Position · Kapitel 49
4903: Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
Position 4903 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 4903.00 in Kapitel 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 54.900 $54.900 $+1,1 Mio. $+10,6 Mio. $+> 32,9 Mio. $
Exporte: 151
- China: 1,1 Mrd. $
- Deutschland: 69,4 Mio. $
- Polen: 48,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 37,7 Mio. $
- Indien: 32,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 28,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 27,6 Mio. $
- Tschechien: 27,2 Mio. $
- Niederlande: 21,9 Mio. $
- Italien: 20,4 Mio. $
- Malaysia: 17,1 Mio. $
- Belgien: 13,8 Mio. $
- Vietnam: 13,5 Mio. $
- Frankreich: 11,8 Mio. $
- Spanien: 10,6 Mio. $
- Kanada: 10,2 Mio. $
- Slowakei: 5 Mio. $
- Ungarn: 4 Mio. $
- Thailand: 3,5 Mio. $
- Mexiko: 3,3 Mio. $
- Singapur: 3,2 Mio. $
- Slowenien: 3,1 Mio. $
- Irland: 2,9 Mio. $
- Südkorea: 2,9 Mio. $
- Dänemark: 2,8 Mio. $
- Lettland: 2,7 Mio. $
- Taiwan: 2,6 Mio. $
- Russland: 2,6 Mio. $
- Türkei: 2,5 Mio. $
- Serbien: 1,7 Mio. $
- Litauen: 1,6 Mio. $
- Österreich: 1,5 Mio. $
- Australien: 1,4 Mio. $
- Costa Rica: 1,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,2 Mio. $
- Schweden: 1,1 Mio. $
- Estland: 1,1 Mio. $
- Brasilien: 992.100 $
- Bulgarien: 906.000 $
- El Salvador: 886.800 $
- Griechenland: 730.300 $
- Japan: 674.400 $
- Sri Lanka: 632.800 $
- Kroatien: 576.100 $
- Rumänien: 552.100 $
- Indonesien: 514.400 $
- Finnland: 510.100 $
- Laos: 503.800 $
- Ukraine: 486.600 $
- Südafrika: 455.100 $
- Guatemala: 439.300 $
- Schweiz: 367.500 $
- Kambodscha: 329.100 $
- Tunesien: 325.400 $
- Bosnien und Herzegowina: 249.400 $
- Portugal: 242.800 $
- Argentinien: 230.900 $
- Israel: 197.700 $
- Uruguay: 192.000 $
- Panama: 177.700 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 158.800 $158.800 $+2,6 Mio. $+12,5 Mio. $+> 56,8 Mio. $
Importe: 197
- Vereinigte Staaten: 546,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 130 Mio. $
- Deutschland: 105,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 73,2 Mio. $
- Frankreich: 69,6 Mio. $
- Kanada: 56,8 Mio. $
- Niederlande: 55,6 Mio. $
- Polen: 42,2 Mio. $
- Südkorea: 37,7 Mio. $
- Australien: 31,7 Mio. $
- Österreich: 26,3 Mio. $
- Italien: 25,8 Mio. $
- Japan: 23 Mio. $
- Brasilien: 20,9 Mio. $
- Tschechien: 20,3 Mio. $
- Spanien: 19,9 Mio. $
- Belgien: 19,1 Mio. $
- Irland: 15 Mio. $
- Griechenland: 13,7 Mio. $
- Bulgarien: 12,5 Mio. $
- Malaysia: 12,3 Mio. $
- Schweiz: 11,6 Mio. $
- Slowakei: 11,2 Mio. $
- Ungarn: 10,6 Mio. $
- Rumänien: 9,8 Mio. $
- Mexiko: 9,1 Mio. $
- Kasachstan: 8,9 Mio. $
- Schweden: 8,9 Mio. $
- Dänemark: 8,5 Mio. $
- Portugal: 6,8 Mio. $
- Russland: 6,3 Mio. $
- Südafrika: 6 Mio. $
- Türkei: 5,9 Mio. $
- Kroatien: 5,5 Mio. $
- Singapur: 5,3 Mio. $
- Norwegen: 5 Mio. $
- Finnland: 4,9 Mio. $
- Saudi-Arabien: 4,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 4,1 Mio. $
- Indonesien: 3,9 Mio. $
- Israel: 3,9 Mio. $
- Slowenien: 3,7 Mio. $
- Indien: 3,7 Mio. $
- Taiwan: 3,4 Mio. $
- Argentinien: 3,2 Mio. $
- Litauen: 3 Mio. $
- Neuseeland: 2,9 Mio. $
- Chile: 2,9 Mio. $
- Serbien: 2,6 Mio. $
- Estland: 2,4 Mio. $
- Kolumbien: 2,4 Mio. $
- Guatemala: 2,4 Mio. $
- Thailand: 2,2 Mio. $
- Nicaragua: 2,2 Mio. $
- Madagaskar: 1,9 Mio. $
- Philippinen: 1,9 Mio. $
- Panama: 1,8 Mio. $
- Luxemburg: 1,5 Mio. $
- Costa Rica: 1,5 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 1,4 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,1 Mrd. $ | 70,9 % | |
| 2 | 69,4 Mio. $ | 4,4 % | |
| 3 | 48,8 Mio. $ | 3,1 % | |
| 4 | 37,7 Mio. $ | 2,4 % | |
| 5 | 32,9 Mio. $ | 2,1 % | |
| 6 | 28,7 Mio. $ | 1,8 % | |
| 7 | 27,6 Mio. $ | 1,8 % | |
| 8 | 27,2 Mio. $ | 1,7 % | |
| 9 | 21,9 Mio. $ | 1,4 % | |
| 10 | 20,4 Mio. $ | 1,3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 546,5 Mio. $ | 34,9 % | |
| 2 | 130 Mio. $ | 8,3 % | |
| 3 | 105,6 Mio. $ | 6,7 % | |
| 4 | 73,2 Mio. $ | 4,7 % | |
| 5 | 69,6 Mio. $ | 4,4 % | |
| 6 | 56,8 Mio. $ | 3,6 % | |
| 7 | 55,6 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 42,2 Mio. $ | 2,7 % | |
| 9 | 37,7 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 31,7 Mio. $ | 2 % |
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im türkischen Zolltarif ist Position 4903 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4903 umfasst im kanadischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 4903 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 14,4 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 4903 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4903 ist im neuseeländischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 4903 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4903 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 7 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4903 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4903 ist im nordmazedonischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 4903 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 0 % (zollfrei).
2024 wurden weltweit Waren der Position 4903 im Wert von 1,6 Mrd. $ exportiert (+4,4 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 1,1 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Deutschland.
Die höchsten Einfuhren (546,5 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 151 Exportländern belegte Deutschland mit 69,4 Mio. $ Rang 2.
Deutschland importierte Waren im Wert von 105,6 Mio. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:
a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4. Zu Position 4901 gehören auch:
a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.
Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6. „Bilderalben und Bilderbücher für Kinder“ im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder“?
„Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder“ fällt unter Position 4903 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 49 gehört (Abschnitt X). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 4903 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 4903 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder…“?
China, mit 1,1 Mrd. $ im Jahr 2024 (70,9 % der weltweiten Exporte).