Position · Kapitel 58
5803: Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
Position 5803 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 5803.00 in Kapitel 58 („Spezialgewebe“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 43.200 $43.200 $+524.200 $+2,7 Mio. $+> 8,1 Mio. $
Exporte: 79
- China: 20,3 Mio. $
- Deutschland: 9,2 Mio. $
- Ungarn: 8,1 Mio. $
- Indien: 5,3 Mio. $
- Vietnam: 5,2 Mio. $
- Japan: 4,9 Mio. $
- Türkei: 4,1 Mio. $
- Spanien: 2,7 Mio. $
- Italien: 2,6 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 2,5 Mio. $
- Südkorea: 2,5 Mio. $
- Schweiz: 1,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 1,2 Mio. $
- Österreich: 725.700 $
- Saudi-Arabien: 682.800 $
- Mexiko: 670.000 $
- Argentinien: 637.000 $
- Kolumbien: 619.000 $
- Indonesien: 524.200 $
- Frankreich: 501.300 $
- Taiwan: 390.300 $
- Chile: 354.800 $
- Belgien: 350.900 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 265.900 $
- Usbekistan: 225.300 $
- Tschechien: 159.700 $
- Australien: 125.700 $
- Thailand: 106.100 $
- Niederlande: 84.400 $
- Peru: 83.300 $
- Portugal: 83.100 $
- Pakistan: 69.600 $
- Republik Moldau: 63.000 $
- Singapur: 54.700 $
- Südafrika: 50.400 $
- Polen: 47.100 $
- Brasilien: 43.200 $
- Dänemark: 29.100 $
- Bulgarien: 26.000 $
- Griechenland: 23.900 $
- Israel: 21.500 $
- Iran: 16.300 $
- Schweden: 15.900 $
- Kanada: 10.900 $
- Ägypten: 10.700 $
- Kenia: 7500 $
- Rumänien: 6700 $
- Litauen: 4900 $
- Slowenien: 4200 $
- Malaysia: 3900 $
- Ecuador: 3500 $
- Bosnien und Herzegowina: 3100 $
- Norwegen: 2200 $
- Georgien: 2100 $
- Luxemburg: 1800 $
- Panama: 1600 $
- Slowakei: 1400 $
- Neuseeland: 1200 $
- Lettland: 900 $
- Tansania: 800 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 38.800 $38.800 $+433.600 $+1,6 Mio. $+> 3,1 Mio. $
Importe: 154
- Vereinigte Staaten: 10,2 Mio. $
- Deutschland: 6,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 5,5 Mio. $
- Bangladesch: 4,1 Mio. $
- Polen: 3,1 Mio. $
- Belgien: 2,9 Mio. $
- Portugal: 2,8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 2,5 Mio. $
- Vietnam: 2,3 Mio. $
- Indonesien: 2,1 Mio. $
- Türkei: 2 Mio. $
- Kanada: 1,9 Mio. $
- Niederlande: 1,8 Mio. $
- Schweiz: 1,7 Mio. $
- Sudan: 1,7 Mio. $
- Australien: 1,6 Mio. $
- Japan: 1,6 Mio. $
- China: 1,6 Mio. $
- Mexiko: 1,4 Mio. $
- Usbekistan: 1,2 Mio. $
- Indien: 1 Mio. $
- Frankreich: 1 Mio. $
- Nigeria: 977.500 $
- Armenien: 968.100 $
- Saudi-Arabien: 948.000 $
- Südkorea: 823.000 $
- Tschechien: 774.900 $
- Rumänien: 715.400 $
- Guatemala: 659.500 $
- Österreich: 654.500 $
- Chile: 582.800 $
- Italien: 561.600 $
- Aserbaidschan: 541.400 $
- Thailand: 501.300 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 499.700 $
- Bolivien: 474.300 $
- Ukraine: 437.400 $
- Israel: 433.600 $
- Spanien: 375.400 $
- Algerien: 371.400 $
- Brasilien: 362.500 $
- Malaysia: 342.400 $
- Costa Rica: 323.000 $
- Ägypten: 302.100 $
- Dänemark: 298.000 $
- Singapur: 256.300 $
- Russland: 250.600 $
- Myanmar: 241.200 $
- Taiwan: 220.700 $
- Ghana: 214.300 $
- Dominikanische Republik: 207.100 $
- Kolumbien: 182.200 $
- Eritrea: 163.500 $
- Marokko: 157.000 $
- Südafrika: 149.800 $
- Irland: 144.200 $
- Argentinien: 137.800 $
- Nepal: 133.200 $
- Kroatien: 124.400 $
- Ecuador: 121.200 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 20,3 Mio. $ | 26,1 % | |
| 2 | 9,2 Mio. $ | 11,9 % | |
| 3 | 8,1 Mio. $ | 10,5 % | |
| 4 | 5,3 Mio. $ | 6,9 % | |
| 5 | 5,2 Mio. $ | 6,7 % | |
| 6 | 4,9 Mio. $ | 6,3 % | |
| 7 | 4,1 Mio. $ | 5,3 % | |
| 8 | 2,7 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 2,6 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 2,5 Mio. $ | 3,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 10,2 Mio. $ | 13,1 % | |
| 2 | 6,1 Mio. $ | 7,9 % | |
| 3 | 5,5 Mio. $ | 7,1 % | |
| 4 | 4,1 Mio. $ | 5,2 % | |
| 5 | 3,1 Mio. $ | 4 % | |
| 6 | 2,9 Mio. $ | 3,7 % | |
| 7 | 2,8 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 2,5 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 2,3 Mio. $ | 2,9 % | |
| 10 | 2,1 Mio. $ | 2,7 % |
Position 5803 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 5,8 % und 8 % (Durchschnitt 7 %).
Im türkischen Zolltarif ist Position 5803 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 5,8 % und 8 %.
Position 5803 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 6 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 16,5 % (Durchschnitt 3,9 %). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 5803 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif bildet Position 5803 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 5803 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 25 %.
Position 5803 umfasst im brasilianischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 26 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 5803 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 18 %.
Position 5803 umfasst im peruanischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 11 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 5803 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5803 umfasst im japanischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 3,7 % und 10 % (Durchschnitt 7 %).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 5803 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 5 % und 10 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC bildet Position 5803 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 5803 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 5803 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 5803 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 10 %.
Position 5803 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 5803 im Wert von 77,9 Mio. $ exportiert (+18,1 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 20,3 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Deutschland.
Die höchsten Einfuhren (10,2 Mio. $) entfielen auf die USA.
Unter 79 Exportländern belegte Deutschland mit 9,2 Mio. $ Rang 2.
Deutschland importierte Waren im Wert von 6,1 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3. Als „Drehergewebe“ im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:
a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.
Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.
6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7. Neben den Erzeugnissen der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“?
„Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“ fällt unter Position 5803 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 58 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 5803 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 5,8 % bis 8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 5803 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 5,8 % bis 8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“?
China, mit 20,3 Mio. $ im Jahr 2024 (26,1 % der weltweiten Exporte).