Position · Kapitel 58
5806: Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
6 Unterpositionen bilden Position 5806 in Kapitel 58 („Spezialgewebe“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 6
- 5806.10Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
- 5806.20andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
- 5806.31Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus Baumwolle
- 5806.32Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus ChemiefasernSchmale Bänder aus Chemiefasern
- 5806.39Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen
- 5806.40schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 211.500 $211.500 $+8 Mio. $+48,4 Mio. $+> 213 Mio. $
Exporte: 165
- China: 1,8 Mrd. $
- Deutschland: 276,2 Mio. $
- Taiwan: 246 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 244 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 213 Mio. $
- Italien: 164 Mio. $
- Frankreich: 129,6 Mio. $
- Vietnam: 119,7 Mio. $
- Indien: 108,5 Mio. $
- Südkorea: 92,7 Mio. $
- Japan: 80,7 Mio. $
- Spanien: 74,7 Mio. $
- Türkei: 62,8 Mio. $
- Kanada: 62,4 Mio. $
- Belgien: 52,4 Mio. $
- Thailand: 48,4 Mio. $
- Rumänien: 43,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 38,3 Mio. $
- Philippinen: 37,4 Mio. $
- Österreich: 30,8 Mio. $
- Tschechien: 30 Mio. $
- Polen: 27,6 Mio. $
- Sri Lanka: 26,4 Mio. $
- Portugal: 26,3 Mio. $
- Niederlande: 25,6 Mio. $
- Mexiko: 25 Mio. $
- Indonesien: 24 Mio. $
- Brasilien: 20,3 Mio. $
- El Salvador: 20,2 Mio. $
- Schweiz: 20 Mio. $
- Slowakei: 14,2 Mio. $
- Dänemark: 12,8 Mio. $
- Kroatien: 12,5 Mio. $
- Südafrika: 10,6 Mio. $
- Guatemala: 10,5 Mio. $
- Marokko: 9,8 Mio. $
- Schweden: 9,1 Mio. $
- Malaysia: 8,5 Mio. $
- Ungarn: 8,1 Mio. $
- Singapur: 8 Mio. $
- Finnland: 7,2 Mio. $
- Ägypten: 5,9 Mio. $
- Pakistan: 5,4 Mio. $
- Lettland: 5,2 Mio. $
- Tunesien: 4,5 Mio. $
- Griechenland: 4,4 Mio. $
- Dominikanische Republik: 4,1 Mio. $
- Honduras: 3,9 Mio. $
- Litauen: 3,3 Mio. $
- Serbien: 3 Mio. $
- Bulgarien: 2,6 Mio. $
- Slowenien: 2,5 Mio. $
- Costa Rica: 2,3 Mio. $
- Kolumbien: 1,8 Mio. $
- Kambodscha: 1,6 Mio. $
- Paraguay: 1,5 Mio. $
- Australien: 1,5 Mio. $
- Russland: 1,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,5 Mio. $
- Peru: 1,3 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,4 Mio. $2,4 Mio. $+15,5 Mio. $+51,9 Mio. $+> 124,8 Mio. $
Importe: 215
- Vietnam: 395,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 370,3 Mio. $
- Mexiko: 302,3 Mio. $
- Bangladesch: 193,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 179 Mio. $
- Indonesien: 161,3 Mio. $
- Kambodscha: 124,8 Mio. $
- Deutschland: 124,2 Mio. $
- Sri Lanka: 121,5 Mio. $
- Indien: 107,3 Mio. $
- Polen: 99,7 Mio. $
- China: 86,2 Mio. $
- Marokko: 83,2 Mio. $
- Frankreich: 77,3 Mio. $
- Rumänien: 75,2 Mio. $
- Thailand: 71,8 Mio. $
- Italien: 71,3 Mio. $
- Malaysia: 69,4 Mio. $
- Türkei: 62,8 Mio. $
- Spanien: 58,9 Mio. $
- Kanada: 58,7 Mio. $
- Philippinen: 51,9 Mio. $
- Japan: 51,8 Mio. $
- Myanmar: 50,1 Mio. $
- Tschechien: 49 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 48,5 Mio. $
- Niederlande: 47,9 Mio. $
- Russland: 47,8 Mio. $
- Tunesien: 42,9 Mio. $
- Ungarn: 40,6 Mio. $
- Brasilien: 36,9 Mio. $
- Südkorea: 36,4 Mio. $
- Belgien: 31,3 Mio. $
- Ägypten: 31,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 29,5 Mio. $
- Ukraine: 27,6 Mio. $
- Österreich: 26,1 Mio. $
- Singapur: 26,1 Mio. $
- Nigeria: 24,5 Mio. $
- Dominikanische Republik: 24,2 Mio. $
- Pakistan: 22,6 Mio. $
- Australien: 22,5 Mio. $
- Schweiz: 22,5 Mio. $
- Jordanien: 21,8 Mio. $
- Kenia: 21,2 Mio. $
- Portugal: 20,9 Mio. $
- Dänemark: 18,7 Mio. $
- Taiwan: 17,3 Mio. $
- Nicaragua: 17,3 Mio. $
- Slowakei: 16,6 Mio. $
- Honduras: 16,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 15,6 Mio. $
- El Salvador: 15,5 Mio. $
- Belarus: 15,4 Mio. $
- Schweden: 14,9 Mio. $
- Serbien: 14,8 Mio. $
- Südafrika: 14,5 Mio. $
- Bulgarien: 14,3 Mio. $
- Guatemala: 12,6 Mio. $
- Albanien: 12,3 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,8 Mrd. $ | 40,8 % | |
| 2 | 276,2 Mio. $ | 6,4 % | |
| 3 | 246 Mio. $ | 5,7 % | |
| 4 | 244 Mio. $ | 5,7 % | |
| 5 | 213 Mio. $ | 4,9 % | |
| 6 | 164 Mio. $ | 3,8 % | |
| 7 | 129,6 Mio. $ | 3 % | |
| 8 | 119,7 Mio. $ | 2,8 % | |
| 9 | 108,5 Mio. $ | 2,5 % | |
| 10 | 92,7 Mio. $ | 2,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 395,8 Mio. $ | 9,2 % | |
| 2 | 370,3 Mio. $ | 8,6 % | |
| 3 | 302,3 Mio. $ | 7 % | |
| 4 | 193,5 Mio. $ | 4,5 % | |
| 5 | 179 Mio. $ | 4,2 % | |
| 6 | 161,3 Mio. $ | 3,7 % | |
| 7 | 124,8 Mio. $ | 2,9 % | |
| 8 | 124,2 Mio. $ | 2,9 % | |
| 9 | 121,5 Mio. $ | 2,8 % | |
| 10 | 107,3 Mio. $ | 2,5 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
-
The Russia (Sanctions) (EU Exit) (Amendment) Regulations 2026
S.I. 2026/543 · Quelle: legislation.gov.uk
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 5806 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6,2 % und 7,5 %.
Position 5806 umfasst im türkischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 6,2 % und 7,5 % (Durchschnitt 7,1 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 5806 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 8,8 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 5806 umfasst im britischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 5806 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5806 umfasst im mexikanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 25 % (Durchschnitt 22,5 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 5806 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 26 %.
Position 5806 umfasst im argentinischen Zolltarif 68 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 18 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 5806 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 11 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 5806 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 3,3 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 5806 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 7,4 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 5806 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 15 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 6,8 % und 10 % (Durchschnitt 8,8 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 5806 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 5806 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 6 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 5806 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5806 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 6,3 % und 10 % (Durchschnitt 8,9 %).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 5806 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 5806 belief sich 2024 auf 4,3 Mrd. $, ein Plus von 7 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (40,8 % des Gesamtwerts), gefolgt von Deutschland.
Vietnam importierte am meisten (395,8 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 276,2 Mio. $ auf Rang 2 unter 165 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 124,2 Mio. $ (Rang 8).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3. Als „Drehergewebe“ im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:
a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.
Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.
6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7. Neben den Erzeugnissen der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus…“?
„Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“ fällt unter Position 5806 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 58 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 5806 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 6,2 % bis 7,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 5806 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 6,2 % bis 7,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807…“?
China, mit 1,8 Mrd. $ im Jahr 2024 (40,8 % der weltweiten Exporte).