Position · Kapitel 94
9404: Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
6 Unterpositionen bilden Position 9404 in Kapitel 94 („Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 6
- 9404.10Sprungrahmen: Sprungrahmen
- 9404.21aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogenMatratzen aus Schaumstoff
- 9404.29Sprungrahmen: Auflegematratzen, aus anderen StoffenMatratzen aus anderen Stoffen
- 9404.30Sprungrahmen: Schlafsäcke
- 9404.40Steppdecken, Tagesdecken, Bettüberwürfe, Deck- und FederbettenSteppdecken, Bettdecken und Tagesdecken
- 9404.90Sprungrahmen: andereBettdecken, Kissen und andere Bettausstattung
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 539.200 $539.200 $+28,2 Mio. $+170,2 Mio. $+> 405,7 Mio. $
Exporte: 209
- China: 9,4 Mrd. $
- Polen: 1,3 Mrd. $
- Indien: 660,7 Mio. $
- Deutschland: 639,2 Mio. $
- Indonesien: 430,2 Mio. $
- Mexiko: 413,1 Mio. $
- Vietnam: 405,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 401,3 Mio. $
- Pakistan: 392,4 Mio. $
- Dänemark: 380,3 Mio. $
- Türkei: 367,2 Mio. $
- Spanien: 314,5 Mio. $
- Italien: 299,3 Mio. $
- Rumänien: 279,4 Mio. $
- Niederlande: 234,4 Mio. $
- Litauen: 225,7 Mio. $
- Belgien: 222,1 Mio. $
- Portugal: 208 Mio. $
- Frankreich: 188,6 Mio. $
- Estland: 179,6 Mio. $
- Bulgarien: 170,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 133,4 Mio. $
- Thailand: 130,2 Mio. $
- Ungarn: 111,3 Mio. $
- Tschechien: 108,6 Mio. $
- Nordmazedonien: 103,5 Mio. $
- Malaysia: 99,4 Mio. $
- Südkorea: 97,2 Mio. $
- Kanada: 95,3 Mio. $
- Schweden: 89,8 Mio. $
- Laos: 77,5 Mio. $
- Philippinen: 77,1 Mio. $
- Serbien: 76 Mio. $
- Norwegen: 71,6 Mio. $
- Singapur: 71,3 Mio. $
- Österreich: 70,5 Mio. $
- Slowakei: 61,9 Mio. $
- Ukraine: 51,4 Mio. $
- Irland: 48,9 Mio. $
- Taiwan: 47,3 Mio. $
- Japan: 47,1 Mio. $
- Südafrika: 46 Mio. $
- Bangladesch: 45,7 Mio. $
- Kambodscha: 42,3 Mio. $
- Kroatien: 41,8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 38,9 Mio. $
- Guatemala: 38,7 Mio. $
- Schweiz: 37,4 Mio. $
- Brasilien: 34,5 Mio. $
- Sri Lanka: 31,1 Mio. $
- Slowenien: 30,7 Mio. $
- Belarus: 28,2 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 27,9 Mio. $
- Australien: 27,8 Mio. $
- Neuseeland: 27,3 Mio. $
- Lettland: 25,3 Mio. $
- El Salvador: 22 Mio. $
- Armenien: 21,5 Mio. $
- Saudi-Arabien: 19,2 Mio. $
- Russland: 18 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 6,6 Mio. $6,6 Mio. $+34,5 Mio. $+174,5 Mio. $+> 615,3 Mio. $
Importe: 223
- Vereinigte Staaten: 4,7 Mrd. $
- Deutschland: 1,5 Mrd. $
- Japan: 1,2 Mrd. $
- Frankreich: 888,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 826,6 Mio. $
- Niederlande: 715,9 Mio. $
- Kanada: 615,3 Mio. $
- Australien: 546,9 Mio. $
- Südkorea: 492,4 Mio. $
- Spanien: 369,9 Mio. $
- Polen: 359,9 Mio. $
- Schweiz: 346,3 Mio. $
- Belgien: 311,4 Mio. $
- Italien: 296,4 Mio. $
- Schweden: 288,2 Mio. $
- Mexiko: 282,6 Mio. $
- Österreich: 279,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 267,4 Mio. $
- Dänemark: 225,7 Mio. $
- Tschechien: 207,2 Mio. $
- Thailand: 194,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 188,6 Mio. $
- Malaysia: 174,5 Mio. $
- Singapur: 172,8 Mio. $
- Vietnam: 163,5 Mio. $
- Taiwan: 162,6 Mio. $
- China: 154,6 Mio. $
- Norwegen: 141,1 Mio. $
- Irak: 138,4 Mio. $
- Rumänien: 134,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 132,7 Mio. $
- Brasilien: 129,6 Mio. $
- Ungarn: 125,5 Mio. $
- Irland: 112,6 Mio. $
- Slowakei: 110,7 Mio. $
- Finnland: 109 Mio. $
- Portugal: 108,7 Mio. $
- Israel: 105,4 Mio. $
- Neuseeland: 92,5 Mio. $
- Kirgisistan: 84,6 Mio. $
- Chile: 84,2 Mio. $
- Griechenland: 79,8 Mio. $
- Russland: 78,5 Mio. $
- Philippinen: 75,7 Mio. $
- Indonesien: 75,5 Mio. $
- Kasachstan: 71,7 Mio. $
- Bulgarien: 67,9 Mio. $
- Türkei: 66,3 Mio. $
- Kuwait: 61,7 Mio. $
- Slowenien: 55,8 Mio. $
- Kroatien: 55 Mio. $
- Indien: 47,2 Mio. $
- Ukraine: 44,7 Mio. $
- Litauen: 41,1 Mio. $
- Peru: 38,9 Mio. $
- Costa Rica: 34,5 Mio. $
- Serbien: 33,4 Mio. $
- Katar: 33 Mio. $
- Panama: 30,9 Mio. $
- Estland: 30,8 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 9,4 Mrd. $ | 47,7 % | |
| 2 | 1,3 Mrd. $ | 6,9 % | |
| 3 | 660,7 Mio. $ | 3,4 % | |
| 4 | 639,2 Mio. $ | 3,3 % | |
| 5 | 430,2 Mio. $ | 2,2 % | |
| 6 | 413,1 Mio. $ | 2,1 % | |
| 7 | 405,7 Mio. $ | 2,1 % | |
| 8 | 401,3 Mio. $ | 2 % | |
| 9 | 392,4 Mio. $ | 2 % | |
| 10 | 380,3 Mio. $ | 1,9 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 4,7 Mrd. $ | 24 % | |
| 2 | 1,5 Mrd. $ | 7,6 % | |
| 3 | 1,2 Mrd. $ | 6,3 % | |
| 4 | 888,7 Mio. $ | 4,5 % | |
| 5 | 826,6 Mio. $ | 4,2 % | |
| 6 | 715,9 Mio. $ | 3,6 % | |
| 7 | 615,3 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 546,9 Mio. $ | 2,8 % | |
| 9 | 492,4 Mio. $ | 2,5 % | |
| 10 | 369,9 Mio. $ | 1,9 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 9404 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.
Position 9404 umfasst im türkischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 3,7 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 9404 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 12,8 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9404 umfasst im britischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 9404 in 21 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 8 % und 15,5 %.
Position 9404 umfasst im mexikanischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 15 % und 35 % (Durchschnitt 24,2 %).
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 9404 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 16,2 %.
Position 9404 umfasst im argentinischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 18 % und 35 % (Durchschnitt 22,3 %).
Im peruanischen Zolltarif ist Position 9404 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 9404 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 9404 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 3,2 % und 3,8 %.
Position 9404 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 9 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 5 % und 10 % (Durchschnitt 7,2 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 9404 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 9404 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 6 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 9404 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9404 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 12 % und 15 % (Durchschnitt 12,3 %).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 9404 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 9404 belief sich 2024 auf 19,6 Mrd. $, ein Plus von 1,8 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (47,7 % des Gesamtwerts), gefolgt von Polen.
Die USA importierten am meisten (4,7 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 639,2 Mio. $ auf Rang 4 unter 209 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 1,5 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:
a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c) Waren des Kapitels 71;
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85;
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h) Waren der Position 8714;
ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l) Möbel oder Leuchten und Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen Lichterketten) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.
Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden:
a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b) Sitze und Bettgestelle.
3.
A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
Vorgefertigte Gebäude umfassen auch „Fertigbaumodule, aus Stahl“, die in der Regel die Größe und Form eines Standard-Frachtcontainers haben, innen allerdings weitgehend oder vollständig eingerichtet sind. Solche Fertigbaumodule sind in der Regel dafür ausgelegt, zu festen Gebäuden zusammengesetzt zu werden.
Zusätzliche Anmerkung
1. Im Sinne der Position 9404 umfasst die Formulierung ‚gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art‘ Material jeder Dicke.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Sprungrahmen“?
„Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen“ fällt unter Position 9404 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 94 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Sprungrahmen“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9404 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Sprungrahmen“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9404 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Sprungrahmen“?
China, mit 9,4 Mrd. $ im Jahr 2024 (47,7 % der weltweiten Exporte).