpositionen 44141010, 44182110, 44192010, 44201110 und 44209091 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Holz und Holzwaren; Holzkohle“?
„Holz und Holzwaren; Holzkohle“ bildet Kapitel 44 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt IX. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Holz und Holzwaren; Holzkohle“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 44 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 10 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Holz und Holzwaren; Holzkohle“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 44 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 10 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Holz und Holzwaren; Holzkohle“?
China, mit 16,4 Mrd. $ im Jahr 2024 (10,7 % der weltweiten Exporte).