Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 1104.19
1104 19 99
1104 19 99: Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken: von anderem Getreide, andere
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbarDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen:
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer China
Rechtsakt
Decision 0884/11
Unterlagen
C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
Y062 Waren, die nicht aus Reis bestehen, diesen enthalten oder aus diesem gewonnen wurden (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/884/EU)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse
Gilt für Waren mit Ursprung in
China
Rechtsakt
Decision 0884/11
Unterlagen
C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
Y062 Waren, die nicht aus Reis bestehen, diesen enthalten oder aus diesem gewonnen wurden (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/884/EU)
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 2306/21
Unterlagen
C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland7 % ermäßigter Satz
Estland24 %
Finnland13,5 % ermäßigter Satz
Frankreich5,5 % ermäßigter Satz
Griechenland6 % / 13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien4 % / 10 % ermäßigter Satz
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta0 % ermäßigter Satz
Niederlande9 % ermäßigter Satz
Österreich10 % ermäßigter Satz
Polen5 % ermäßigter Satz
Portugal23 %
Rumänien11 % ermäßigter Satz
Schweden6 % ermäßigter Satz
Slowakei19 % ermäßigter Satz
Slowenien9,5 % ermäßigter Satz
Spanien21 %
Tschechien12 % ermäßigter Satz
Ungarn27 %
Zypern5 % ermäßigter Satz
TEDB · 29. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
173 €/t
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2.
A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:
a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.
Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.
B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.
Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.
Art des Getreides
Stärkegehalt
Aschegehalt
Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von
315 Mikrometern
500 Mikrometern
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Weizen und Roggen
45 %
2,5 %
80 %
—
Gerste
45 %
3 %
80 %
—
Hafer
45 %
5 %
80 %
—
Mais und Körner-Sorghum
45 %
2 %
—
90 %
Reis
45 %
1,6 %
80 %
—
Buchweizen
45 %
4 %
80 %
—
Andere Getreidearten
45 %
2 %
50 %
—
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
1104 · Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
Flocken der Unterpositionen 1104 12 90, 1104 19 69 und 1104 19 91 sind geschälte (entspelzte) und ausgewalzte Körner.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
Zusätzliche Anmerkung 2
In Bezug auf Kokosnüsse gilt die Zusätzliche Anmerkung 2 zu diesem Kapitel nur für Mehl, Grieß und Pulver von Kokosnüssen. Geraspelte und getrocknete Kokosnüsse werden in die Unterposition 0801 11 00 eingereiht und fallen nicht in den Geltungsbereich der Position 1106, selbst wenn sie die Kriterien der Zusätzlichen Anmerkung 2 b zu diesem Kapitel erfüllen.
Geraspelte und getrocknete Kokosnüsse liegen in Scheiben, kleinen Stücken oder dünnen Streifen vor. Mehl, Grieß oder Pulver von Kokosnüssen besteht aus feinen Teilchen.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
andere
173 €/t
—
2025
unverändert
173 €/t
—
2024
unverändert
173 €/t
—
2023
unverändert
173 €/t
—
2022
unverändert
173 €/t
—
2021
unverändert
173 €/t
—
2020
unverändert
173 €/t
—
2019
andere
173 €/t
—
KN-Code 1104 19 99 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 1104.19 („Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken: von anderem Getreide“).
Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 173 €/t.
Waren aus 114 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 173 €/t.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 1104.19 in die EU auf 4,6 Mio. € (+14 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 47 %, gefolgt von Brasilien.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 45 %, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 17 %–25 %, Taiwan 17 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 10 % und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1104.19 im Wert von 184 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 1104 19 99 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 173 €/t; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 1104 19 99 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 120 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 114 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Gelten für 1104 19 99 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 1104.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (3 Mio. $).
Tarifbase verwendet Cookies von Google Analytics und Yandex Metrica, um zu sehen, wie die Website genutzt wird, und sie zu verbessern. Wählen Sie „Ablehnen“, um sie abzuschalten. Datenschutzerklärung