Position · Kapitel 44
4414: Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
2 Unterpositionen bilden Position 4414 in Kapitel 44 („Holz und Holzwaren; Holzkohle“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 25.900 $25.900 $+572.000 $+10,8 Mio. $+> 27,4 Mio. $
Exporte: 160
- China: 520,7 Mio. $
- Polen: 106,7 Mio. $
- Niederlande: 38,5 Mio. $
- Deutschland: 28,8 Mio. $
- Italien: 27,4 Mio. $
- Frankreich: 22,8 Mio. $
- Schweden: 22,3 Mio. $
- Indonesien: 22,3 Mio. $
- Indien: 17,3 Mio. $
- Estland: 13,5 Mio. $
- Thailand: 12,9 Mio. $
- Lettland: 12,8 Mio. $
- Vietnam: 11,7 Mio. $
- Belgien: 11,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 10,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 10,7 Mio. $
- Malaysia: 9,3 Mio. $
- Tschechien: 8,3 Mio. $
- Spanien: 8,2 Mio. $
- Dänemark: 5,8 Mio. $
- Slowakei: 5 Mio. $
- Mexiko: 4 Mio. $
- Griechenland: 3,6 Mio. $
- Albanien: 3,3 Mio. $
- Litauen: 3,2 Mio. $
- Kanada: 2,9 Mio. $
- Türkei: 2,4 Mio. $
- Ungarn: 2,4 Mio. $
- Rumänien: 2 Mio. $
- Marokko: 1,9 Mio. $
- Schweiz: 1,7 Mio. $
- Portugal: 1,3 Mio. $
- Österreich: 1,2 Mio. $
- Bulgarien: 1,2 Mio. $
- Südkorea: 869.100 $
- Slowenien: 765.800 $
- Finnland: 572.000 $
- Südafrika: 535.800 $
- Taiwan: 534.500 $
- Japan: 531.600 $
- Serbien: 459.300 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 438.500 $
- Peru: 412.700 $
- Neuseeland: 409.300 $
- Myanmar: 401.700 $
- El Salvador: 357.600 $
- Saudi-Arabien: 354.200 $
- Kroatien: 338.100 $
- Irland: 338.100 $
- Ukraine: 302.800 $
- Côte d’Ivoire: 283.600 $
- Pakistan: 270.300 $
- Brasilien: 257.300 $
- Australien: 226.800 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 224.100 $
- Singapur: 206.400 $
- Norwegen: 167.400 $
- Zentralafrikanische Republik: 142.400 $
- Philippinen: 130.900 $
- Sri Lanka: 130.800 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 122.900 $122.900 $+1,5 Mio. $+8,1 Mio. $+> 31 Mio. $
Importe: 210
- Vereinigte Staaten: 233,9 Mio. $
- Deutschland: 99,1 Mio. $
- Frankreich: 75,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 60,9 Mio. $
- Niederlande: 48,1 Mio. $
- Spanien: 32,5 Mio. $
- Japan: 31 Mio. $
- Australien: 29 Mio. $
- Italien: 27,4 Mio. $
- Kanada: 27 Mio. $
- Schweden: 23,6 Mio. $
- Dänemark: 21,8 Mio. $
- Belgien: 20,4 Mio. $
- Polen: 18,9 Mio. $
- Tschechien: 15,9 Mio. $
- Schweiz: 15,8 Mio. $
- Österreich: 14,5 Mio. $
- Norwegen: 11,2 Mio. $
- Portugal: 10 Mio. $
- Irland: 8,2 Mio. $
- Vietnam: 8,1 Mio. $
- Ungarn: 7,1 Mio. $
- Griechenland: 6,8 Mio. $
- Slowakei: 5,6 Mio. $
- Kambodscha: 5,5 Mio. $
- Neuseeland: 5,4 Mio. $
- Rumänien: 5,3 Mio. $
- Südkorea: 5 Mio. $
- Mexiko: 5 Mio. $
- Israel: 4,3 Mio. $
- Finnland: 4,3 Mio. $
- Chile: 4,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 3,8 Mio. $
- Taiwan: 3,4 Mio. $
- Thailand: 3,1 Mio. $
- Türkei: 3,1 Mio. $
- Malaysia: 3 Mio. $
- Estland: 2,8 Mio. $
- Brasilien: 2,5 Mio. $
- Bulgarien: 2,5 Mio. $
- Kroatien: 2,4 Mio. $
- Philippinen: 2,3 Mio. $
- China: 2,3 Mio. $
- Russland: 2,1 Mio. $
- Indien: 2,1 Mio. $
- Slowenien: 2,1 Mio. $
- Singapur: 1,8 Mio. $
- Costa Rica: 1,6 Mio. $
- Kolumbien: 1,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,5 Mio. $
- Serbien: 1,5 Mio. $
- Dschibuti: 1,3 Mio. $
- Südafrika: 1,3 Mio. $
- Kasachstan: 1,1 Mio. $
- Irak: 1 Mio. $
- Myanmar: 992.700 $
- Litauen: 979.000 $
- Luxemburg: 961.800 $
- Dominikanische Republik: 857.600 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 520,7 Mio. $ | 53,7 % | |
| 2 | 106,7 Mio. $ | 11 % | |
| 3 | 38,5 Mio. $ | 4 % | |
| 4 | 28,8 Mio. $ | 3 % | |
| 5 | 27,4 Mio. $ | 2,8 % | |
| 6 | 22,8 Mio. $ | 2,3 % | |
| 7 | 22,3 Mio. $ | 2,3 % | |
| 8 | 22,3 Mio. $ | 2,3 % | |
| 9 | 17,3 Mio. $ | 1,8 % | |
| 10 | 13,5 Mio. $ | 1,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 233,9 Mio. $ | 24,1 % | |
| 2 | 99,1 Mio. $ | 10,2 % | |
| 3 | 75,1 Mio. $ | 7,7 % | |
| 4 | 60,9 Mio. $ | 6,3 % | |
| 5 | 48,1 Mio. $ | 5 % | |
| 6 | 32,5 Mio. $ | 3,4 % | |
| 7 | 31 Mio. $ | 3,2 % | |
| 8 | 29 Mio. $ | 3 % | |
| 9 | 27,4 Mio. $ | 2,8 % | |
| 10 | 27 Mio. $ | 2,8 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 4414 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 5,1 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4414 umfasst im türkischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 2,5 % (Durchschnitt 0,8 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 3,9 %.
Position 4414 umfasst im britischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 2 % (Durchschnitt 0,7 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 4414 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 6 %.
Position 4414 umfasst im mexikanischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 15 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Position 4414 umfasst im argentinischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 4414 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 3,2 %.
Position 4414 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 2 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 4414 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 2 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4414 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 4414 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 4414 belief sich 2024 auf 968,9 Mio. $, ein Plus von 9,6 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (53,7 % des Gesamtwerts), gefolgt von Polen.
Die USA importierten am meisten (233,9 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 28,8 Mio. $ auf Rang 4 unter 160 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 99,1 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:
a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c) Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d) Aktivkohle (Position 3802);
e) Waren der Position 4202;
f) Waren des Kapitels 46;
g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h) Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij) Waren der Position 6808;
k) Fantasieschmuck der Position 7117;
l) Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m) Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n) Waffenteile (Position 9305);
o) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603; oder
r) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. „Verdichtetes Holz“ im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3. Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4. Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5. Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz“ in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „Holzmehl“ im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2. Als „tropisches Holz“ im Sinne der Unterpositionen 44141010, 44182110, 44192010, 44201110 und 44209091 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen“?
„Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen“ fällt unter Position 4414 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 44 gehört (Abschnitt IX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 4414 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 5,1 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 4414 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder…“?
China, mit 520,7 Mio. $ im Jahr 2024 (53,7 % der weltweiten Exporte).