Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM) · NCM-SIM-Code · HS 2005.70
2005.70.00.921: Oliven, zubereitet, nicht gefroren: Sin rellenar, enteras verdes
Oliven, zubereitet, nicht gefroren
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 2005 LAS DEMÁS HORTALIZAS PREPARADAS O CONSERVADAS (EXCEPTO EN VINAGRE O EN ÁCIDO ACÉTICO), SIN CONGELAR, EXCEPTO LOS PRODUCTOS DE LA PARTIDA 20.06.
- 2005.70 Aceitunas
- 2005.70.00 Aceitunas
- 2005.70.00.9 Las demás
- 2005.70.00.92 Sin carozo
- 2005.70.00.921 Sin rellenar, enteras verdes
Was Sie zahlen
Einfuhr: Argentinien
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2005.70 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Oliven
Tarifpositionen (Argentinien): 2005.70
- 2005.70.00.111En envases inmediatos de contenido neto inferior o igual: con carozo, verdes
- 2005.70.00.119En envases inmediatos de contenido neto inferior o igual: con carozo, las demás
- 2005.70.00.121Sin rellenar, enteras verdes
- 2005.70.00.122Sin rellenar, enteras negras
- 2005.70.00.123En envases inmediatos de contenido neto inferior o igual: sin carozo, rellenas
- 2005.70.00.129En envases inmediatos de contenido neto inferior o igual: sin carozo, las demás
- 2005.70.00.911LAS DEMÁS HORTALIZAS PREPARADAS O CONSERVADAS: aceitunas, las demás, con carozo, verdes
- 2005.70.00.919LAS DEMÁS HORTALIZAS PREPARADAS O CONSERVADAS: aceitunas, las demás, con carozo, las demás
- 2005.70.00.921Sin rellenar, enteras verdes
- 2005.70.00.922Sin rellenar, enteras negras
- 2005.70.00.923LAS DEMÁS HORTALIZAS PREPARADAS O CONSERVADAS: aceitunas, las demás, sin carozo, rellenas
- 2005.70.00.929LAS DEMÁS HORTALIZAS PREPARADAS O CONSERVADAS: aceitunas, las demás, sin carozo, las demás
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N335529 U.S. CBP
The tariff classification of olives from Greece
- N333744 U.S. CBP
The tariff classification of Olives from Spain
- N307292 U.S. CBP
The classification and country of origin of green olives from Morocco, Greece and Egypt
- 600009143 HMRC
Product is a Antipasti sharing platter. This platter contains Kalamata Olives with pepperdrop peppers, garlic stuffed olives, chargrilled peppers, taralli (biscuits) and cave aged cheddar cheese. The olives make up the majority of the platter and are not frozen or preserved by vinegar or acetic…
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15);
c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6. Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol“ Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert“ der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.
Im argentinischen Zolltarif ist 2005.70.00.921 eine von 12 Tarifpositionen unter der Unterposition 2005.70 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Oliven“).
Der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 12,6 %; die Menge wird in KILOGRAMO angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 12,8 %, Türkei 39 %, UK 12 %, Kanada 0 %–8 %, Mexiko 20 %, Brasilien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 5,4 %–9 %, Taiwan 15 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 20 % und Nigeria 20 %.
Argentinien importierte 2024 Waren der Unterposition 2005.70 im Wert von 325.600 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für NCM-SIM-Code 2005.70.00.921 in Argentinien?
Im argentinischen Zolltarif beträgt der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) 12,6 %; besondere Maßeinheit: KILOGRAMO. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.