Position · Kapitel 96
9602: Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
Position 9602 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 9602.00 in Kapitel 96 („Verschiedene Waren“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 167.200 $167.200 $+1,4 Mio. $+21,6 Mio. $+> 91,3 Mio. $
Exporte: 127
- China: 270,1 Mio. $
- Belgien: 190,6 Mio. $
- Indien: 160,8 Mio. $
- Mexiko: 91,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 75,6 Mio. $
- Vietnam: 65,7 Mio. $
- Kroatien: 40,5 Mio. $
- Rumänien: 40,4 Mio. $
- Frankreich: 35,7 Mio. $
- Kanada: 31,9 Mio. $
- Südkorea: 31,3 Mio. $
- Spanien: 21,6 Mio. $
- Deutschland: 20,8 Mio. $
- Kolumbien: 20,3 Mio. $
- Niederlande: 14,5 Mio. $
- Indonesien: 12,8 Mio. $
- Brasilien: 11,3 Mio. $
- Japan: 10,7 Mio. $
- Polen: 7,8 Mio. $
- Taiwan: 4,6 Mio. $
- Italien: 4,6 Mio. $
- Litauen: 3,5 Mio. $
- Thailand: 3,4 Mio. $
- Dänemark: 2,3 Mio. $
- Myanmar: 2,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 1,8 Mio. $
- Türkei: 1,8 Mio. $
- Tschechien: 1,6 Mio. $
- Slowenien: 1,5 Mio. $
- Peru: 1,4 Mio. $
- Russland: 1,3 Mio. $
- Schweiz: 1,3 Mio. $
- Malaysia: 1,2 Mio. $
- Kuwait: 851.100 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 814.800 $
- Irland: 782.600 $
- Ecuador: 683.700 $
- Österreich: 609.400 $
- Guatemala: 590.400 $
- Belarus: 505.700 $
- Griechenland: 501.100 $
- Slowakei: 498.100 $
- Bulgarien: 490.000 $
- Pakistan: 433.100 $
- Portugal: 425.700 $
- Philippinen: 406.700 $
- Australien: 393.300 $
- Ukraine: 384.300 $
- Bosnien und Herzegowina: 356.100 $
- Lettland: 349.200 $
- Saudi-Arabien: 332.100 $
- Schweden: 306.700 $
- Armenien: 277.400 $
- Neuseeland: 258.700 $
- Sri Lanka: 220.600 $
- Ungarn: 217.200 $
- Uruguay: 179.100 $
- Dominikanische Republik: 170.800 $
- Katar: 167.200 $
- Argentinien: 150.100 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 605.900 $605.900 $+4,5 Mio. $+13,6 Mio. $+> 34,7 Mio. $
Importe: 185
- Vereinigte Staaten: 375,2 Mio. $
- Deutschland: 68,9 Mio. $
- Spanien: 59,1 Mio. $
- Niederlande: 52,3 Mio. $
- Frankreich: 34,8 Mio. $
- Russland: 34,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 34,6 Mio. $
- Mexiko: 34,4 Mio. $
- Kanada: 28,1 Mio. $
- Brasilien: 25,4 Mio. $
- Polen: 24,3 Mio. $
- Italien: 24,2 Mio. $
- Irland: 21,3 Mio. $
- Ungarn: 17,6 Mio. $
- Türkei: 16,2 Mio. $
- Thailand: 15,7 Mio. $
- Argentinien: 15,1 Mio. $
- Bangladesch: 15 Mio. $
- Slowenien: 13,6 Mio. $
- Belgien: 13 Mio. $
- Australien: 12,4 Mio. $
- Schweiz: 11,5 Mio. $
- Tschechien: 9,3 Mio. $
- Südkorea: 8,9 Mio. $
- Indien: 8,8 Mio. $
- Algerien: 8,6 Mio. $
- Südafrika: 8,2 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 8 Mio. $
- Pakistan: 7,9 Mio. $
- Rumänien: 7,8 Mio. $
- Ägypten: 7,6 Mio. $
- China: 7,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 6,5 Mio. $
- Indonesien: 6,3 Mio. $
- Israel: 5,9 Mio. $
- Griechenland: 5,7 Mio. $
- Vietnam: 5,5 Mio. $
- Malaysia: 5,4 Mio. $
- Portugal: 5,3 Mio. $
- Philippinen: 5,3 Mio. $
- Ghana: 5,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 5 Mio. $
- Österreich: 5 Mio. $
- Japan: 4,7 Mio. $
- Taiwan: 4,6 Mio. $
- Neuseeland: 4,5 Mio. $
- Chile: 4,3 Mio. $
- Kroatien: 3,8 Mio. $
- Peru: 3,8 Mio. $
- Serbien: 3,7 Mio. $
- Ukraine: 3,6 Mio. $
- Bulgarien: 3,5 Mio. $
- Nigeria: 3,5 Mio. $
- Dänemark: 3,2 Mio. $
- Tunesien: 3,1 Mio. $
- Marokko: 3 Mio. $
- Litauen: 2,9 Mio. $
- Libanon: 2,2 Mio. $
- Guatemala: 2 Mio. $
- El Salvador: 1,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 270,1 Mio. $ | 22,5 % | |
| 2 | 190,6 Mio. $ | 15,9 % | |
| 3 | 160,8 Mio. $ | 13,4 % | |
| 4 | 91,3 Mio. $ | 7,6 % | |
| 5 | 75,6 Mio. $ | 6,3 % | |
| 6 | 65,7 Mio. $ | 5,5 % | |
| 7 | 40,5 Mio. $ | 3,4 % | |
| 8 | 40,4 Mio. $ | 3,4 % | |
| 9 | 35,7 Mio. $ | 3 % | |
| 10 | 31,9 Mio. $ | 2,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 375,2 Mio. $ | 31,3 % | |
| 2 | 68,9 Mio. $ | 5,7 % | |
| 3 | 59,1 Mio. $ | 4,9 % | |
| 4 | 52,3 Mio. $ | 4,4 % | |
| 5 | 34,8 Mio. $ | 2,9 % | |
| 6 | 34,7 Mio. $ | 2,9 % | |
| 7 | 34,6 Mio. $ | 2,9 % | |
| 8 | 34,4 Mio. $ | 2,9 % | |
| 9 | 28,1 Mio. $ | 2,3 % | |
| 10 | 25,4 Mio. $ | 2,1 % |
Position 9602 ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %.
Position 9602 umfasst im türkischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 2,2 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 9602 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 1,8 % und 3 %.
Position 9602 umfasst im britischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 9602 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9602 umfasst im mexikanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 5 % und 15 % (Durchschnitt 11,7 %).
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 9602 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 12,6 % und 16,2 %.
Position 9602 umfasst im argentinischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 12,6 % und 18 % (Durchschnitt 15,8 %).
Im peruanischen Zolltarif ist Position 9602 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9602 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 1,7 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 9602 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 2,5 % und 3,9 %.
Position 9602 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 8 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 3,3 % und 10 % (Durchschnitt 5,6 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 9602 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) bildet Position 9602 eine einzige Tarifposition; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9602 ist im norwegischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9602 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 15 % (Durchschnitt 7,5 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9602 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 5 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 9602 belief sich 2024 auf 1,2 Mrd. $, ein Minus von 0,4 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (22,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von Belgien.
Die USA importierten am meisten (375,2 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 20,8 Mio. $ auf Rang 13 unter 127 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 68,9 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren…“?
„Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine“ fällt unter Position 9602 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 96 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9602 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9602 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe…“?
China, mit 270,1 Mio. $ im Jahr 2024 (22,5 % der weltweiten Exporte).