Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0806.20
0806 20 30
0806 20 30: Weintrauben, frisch oder getrocknet: getrocknet, Sultaninen
Getrocknete Weintrauben (Rosinen)
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 2306/21
Unterlagen
C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
0806 20 30 10
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
0806 20 30 90
andere
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland7 % ermäßigter Satz
Estland24 %
Finnland13,5 % ermäßigter Satz
Frankreich5,5 % ermäßigter Satz
Griechenland13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien4 % ermäßigter Satz
Kroatien5 % ermäßigter Satz
Lettland12 % ermäßigter Satz
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta0 % ermäßigter Satz
Niederlande9 % ermäßigter Satz
Österreich10 % ermäßigter Satz
Polen5 % ermäßigter Satz
Portugal6 % ermäßigter Satz
Rumänien11 % ermäßigter Satz
Schweden6 % ermäßigter Satz
Slowakei19 % ermäßigter Satz
Slowenien9,5 % ermäßigter Satz
Spanien21 %
Tschechien12 % ermäßigter Satz
Ungarn27 %
Zypern5 % ermäßigter Satz
TEDB · 4. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
2,4 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
0806 20 30 · Sultaninen
Sultaninen sind das getrocknete Erzeugnis, das aus Weintrauben der Sorten Soultanina B. (oder Thompson seedless) (Vitis vinifera L.) gewonnen wird. Es handelt sich dabei um Trauben mittlerer Größe, ohne Kerne, von goldener, in braun übergehender Farbe und von süßem Geschmack.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
GENIEẞBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
Allgemeines
1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden.
2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei:
getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels;
vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812;
gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811.
Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem Kapitel (Position 2008 allgemein).
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Sultaninen
2,4 %
—
2025
unverändert
2,4 %
—
2024
unverändert
2,4 %
—
2023
unverändert
2,4 %
—
2022
unverändert
2,4 %
—
2021
unverändert
2,4 %
—
2020
unverändert
2,4 %
—
2019
Sultaninen
2,4 %
—
In der Kombinierten Nomenklatur ist 0806 20 30 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 0806.20 („Weintrauben, frisch oder getrocknet: getrocknet“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 2,4 %; die Menge wird in — angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 129 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 2,4 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 129 davon entfällt der Zoll ganz.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 0806.20 im Wert von 534,6 Mio. € ein (−15 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 2,67 € je kg; wichtigstes Lieferland war die Türkei mit einem Anteil von 42 %, gefolgt von Südafrika.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 54,9 %, UK 2 %, Kanada zollfrei, Mexiko 20 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 1,2 %, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 25 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0806.20 im Wert von 717 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus der Türkei.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0806 20 30 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 2,4 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 0806 20 30 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 129 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 129 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Gelten für 0806 20 30 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 0806.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus der Türkei (293 Mio. $), gefolgt von Südafrika.
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