Unterposition · Kapitel 72 · Position 7216

7216.21

7216.21: L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder: L-Profile

Amtlicher Wortlaut L-Profile

7216.21 ist eine sechsstellige Unterposition der Position 7216 („Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“), Kapitel 72.

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 4 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 7
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Sätze nach nationalen Tarifpositionen · Kombinierte Nomenklatur der EU

Tarifpositionen (EU) →
  1. 7216 21 00 L-Profile Frei—

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • SchutzmaßnahmeZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 1457/26
  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • ZollkontingentNichtpräferentielles Zollkontingent Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, China, Vereinigtes Königreich, Island, Südkorea, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei
    Rechtsakt
    Regulation 1457/26
  • ZollkontingentNichtpräferentielles Zollkontingent Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados und 72 weitere
    Rechtsakt
    Regulation 1457/26
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 9

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus
    Rechtsakt
    Regulation 0355/22
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1548/17
    Unterlagen
    • Y959 Güter, ausgenommen die in Anhang V (Kohle, Eisen und Eisenerz) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y824 Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden
    • Y878 Die Ware wird aus einem Partnerland zur Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Anhang XXXVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 30. September 2027
    Rechtsakt
    Regulation 1963/26
    Unterlagen
    • Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
    • Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
    • Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
    • Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
    • Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
    • Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
    • Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
    • Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
    • Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
    • Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
    • Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
    • Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
    • Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
    • C131 Walzwerksbescheinigung
    • C132 Rechnung mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
    • C133 Lieferschein mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
    • C134 Qualitätsbescheinigung oder Klauseln in ausgeführten Auftragsscheinen oder Verträgen, die Informationen über das Land des Schmelzens und Gießens und die Schmelznummer enthalten
    • C135 Langzeiterklärung des Lieferanten mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
    • C136 Kostenrechnungs- und Produktionsunterlagen mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ oder die Schmelznummer
    • C137 Zollpapier des Ausfuhrlandes mit Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens und der Schmelznummer
    • C138 Geschäftskorrespondenz mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ und die Schmelznummer
    • C139 Produktionsbeschreibungen mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. Oktober 2027
    Rechtsakt
    Regulation 1963/26
    Unterlagen
    • Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
    • Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
    • Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
    • Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
    • Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
    • Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
    • Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
    • Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
    • Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
    • Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
    • Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
    • Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
    • Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
    • C131 Walzwerksbescheinigung
  • EinfuhrkontrolleSchaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems - CBAM
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0956/23
    Unterlagen
    • Y128 CBAM-Kontonummer
    • Y134 Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
    • Y135 Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden sollen - Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
    • Y237 Waren mit Ursprung in der EU
    • Y238 Antrag auf Zuerkennung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders wurde bis zum 31. März 2026 gestellt
    • Y137 De-minimis-Ausnahmeregelung - Befreiung gemäß Artikel 2a der Verordnung (EU) 2023/956

EU: Einfuhren nach Monaten

letzte 12 Monate46,1 Mio. €-20,4 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,62 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 6,1 Mio. €Feb. 2024: 4,3 Mio. €März 2024: 3,9 Mio. €Apr. 2024: 6,4 Mio. €Mai 2024: 5,3 Mio. €Juni 2024: 3,2 Mio. €Juli 2024: 5,2 Mio. €Aug. 2024: 3,1 Mio. €Sept. 2024: 5 Mio. €Okt. 2024: 4,4 Mio. €Nov. 2024: 3,6 Mio. €Dez. 2024: 3,5 Mio. €Jan. 2025: 6,9 Mio. €Feb. 2025: 4,6 Mio. €März 2025: 5,5 Mio. €Apr. 2025: 4,8 Mio. €Mai 2025: 4,2 Mio. €Juni 2025: 5,3 Mio. €Juli 2025: 6,5 Mio. €Aug. 2025: 3,5 Mio. €Sept. 2025: 2,2 Mio. €Okt. 2025: 7,9 Mio. €Nov. 2025: 4,2 Mio. €Dez. 2025: 2,3 Mio. €Jan. 2026: 7,3 Mio. €Feb. 2026: 2,7 Mio. €März 2026: 2 Mio. €Apr. 2026: 5,3 Mio. €Mai 2026: 2,7 Mio. €Juni 2026: 4,1 Mio. €Juli 2026: 3,2 Mio. €Aug. 2026: 2,2 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Türkei 25,7 Mio. € 55,8 % -17,7 %
Nordmazedonien 12,1 Mio. € 26,3 % -13,1 %
Vereinigtes Königreich 6,4 Mio. € 13,8 % -10,1 %
China 1,1 Mio. € 2,4 % -76,4 %
Schweiz 211.759 € 0,5 % +101,8 %
Norwegen 183.820 € 0,4 % +1.263,6 %
Tunesien 121.307 € 0,3 % +159,4 %
Algerien 82.662 € 0,2 % +322,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

Welthandel 2024

7216.21 · 1 Mrd. $

Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 330.300 $330.300 $+3,1 Mio. $+14,5 Mio. $+> 56 Mio. $

Exporte: 109
  1. Türkei: 253,6 Mio. $
  2. China: 252,2 Mio. $
  3. Italien: 63,6 Mio. $
  4. Spanien: 56 Mio. $
  5. Mexiko: 55,5 Mio. $
  6. Frankreich: 46,7 Mio. $
  7. Vereinigte Staaten: 44,9 Mio. $
  8. Kanada: 37,9 Mio. $
  9. Nordmazedonien: 17,1 Mio. $
  10. Guatemala: 16,5 Mio. $
  11. Brasilien: 14,5 Mio. $
  12. Polen: 11,9 Mio. $
  13. Peru: 11,4 Mio. $
  14. Südafrika: 10,7 Mio. $
  15. Argentinien: 10,3 Mio. $
  16. Deutschland: 9,8 Mio. $
  17. Vereinigtes Königreich: 9,7 Mio. $
  18. Japan: 7,5 Mio. $
  19. Taiwan: 7,2 Mio. $
  20. Costa Rica: 5,7 Mio. $
  21. Indien: 5,4 Mio. $
  22. Vietnam: 4,9 Mio. $
  23. Belgien: 4,5 Mio. $
  24. Thailand: 4,2 Mio. $
  25. Russland: 4 Mio. $
  26. Niederlande: 3,4 Mio. $
  27. Griechenland: 3,2 Mio. $
  28. Algerien: 3,1 Mio. $
  29. Tschechien: 3 Mio. $
  30. Iran: 2,9 Mio. $
  31. Indonesien: 2,9 Mio. $
  32. Dänemark: 2,6 Mio. $
  33. Angola: 2,5 Mio. $
  34. Portugal: 2,5 Mio. $
  35. Senegal: 2,2 Mio. $
  36. Singapur: 2,2 Mio. $
  37. Ukraine: 1,9 Mio. $
  38. Österreich: 1,9 Mio. $
  39. Ecuador: 1,7 Mio. $
  40. Kolumbien: 1,4 Mio. $
  41. Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,3 Mio. $
  42. Tunesien: 1,3 Mio. $
  43. El Salvador: 1,1 Mio. $
  44. Luxemburg: 1,1 Mio. $
  45. Sambia: 1 Mio. $
  46. Ungarn: 960.100 $
  47. Irland: 867.500 $
  48. Australien: 843.900 $
  49. Malaysia: 636.600 $
  50. Rumänien: 605.600 $
  51. Slowenien: 596.300 $
  52. Oman: 493.300 $
  53. Slowakei: 406.400 $
  54. Südkorea: 397.500 $
  55. Litauen: 330.300 $
  56. Bulgarien: 326.000 $
  57. Finnland: 314.500 $
  58. Schweiz: 296.200 $
  59. Marshallinseln: 275.400 $
  60. Ghana: 254.600 $

Größte Exportländer

RangLandWertAnteil
1 Türkei 253,6 Mio. $ 24,9 %
2 China 252,2 Mio. $ 24,7 %
3 Italien 63,6 Mio. $ 6,2 %
4 Spanien 56 Mio. $ 5,5 %
5 Mexiko 55,5 Mio. $ 5,4 %
6 Frankreich 46,7 Mio. $ 4,6 %
7 Vereinigte Staaten 44,9 Mio. $ 4,4 %
8 Kanada 37,9 Mio. $ 3,7 %
9 Nordmazedonien 17,1 Mio. $ 1,7 %
10 Guatemala 16,5 Mio. $ 1,6 %

Größte Importländer

RangLandWertAnteil
1 Vereinigte Staaten 97,6 Mio. $ 9,6 %
2 Marokko 45,5 Mio. $ 4,5 %
3 Malaysia 44,1 Mio. $ 4,3 %
4 Deutschland 42,6 Mio. $ 4,2 %
5 Südkorea 39,9 Mio. $ 3,9 %
6 Kanada 37,3 Mio. $ 3,7 %
7 Mexiko 36,5 Mio. $ 3,6 %
8 Frankreich 23,8 Mio. $ 2,3 %
9 Saudi-Arabien 23,7 Mio. $ 2,3 %
10 Jemen 22,2 Mio. $ 2,2 %

Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen

Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.

  1. GB Zollkontingent

    EU Quota 058622 Volume Update – 23 October 2026

    Trade Tariff news 9503 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  2. GB Zollkontingent

    EU Quota 058622 Volume Update – 19 October 2026

    Trade Tariff news 9338 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  3. GB Zollkontingent

    Residual Quota 058624 Volume Update – 13 October 2026

    Trade Tariff news 9173 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  4. GB Zollkontingent

    Türkiye Quota 058623 Volume Update – 8 October 2026

    Trade Tariff news 9044 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  5. GB Zollkontingent

    Residual Quota 058624 Volume Update – 2 October 2026

    Trade Tariff news 8910 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  6. GB Tarifänderung

    UK Trade Tariff: measure changes on 367 commodity codes

    Trade Tariff changes 2026-10-01 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  7. GB Zollkontingent

    EU Quota 058622 Volume Update – 7 September 2026

    Trade Tariff news 8281 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

  8. GB Zollkontingent

    EU Quota 058622 Volume Update – 3 August 2026

    Trade Tariff news 7555 · Quelle: trade-tariff.service.gov.uk

Rechtsänderungen →

Unterposition 7216.21 ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).

Unterposition 7216.21 umfasst im türkischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 17 %.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren dieser Unterposition im Wert von 46,1 Mio. € ein (−20 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,62 € je kg; wichtigstes Lieferland war die Türkei mit einem Anteil von 56 %, gefolgt von Nordmazedonien.

Der Welthandel mit diesen Waren belief sich 2024 auf 1 Mrd. $, ein Minus von 12,4 % gegenüber 2023.

Die meisten Exporte kamen aus der Türkei (24,9 % des Gesamtwerts), gefolgt von China.

Fragen und Antworten

Welche Zolltarifnummer gilt für „L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder: L-Profile“?

„L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder: L-Profile“ fällt unter Unterposition 7216.21 des Harmonisierten Systems, die zu Position 7216 gehört (Abschnitt XV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur…“ in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 7216.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur…“ in der Türkei?

Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 7216.21 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 17 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welches Land exportiert am meisten „L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur…“?

Die Türkei, mit 253,6 Mio. $ im Jahr 2024 (24,9 % der weltweiten Exporte).

Woher bezieht die EU „L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur…“?

In den zwölf Monaten bis August 2026 waren die wichtigsten Lieferländer die Türkei (56 %), Nordmazedonien (26 %) und das Vereinigte Königreich (14 %); die Einfuhren beliefen sich insgesamt auf 46,1 Mio. €.

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