Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 11: Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen

  • 71Tarifpositionen
  • 7,7 %–19,2 %Satz

Kapitel 11 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 11 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 71 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 7,7 % bis 19,2 % (Durchschnitt 11,8 %).

Für 65 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 1104 („Getreidekörner, anders bearbeitet“) mit 27 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 12,2 %; er gilt für 2 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 19,2 %, hat 1108 20 00 („Stärke; Inulin, Inulin“).

1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn

1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn

1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide

1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8

1107 Malz, auch geröstet

1108 Stärke; Inulin

1109 Kleber von Weizen, auch getrocknet

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