Position · Kapitel 56
5604: Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
2 Unterpositionen bilden Position 5604 in Kapitel 56 („Watte, Filze und Vliesstoffe“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 62.700 $62.700 $+1,8 Mio. $+10,4 Mio. $+> 40 Mio. $
Exporte: 132
- China: 296,6 Mio. $
- Italien: 75 Mio. $
- Frankreich: 63,1 Mio. $
- Japan: 40 Mio. $
- Polen: 36,6 Mio. $
- Türkei: 36,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 28,6 Mio. $
- Deutschland: 27,2 Mio. $
- Estland: 22,3 Mio. $
- Vietnam: 19,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 12,6 Mio. $
- Mexiko: 11,5 Mio. $
- Südkorea: 10,4 Mio. $
- Sri Lanka: 9,5 Mio. $
- Taiwan: 8,9 Mio. $
- Malaysia: 8,4 Mio. $
- Schweden: 7,6 Mio. $
- Niederlande: 7,4 Mio. $
- Portugal: 7,2 Mio. $
- Thailand: 7 Mio. $
- Tunesien: 5,9 Mio. $
- Indien: 4,6 Mio. $
- Indonesien: 4,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 3,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 3,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 3,6 Mio. $
- Schweiz: 3,6 Mio. $
- Belgien: 3,3 Mio. $
- Spanien: 3 Mio. $
- Österreich: 2,6 Mio. $
- Griechenland: 2,2 Mio. $
- Slowenien: 1,8 Mio. $
- Tschechien: 1,4 Mio. $
- Rumänien: 1,3 Mio. $
- Dänemark: 1,3 Mio. $
- Pakistan: 941.100 $
- Australien: 904.500 $
- Kanada: 773.300 $
- Israel: 679.700 $
- Kolumbien: 584.000 $
- Litauen: 583.200 $
- Ungarn: 581.700 $
- Neuseeland: 550.500 $
- Brasilien: 516.900 $
- Usbekistan: 485.800 $
- Südafrika: 478.200 $
- Singapur: 416.200 $
- Slowakei: 350.100 $
- Russland: 292.000 $
- Kroatien: 264.300 $
- Bulgarien: 262.900 $
- Marokko: 190.100 $
- Peru: 187.700 $
- Lettland: 165.000 $
- Kasachstan: 164.200 $
- Finnland: 152.900 $
- Kambodscha: 126.700 $
- Venezuela: 115.900 $
- Ägypten: 77.600 $
- Ukraine: 77.500 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 434.700 $434.700 $+2,3 Mio. $+11,8 Mio. $+> 32,7 Mio. $
Importe: 207
- Vereinigte Staaten: 56,5 Mio. $
- Vietnam: 52,8 Mio. $
- Rumänien: 43,7 Mio. $
- Thailand: 41,4 Mio. $
- Deutschland: 39,7 Mio. $
- Frankreich: 38,9 Mio. $
- Indonesien: 32,7 Mio. $
- China: 32,4 Mio. $
- Kambodscha: 31,1 Mio. $
- Mexiko: 29,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 23,3 Mio. $
- Bangladesch: 17,9 Mio. $
- Tschechien: 16,9 Mio. $
- Niederlande: 16,3 Mio. $
- Myanmar: 15,5 Mio. $
- Spanien: 15,3 Mio. $
- Indien: 12,4 Mio. $
- Polen: 12,2 Mio. $
- Südkorea: 12,2 Mio. $
- Italien: 12 Mio. $
- Russland: 11,8 Mio. $
- Türkei: 11,3 Mio. $
- Brasilien: 10,2 Mio. $
- Kirgisistan: 9,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 8,8 Mio. $
- Australien: 8,7 Mio. $
- Kanada: 8,3 Mio. $
- Philippinen: 7,8 Mio. $
- Malaysia: 7,3 Mio. $
- Ungarn: 7,2 Mio. $
- Japan: 6,8 Mio. $
- Belgien: 5,4 Mio. $
- Portugal: 5,1 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 5 Mio. $
- Jordanien: 4,8 Mio. $
- Slowakei: 4,7 Mio. $
- Marokko: 4,7 Mio. $
- Dänemark: 4,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 4,1 Mio. $
- Jemen: 3,8 Mio. $
- Ägypten: 3,6 Mio. $
- Chile: 3,6 Mio. $
- Kasachstan: 3,5 Mio. $
- Kolumbien: 3,4 Mio. $
- Kenia: 3,3 Mio. $
- Pakistan: 3,1 Mio. $
- Algerien: 3 Mio. $
- Irak: 3 Mio. $
- Ecuador: 2,4 Mio. $
- Schweden: 2,3 Mio. $
- Singapur: 2,3 Mio. $
- Tunesien: 2,2 Mio. $
- Sri Lanka: 2,1 Mio. $
- Slowenien: 2 Mio. $
- Tadschikistan: 1,9 Mio. $
- Schweiz: 1,9 Mio. $
- Dominikanische Republik: 1,8 Mio. $
- Argentinien: 1,8 Mio. $
- Österreich: 1,7 Mio. $
- Ukraine: 1,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 296,6 Mio. $ | 37,4 % | |
| 2 | 75 Mio. $ | 9,5 % | |
| 3 | 63,1 Mio. $ | 8 % | |
| 4 | 40 Mio. $ | 5 % | |
| 5 | 36,6 Mio. $ | 4,6 % | |
| 6 | 36,3 Mio. $ | 4,6 % | |
| 7 | 28,6 Mio. $ | 3,6 % | |
| 8 | 27,2 Mio. $ | 3,4 % | |
| 9 | 22,3 Mio. $ | 2,8 % | |
| 10 | 19,4 Mio. $ | 2,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 56,5 Mio. $ | 7,1 % | |
| 2 | 52,8 Mio. $ | 6,7 % | |
| 3 | 43,7 Mio. $ | 5,5 % | |
| 4 | 41,4 Mio. $ | 5,2 % | |
| 5 | 39,7 Mio. $ | 5 % | |
| 6 | 38,9 Mio. $ | 4,9 % | |
| 7 | 32,7 Mio. $ | 4,1 % | |
| 8 | 32,4 Mio. $ | 4,1 % | |
| 9 | 31,1 Mio. $ | 3,9 % | |
| 10 | 29,9 Mio. $ | 3,8 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 5604 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 4 %.
Position 5604 umfasst im türkischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 4 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 5604 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 5 % und 8,8 %.
Position 5604 umfasst im britischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 4 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 5604 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5604 umfasst im mexikanischen Zolltarif 16 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 30 % (Durchschnitt 21,9 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 5604 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 16,2 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 5604 umfasst im argentinischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 18 % (Durchschnitt 14,4 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 5604 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 5604 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 3 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 5604 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 2,7 % und 6,6 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Position 5604 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 5 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 3 % und 10 % (Durchschnitt 5,5 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 5604 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 5604 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 2 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 5604 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5604 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 5 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 5604 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 5604 belief sich 2024 auf 792,8 Mio. $, ein Minus von 2 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (37,4 % des Gesamtwerts), gefolgt von Italien.
Die USA importierten am meisten (56,5 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 27,2 Mio. $ auf Rang 8 unter 132 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 39,7 Mio. $ (Rang 5).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 56 gehören nicht:
a) Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Kosmetika des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c) natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d) agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e) Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV); oder
f) hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen und ähnliche Waren der Position 9619.
2. Als „Filze“ gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).
Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.
Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht:
a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
4. Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen“?
„Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt“ fällt unter Position 5604 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 56 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 5604 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 4 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 5604 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 4 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem…“?
China, mit 296,6 Mio. $ im Jahr 2024 (37,4 % der weltweiten Exporte).