Position · Kapitel 62
6216: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
Position 6216 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 6216.00 in Kapitel 62 („Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 72.400 $72.400 $+1,7 Mio. $+10 Mio. $+> 42,6 Mio. $
Exporte: 162
- China: 558,1 Mio. $
- Vietnam: 172,4 Mio. $
- Indonesien: 67,7 Mio. $
- Pakistan: 62,8 Mio. $
- Frankreich: 42,6 Mio. $
- Deutschland: 41 Mio. $
- Kambodscha: 33,9 Mio. $
- Italien: 33,3 Mio. $
- Indien: 27,2 Mio. $
- Niederlande: 22,6 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 20,9 Mio. $
- Polen: 17,4 Mio. $
- Philippinen: 16,7 Mio. $
- Spanien: 14,2 Mio. $
- Schweden: 12,6 Mio. $
- Tschechien: 10 Mio. $
- Österreich: 9,8 Mio. $
- Belgien: 9,4 Mio. $
- Bangladesch: 7,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 6,8 Mio. $
- Dänemark: 6 Mio. $
- Thailand: 5,9 Mio. $
- Kanada: 4,3 Mio. $
- Sri Lanka: 4 Mio. $
- Ukraine: 3,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 3,4 Mio. $
- Taiwan: 3 Mio. $
- Ägypten: 2,9 Mio. $
- Südkorea: 2,7 Mio. $
- Laos: 2,7 Mio. $
- Ungarn: 2,7 Mio. $
- Tunesien: 2,6 Mio. $
- Finnland: 2,3 Mio. $
- Türkei: 2,2 Mio. $
- Malaysia: 2,2 Mio. $
- Myanmar: 2,2 Mio. $
- Schweiz: 2,1 Mio. $
- Japan: 2 Mio. $
- Portugal: 1,7 Mio. $
- Singapur: 1,6 Mio. $
- Slowakei: 1,6 Mio. $
- Kirgisistan: 1,6 Mio. $
- Russland: 1,4 Mio. $
- Guatemala: 1,4 Mio. $
- Marokko: 1,3 Mio. $
- Estland: 1,3 Mio. $
- Mexiko: 1,2 Mio. $
- Australien: 1,1 Mio. $
- Chile: 1,1 Mio. $
- Rumänien: 1,1 Mio. $
- Südafrika: 1,1 Mio. $
- Litauen: 972.100 $
- Serbien: 912.900 $
- Slowenien: 867.400 $
- Lettland: 774.100 $
- Norwegen: 650.800 $
- Irland: 580.700 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 486.100 $
- Bulgarien: 464.900 $
- Griechenland: 338.900 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 222.200 $222.200 $+2,2 Mio. $+9,6 Mio. $+> 41,6 Mio. $
Importe: 216
- Vereinigte Staaten: 302,6 Mio. $
- Frankreich: 122,5 Mio. $
- Deutschland: 104,9 Mio. $
- Kanada: 56,9 Mio. $
- Niederlande: 46,8 Mio. $
- Japan: 43,5 Mio. $
- Polen: 41,6 Mio. $
- Österreich: 37,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 35,7 Mio. $
- Italien: 35,3 Mio. $
- Südkorea: 29,5 Mio. $
- Schweden: 29,4 Mio. $
- Spanien: 26,7 Mio. $
- Russland: 26 Mio. $
- Schweiz: 22,9 Mio. $
- Tschechien: 21,7 Mio. $
- Belgien: 17,8 Mio. $
- Norwegen: 17,7 Mio. $
- Australien: 17,6 Mio. $
- Dänemark: 16,8 Mio. $
- Finnland: 14,8 Mio. $
- Mexiko: 9,6 Mio. $
- China: 8,9 Mio. $
- Slowakei: 8,8 Mio. $
- Rumänien: 7,5 Mio. $
- Singapur: 7,5 Mio. $
- Vietnam: 7,1 Mio. $
- Thailand: 7,1 Mio. $
- Malaysia: 6,7 Mio. $
- Ungarn: 6,7 Mio. $
- Türkei: 6,6 Mio. $
- Irland: 5,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 5,2 Mio. $
- Taiwan: 5 Mio. $
- Estland: 4,9 Mio. $
- Neuseeland: 4,6 Mio. $
- Chile: 4,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 4,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 4,4 Mio. $
- Brasilien: 4,1 Mio. $
- Israel: 4,1 Mio. $
- Kasachstan: 4,1 Mio. $
- Litauen: 3,6 Mio. $
- Slowenien: 3,3 Mio. $
- Portugal: 3,1 Mio. $
- Kirgisistan: 3 Mio. $
- Ukraine: 2,8 Mio. $
- Indonesien: 2,8 Mio. $
- Philippinen: 2,8 Mio. $
- Indien: 2,7 Mio. $
- Lettland: 2,6 Mio. $
- Kroatien: 2,3 Mio. $
- Griechenland: 2,2 Mio. $
- Argentinien: 2,2 Mio. $
- Serbien: 2 Mio. $
- Kolumbien: 2 Mio. $
- Südafrika: 1,7 Mio. $
- Aserbaidschan: 1,6 Mio. $
- Peru: 1,6 Mio. $
- Bulgarien: 1,5 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 558,1 Mio. $ | 43,9 % | |
| 2 | 172,4 Mio. $ | 13,6 % | |
| 3 | 67,7 Mio. $ | 5,3 % | |
| 4 | 62,8 Mio. $ | 4,9 % | |
| 5 | 42,6 Mio. $ | 3,4 % | |
| 6 | 41 Mio. $ | 3,2 % | |
| 7 | 33,9 Mio. $ | 2,7 % | |
| 8 | 33,3 Mio. $ | 2,6 % | |
| 9 | 27,2 Mio. $ | 2,1 % | |
| 10 | 22,6 Mio. $ | 1,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 302,6 Mio. $ | 23,8 % | |
| 2 | 122,5 Mio. $ | 9,6 % | |
| 3 | 104,9 Mio. $ | 8,3 % | |
| 4 | 56,9 Mio. $ | 4,5 % | |
| 5 | 46,8 Mio. $ | 3,7 % | |
| 6 | 43,5 Mio. $ | 3,4 % | |
| 7 | 41,6 Mio. $ | 3,3 % | |
| 8 | 37,2 Mio. $ | 2,9 % | |
| 9 | 35,7 Mio. $ | 2,8 % | |
| 10 | 35,3 Mio. $ | 2,8 % |
Position 6216 ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %.
Im türkischen Zolltarif bildet Position 6216 eine einzige Tarifposition; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 7,6 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 6216 in 20 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 23,5 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 6216 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 18 %.
Im mexikanischen Zolltarif bildet Position 6216 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 25 %.
Position 6216 ist im brasilianischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 35 %.
Position 6216 umfasst im argentinischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 6216 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 6 % und 11 %.
Position 6216 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 6216 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 6216 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 7 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 12 %.
Position 6216 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC nicht weiter unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) bildet Position 6216 eine einzige Tarifposition; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 6216 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 5,6 %.
Im nordmazedonischen Zolltarif bildet Position 6216 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 17,5 %.
Position 6216 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 6216 belief sich 2024 auf 1,3 Mrd. $, ein Minus von 7 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (43,9 % des Gesamtwerts), gefolgt von Vietnam.
Die USA importierten am meisten (302,6 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 41 Mio. $ auf Rang 6 unter 162 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 104,9 Mio. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.
Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.
Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.
Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.
2. Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:
ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder
aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.
In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe“?
„Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe“ fällt unter Position 6216 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 62 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 6216 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 7,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 6216 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 7,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen…“?
China, mit 558,1 Mio. $ im Jahr 2024 (43,9 % der weltweiten Exporte).