Position · Kapitel 94
9406: Vorgefertigte Gebäude
3 Unterpositionen bilden Position 9406 in Kapitel 94 („Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 3
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,4 Mio. $1,4 Mio. $+35,9 Mio. $+226,8 Mio. $+> 448 Mio. $
Exporte: 163
- China: 3,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 484,4 Mio. $
- Tschechien: 460,5 Mio. $
- Polen: 450 Mio. $
- Malaysia: 448 Mio. $
- Deutschland: 394,9 Mio. $
- Estland: 392,1 Mio. $
- Italien: 387 Mio. $
- Niederlande: 363 Mio. $
- Kanada: 325,7 Mio. $
- Türkei: 294,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 282,5 Mio. $
- Vietnam: 280 Mio. $
- Kroatien: 279,8 Mio. $
- Slowenien: 269,9 Mio. $
- Litauen: 244,2 Mio. $
- Frankreich: 226,8 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 226,7 Mio. $
- Spanien: 219,7 Mio. $
- Belgien: 218,4 Mio. $
- Österreich: 207,2 Mio. $
- Israel: 175,7 Mio. $
- Schweden: 157,8 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 103 Mio. $
- Rumänien: 92,3 Mio. $
- Finnland: 87,5 Mio. $
- Indien: 87,3 Mio. $
- Lettland: 87,3 Mio. $
- Portugal: 81,3 Mio. $
- Mexiko: 78,8 Mio. $
- Slowakei: 64 Mio. $
- Südkorea: 59,3 Mio. $
- Südafrika: 56,5 Mio. $
- Brasilien: 52 Mio. $
- Dänemark: 51,4 Mio. $
- Serbien: 43,4 Mio. $
- Russland: 41,5 Mio. $
- Indonesien: 39,1 Mio. $
- Australien: 37,8 Mio. $
- Ungarn: 36,1 Mio. $
- Irland: 35,9 Mio. $
- Belarus: 33,5 Mio. $
- Marokko: 27,3 Mio. $
- Ukraine: 26,8 Mio. $
- Ägypten: 25,1 Mio. $
- Singapur: 25 Mio. $
- Schweiz: 24,6 Mio. $
- Norwegen: 24,4 Mio. $
- Kuwait: 24,2 Mio. $
- Jordanien: 21,2 Mio. $
- Japan: 19,4 Mio. $
- Bulgarien: 17,4 Mio. $
- Senegal: 16,6 Mio. $
- Luxemburg: 15,5 Mio. $
- Tunesien: 14,2 Mio. $
- Thailand: 13,9 Mio. $
- Kenia: 12,4 Mio. $
- Griechenland: 11,5 Mio. $
- Philippinen: 10,7 Mio. $
- Chile: 10,6 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 10 Mio. $10 Mio. $+36,1 Mio. $+122,2 Mio. $+> 403,7 Mio. $
Importe: 222
- Deutschland: 1,1 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,1 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 876,2 Mio. $
- Indonesien: 631,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 518,1 Mio. $
- Frankreich: 481,6 Mio. $
- Kanada: 403,7 Mio. $
- Niederlande: 368,3 Mio. $
- Norwegen: 288 Mio. $
- Schweiz: 279,2 Mio. $
- Schweden: 233,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 193,9 Mio. $
- Polen: 191,6 Mio. $
- Österreich: 186,7 Mio. $
- Italien: 186,7 Mio. $
- Singapur: 183,8 Mio. $
- Mexiko: 176,8 Mio. $
- Australien: 170,1 Mio. $
- Belgien: 158,8 Mio. $
- Philippinen: 143,9 Mio. $
- Spanien: 136,4 Mio. $
- Irland: 136,3 Mio. $
- Dänemark: 122,2 Mio. $
- Japan: 102,1 Mio. $
- Russland: 100 Mio. $
- Malaysia: 99,1 Mio. $
- Tansania: 87,2 Mio. $
- Thailand: 83,8 Mio. $
- Israel: 81,7 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 79,3 Mio. $
- Island: 78,8 Mio. $
- Rumänien: 77,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 76,5 Mio. $
- Kroatien: 76 Mio. $
- Tschechien: 70,7 Mio. $
- Ungarn: 68,6 Mio. $
- Finnland: 66,2 Mio. $
- Indien: 61,2 Mio. $
- Kasachstan: 60,4 Mio. $
- China: 58,9 Mio. $
- Nigeria: 54,3 Mio. $
- Chile: 51,9 Mio. $
- Katar: 50,7 Mio. $
- Neuseeland: 50,7 Mio. $
- Brasilien: 49,8 Mio. $
- Mosambik: 49,3 Mio. $
- Südkorea: 49,2 Mio. $
- Algerien: 45,4 Mio. $
- Slowakei: 45,2 Mio. $
- Litauen: 43,4 Mio. $
- Bulgarien: 39 Mio. $
- Angola: 39 Mio. $
- Guinea: 38,5 Mio. $
- Portugal: 37,3 Mio. $
- Uganda: 37,1 Mio. $
- Usbekistan: 36,1 Mio. $
- Luxemburg: 35,2 Mio. $
- Marokko: 34,4 Mio. $
- Irak: 33,9 Mio. $
- Kenia: 32,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 3,3 Mrd. $ | 28,5 % | |
| 2 | 484,4 Mio. $ | 4,1 % | |
| 3 | 460,5 Mio. $ | 3,9 % | |
| 4 | 450 Mio. $ | 3,8 % | |
| 5 | 448 Mio. $ | 3,8 % | |
| 6 | 394,9 Mio. $ | 3,4 % | |
| 7 | 392,1 Mio. $ | 3,3 % | |
| 8 | 387 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 363 Mio. $ | 3,1 % | |
| 10 | 325,7 Mio. $ | 2,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,1 Mrd. $ | 9,4 % | |
| 2 | 1,1 Mrd. $ | 9,1 % | |
| 3 | 876,2 Mio. $ | 7,4 % | |
| 4 | 631,4 Mio. $ | 5,4 % | |
| 5 | 518,1 Mio. $ | 4,4 % | |
| 6 | 481,6 Mio. $ | 4,1 % | |
| 7 | 403,7 Mio. $ | 3,4 % | |
| 8 | 368,3 Mio. $ | 3,1 % | |
| 9 | 288 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 279,2 Mio. $ | 2,4 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1183 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R0506 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R0513 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 22026D0498 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 9406 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Position 9406 umfasst im türkischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 2,7 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 9406 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 2,6 % und 2,9 %.
Position 9406 umfasst im britischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 9406 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 15,5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9406 umfasst im mexikanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 9406 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 16,2 % und 20 %.
Position 9406 umfasst im argentinischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 12,6 % und 18 % (Durchschnitt 15,3 %).
Im peruanischen Zolltarif ist Position 9406 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9406 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 4,6 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 9406 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9406 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 3 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 5 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 9406 in 28 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 9406 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 3 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 9406 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9406 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 10 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 9406 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 9406 belief sich 2024 auf 11,8 Mrd. $, ein Minus von 0,9 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (28,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.
Deutschland importierte am meisten (1,1 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 394,9 Mio. $ auf Rang 6 unter 163 Exportländern.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:
a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c) Waren des Kapitels 71;
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85;
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h) Waren der Position 8714;
ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l) Möbel oder Leuchten und Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen Lichterketten) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.
Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden:
a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b) Sitze und Bettgestelle.
3.
A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
Vorgefertigte Gebäude umfassen auch „Fertigbaumodule, aus Stahl“, die in der Regel die Größe und Form eines Standard-Frachtcontainers haben, innen allerdings weitgehend oder vollständig eingerichtet sind. Solche Fertigbaumodule sind in der Regel dafür ausgelegt, zu festen Gebäuden zusammengesetzt zu werden.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Vorgefertigte Gebäude“?
„Vorgefertigte Gebäude“ fällt unter Position 9406 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 94 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vorgefertigte Gebäude“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9406 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vorgefertigte Gebäude“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9406 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Vorgefertigte Gebäude“?
China, mit 3,3 Mrd. $ im Jahr 2024 (28,5 % der weltweiten Exporte).