Position · Kapitel 61
6116: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
Position 6116 ist in 5 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 61 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 6116.10mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertGewirkte Handschuhe mit Kunststoff oder Gummi
- 6116.91aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 6116.92Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen: andere, aus Baumwolle
- 6116.93Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen: andere, aus synthetischen ChemiefasernStrickhandschuhe aus synthetischen Chemiefasern
- 6116.99Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen: andere, aus anderen Spinnstoffen
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 115.600 $115.600 $+5,2 Mio. $+35,2 Mio. $+> 130,4 Mio. $
Exporte: 178
- China: 2,9 Mrd. $
- Sri Lanka: 409,5 Mio. $
- Vietnam: 383 Mio. $
- Pakistan: 266,5 Mio. $
- Deutschland: 150,6 Mio. $
- Malaysia: 130,4 Mio. $
- Indonesien: 105,8 Mio. $
- Belgien: 95,4 Mio. $
- Frankreich: 77,3 Mio. $
- Niederlande: 73,7 Mio. $
- Südkorea: 68 Mio. $
- Polen: 55,4 Mio. $
- Schweden: 53,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 49,8 Mio. $
- Indien: 47,9 Mio. $
- Italien: 41,4 Mio. $
- Bangladesch: 35,2 Mio. $
- Kambodscha: 34,1 Mio. $
- Tschechien: 33,7 Mio. $
- Thailand: 33,4 Mio. $
- Portugal: 31,5 Mio. $
- Spanien: 28,3 Mio. $
- Philippinen: 27,2 Mio. $
- Österreich: 25 Mio. $
- Kanada: 22,8 Mio. $
- Dänemark: 21,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 19,3 Mio. $
- Schweiz: 18,7 Mio. $
- Tunesien: 16,4 Mio. $
- Myanmar: 13,9 Mio. $
- Mexiko: 11,9 Mio. $
- Armenien: 11,2 Mio. $
- Guatemala: 11 Mio. $
- Taiwan: 10,4 Mio. $
- Ägypten: 10 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 8,7 Mio. $
- Honduras: 7,9 Mio. $
- Ungarn: 7,8 Mio. $
- Usbekistan: 7,6 Mio. $
- Türkei: 7,5 Mio. $
- Luxemburg: 5,4 Mio. $
- Russland: 5,2 Mio. $
- Slowakei: 4,2 Mio. $
- Japan: 4 Mio. $
- Südafrika: 4 Mio. $
- Irland: 3,6 Mio. $
- Finnland: 3,1 Mio. $
- Ukraine: 3 Mio. $
- Litauen: 2,6 Mio. $
- Singapur: 2,6 Mio. $
- Marokko: 2,5 Mio. $
- Peru: 2,3 Mio. $
- Nepal: 2,3 Mio. $
- Norwegen: 2,2 Mio. $
- Kroatien: 2,2 Mio. $
- Rumänien: 2 Mio. $
- Estland: 2 Mio. $
- Argentinien: 1,8 Mio. $
- Slowenien: 1,8 Mio. $
- Lettland: 1,8 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,6 Mio. $1,6 Mio. $+10,3 Mio. $+50,2 Mio. $+> 168,6 Mio. $
Importe: 218
- Vereinigte Staaten: 1,1 Mrd. $
- Deutschland: 446 Mio. $
- Japan: 380,1 Mio. $
- Frankreich: 282,9 Mio. $
- Polen: 184,1 Mio. $
- Südkorea: 181,8 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 168,6 Mio. $
- Belgien: 164,6 Mio. $
- Kanada: 163 Mio. $
- Niederlande: 160,6 Mio. $
- Russland: 129,3 Mio. $
- Italien: 125,2 Mio. $
- Mexiko: 115 Mio. $
- Spanien: 104,4 Mio. $
- Australien: 84,5 Mio. $
- Schweden: 83,7 Mio. $
- Brasilien: 79,6 Mio. $
- Österreich: 79 Mio. $
- Tschechien: 76,1 Mio. $
- Schweiz: 67,5 Mio. $
- Indien: 50,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 50,2 Mio. $
- Dänemark: 49,2 Mio. $
- Vietnam: 46,6 Mio. $
- Kasachstan: 45,8 Mio. $
- Türkei: 45,7 Mio. $
- Malaysia: 44,6 Mio. $
- Norwegen: 37,5 Mio. $
- Chile: 36,8 Mio. $
- Finnland: 34,2 Mio. $
- Slowakei: 34,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 32,9 Mio. $
- China: 32,4 Mio. $
- Rumänien: 31,8 Mio. $
- Ungarn: 29,7 Mio. $
- Kirgisistan: 29,1 Mio. $
- Portugal: 26,8 Mio. $
- Thailand: 25,6 Mio. $
- Peru: 25,3 Mio. $
- Irland: 24,8 Mio. $
- Ukraine: 23,6 Mio. $
- Taiwan: 23,5 Mio. $
- Singapur: 22,9 Mio. $
- Südafrika: 22,1 Mio. $
- Irak: 16,6 Mio. $
- Kolumbien: 14,2 Mio. $
- Kroatien: 13,5 Mio. $
- Slowenien: 12,2 Mio. $
- Neuseeland: 12,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 11,9 Mio. $
- Philippinen: 11,6 Mio. $
- Litauen: 11,3 Mio. $
- Indonesien: 10,8 Mio. $
- Argentinien: 10,3 Mio. $
- Tadschikistan: 9,9 Mio. $
- Griechenland: 9,6 Mio. $
- Bulgarien: 9,3 Mio. $
- Israel: 9,2 Mio. $
- Marokko: 8,9 Mio. $
- Estland: 8,7 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,9 Mrd. $ | 53,1 % | |
| 2 | 409,5 Mio. $ | 7,6 % | |
| 3 | 383 Mio. $ | 7,1 % | |
| 4 | 266,5 Mio. $ | 4,9 % | |
| 5 | 150,6 Mio. $ | 2,8 % | |
| 6 | 130,4 Mio. $ | 2,4 % | |
| 7 | 105,8 Mio. $ | 2 % | |
| 8 | 95,4 Mio. $ | 1,8 % | |
| 9 | 77,3 Mio. $ | 1,4 % | |
| 10 | 73,7 Mio. $ | 1,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,1 Mrd. $ | 20,7 % | |
| 2 | 446 Mio. $ | 8,2 % | |
| 3 | 380,1 Mio. $ | 7 % | |
| 4 | 282,9 Mio. $ | 5,2 % | |
| 5 | 184,1 Mio. $ | 3,4 % | |
| 6 | 181,8 Mio. $ | 3,4 % | |
| 7 | 168,6 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 164,6 Mio. $ | 3 % | |
| 9 | 163 Mio. $ | 3 % | |
| 10 | 160,6 Mio. $ | 3 % |
Position 6116 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 6 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 8 % und 8,9 % (Durchschnitt 8,8 %).
Im türkischen Zolltarif ist Position 6116 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 8 % und 8,9 %.
Position 6116 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 29 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 23,5 % (Durchschnitt 10 %). Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif ist Position 6116 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.
Position 6116 umfasst im kanadischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 18 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 6116 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 25 % und 35 %.
Position 6116 umfasst im brasilianischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 35 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 6116 in 21 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Position 6116 umfasst im peruanischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 11 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 6116 in 26 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Position 6116 umfasst im japanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 5 % und 7,4 % (Durchschnitt 6,5 %). Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 6116 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 12 %.
Position 6116 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 5 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 6116 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6116 umfasst im norwegischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz liegt zwischen 0 % und 5,6 % (Durchschnitt 4,9 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 6116 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 8,9 % und 17,5 %.
Position 6116 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 5 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 6116 im Wert von 5,4 Mrd. $ exportiert (+1,1 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 2,9 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Sri Lanka.
Die höchsten Einfuhren (1,1 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Unter 178 Exportländern belegte Deutschland mit 150,6 Mio. $ Rang 5.
Deutschland importierte Waren im Wert von 446 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.
Hierbei
kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,
ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.
Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.
Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.
2. Der Begriff „Unterhemden“ im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.
Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:
ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder
aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.
In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe…“?
„Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken“ fällt unter Position 6116 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 61 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 6116 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 8 % bis 8,9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 6116 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 8 % bis 8,9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“?
China, mit 2,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (53,1 % der weltweiten Exporte).