Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 1103.19

1103 19 20

1103 19 20: von Roggen oder Gerste

Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide:
  2. Grobgrieß und Feingrieß:
  3. 1103 19 von anderem Getreide:
  4. 1103 19 20 von Roggen oder Gerste

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 171 €/t Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

1103 19 20 10von Gerste
1103 19 20 90anderer

Zollkontingente

Laufende NummerUrsprungKontingentszollsatzZeitraumMengeRestmengeGültigkeit
09.6707 Ukraine Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 33.200.000 kg 19.265.838 kg Offen

Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 6 % / 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 26. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—171 €/t
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 149,62 EUR / t
Abkommen EU–Chile Chile 128,25 EUR / t
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland 42,7 EUR / t

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 1103.19

letzte 12 Monate4 Mio. €-19,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,00 € je kg
Präferenzzollsatz68 %
Jan. 2024: 321.260 €Feb. 2024: 564.850 €März 2024: 468.646 €Apr. 2024: 554.172 €Mai 2024: 587.226 €Juni 2024: 354.714 €Juli 2024: 385.891 €Aug. 2024: 180.109 €Sept. 2024: 205.513 €Okt. 2024: 388.919 €Nov. 2024: 295.696 €Dez. 2024: 353.618 €Jan. 2025: 897.555 €Feb. 2025: 465.320 €März 2025: 500.939 €Apr. 2025: 643.973 €Mai 2025: 275.148 €Juni 2025: 283.341 €Juli 2025: 354.086 €Aug. 2025: 265.519 €Sept. 2025: 249.011 €Okt. 2025: 275.662 €Nov. 2025: 281.513 €Dez. 2025: 155.957 €Jan. 2026: 267.990 €Feb. 2026: 253.382 €März 2026: 647.272 €Apr. 2026: 317.586 €Mai 2026: 644.198 €Juni 2026: 365.576 €Juli 2026: 261.709 €Aug. 2026: 235.544 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 2,5 Mio. € 63,6 % -22,6 %
Ukraine 483.390 € 12,2 % -15,4 %
Senegal 298.683 € 7,6 % -13,6 %
China 160.761 € 4,1 % +5.060,9 %
Indien 79.529 € 2 % +138,4 %
Ghana 73.456 € 1,9 % +98,4 %
Kasachstan 66.554 € 1,7 % —
Tunesien 55.947 € 1,4 % -58,8 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1103.19 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide: Grobgrieß und Feingrieß, von anderem Getreide

Tarifpositionen (EU): 1103.19

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 11 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

1103 11 10 bis 1103 19 90 · Grobgrieß und Feingrieß

1. Siehe die Anmerkungen 2 und 3 zu Kapitel 11.

2. Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, erster bis sechster Absatz.

3.

  • Erzeugnisse, die die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht erfüllen, gehören zu Position 1104;
  • Erzeugnisse, die zwar die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 erfüllen, jedoch geschliffen sind und sich als gerundete Bruchstücke darstellen, gehören zu der entsprechenden Unterposition für perlförmig geschliffene Getreidekörner der Position 1104.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN

Zusätzliche Anmerkung 2

In Bezug auf Kokosnüsse gilt die Zusätzliche Anmerkung 2 zu diesem Kapitel nur für Mehl, Grieß und Pulver von Kokosnüssen. Geraspelte und getrocknete Kokosnüsse werden in die Unterposition 0801 11 00 eingereiht und fallen nicht in den Geltungsbereich der Position 1106, selbst wenn sie die Kriterien der Zusätzlichen Anmerkung 2 b zu diesem Kapitel erfüllen.

Geraspelte und getrocknete Kokosnüsse liegen in Scheiben, kleinen Stücken oder dünnen Streifen vor. Mehl, Grieß oder Pulver von Kokosnüssen besteht aus feinen Teilchen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 von Roggen oder Gerste 171 €/t —
2025 unverändert 171 €/t —
2024 unverändert 171 €/t —
2023 unverändert 171 €/t —
2022 unverändert 171 €/t —
2021 unverändert 171 €/t —
2020 unverändert 171 €/t —
2019 von Roggen oder Gerste 171 €/t —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 1103 19 20 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 1103.19 („Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 171 €/t.

Für Waren mit Ursprung in 119 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 171 €/t ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 113 davon entfällt der Zoll ganz.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 1103.19 im Wert von 4 Mio. € ein (−20 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 1,00 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 64 %, gefolgt von der Ukraine.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 54 %, USA 9 %, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 12 %–25 %, Taiwan 11 %–17 %, GCC zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 2 %–15 % und Nigeria 10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1103.19 im Wert von 74 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 1103 19 20 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 171 €/t; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 1103 19 20 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 119 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 113 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 1103 19 20 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 1103.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (1 Mio. $).

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