Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2007.91

2007 91 10

2007 91 10: mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT

Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 22. Oktober 2026

  1. 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
  2. andere:
  3. 2007 91 von Zitrusfrüchten:
  4. 2007 91 10 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 20 + 23 €/100 kg/net Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

2007 91 10 10mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
2007 91 10 90andere

Zollkontingente

Laufende NummerUrsprungKontingentszollsatzZeitraumMengeRestmengeGültigkeit
09.0208 Türkiye 0 % + 1,38 EUR / 100 kg · 0 % + 6,5 EUR / 100 kg · 0 % + 7,59 EUR / 100 kg 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 1.750.000 kg 199.165 kg Offen
09.1956 Chile Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 1.000.000 kg 1.000.000 kg Kritisch
09.7227 Peru Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 13.900.000 kg 13.892.358 kg Offen
09.7236 Colombia Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 27.800.000 kg 27.156.463 kg Offen
09.7307 Central America Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 208.500.000 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% 65.361.403 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% Offen
09.7311 Panama Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 16.680.000 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% 16.120.000 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% Offen
09.7533 Ecuador Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 11.350.000 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% 11.349.056 Kilograms Sugar with a yield in white sugar of 92% Offen

Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 16. Oktober 2026.

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 22. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—20 + 23 €/100 kg/net
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Europäischer Wirtschaftsraum - Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Liechtenstein Liechtenstein Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

16,5 % + 23 EUR / 100 kg
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

0 % + 23 EUR / 100 kg
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama 23 EUR / 100 kg
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 18,1 % + 20,9 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Chile Chile 16,5 % + 23 EUR / 100 kg
Europäischer Wirtschaftsraum Norwegen 11,64 % + 22,31 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Türkei Türkei 0 % + 23 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Südafrika Südafrika 16,5 % + 23 EUR / 100 kg

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2007.91

letzte 12 Monate11,2 Mio. €+0 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis2,51 € je kg
Präferenzzollsatz92 %
Jan. 2024: 714.294 €Feb. 2024: 919.099 €März 2024: 1,2 Mio. €Apr. 2024: 1,2 Mio. €Mai 2024: 932.704 €Juni 2024: 649.204 €Juli 2024: 1,1 Mio. €Aug. 2024: 909.731 €Sept. 2024: 736.911 €Okt. 2024: 954.707 €Nov. 2024: 865.739 €Dez. 2024: 1,2 Mio. €Jan. 2025: 870.355 €Feb. 2025: 1,1 Mio. €März 2025: 832.697 €Apr. 2025: 1 Mio. €Mai 2025: 895.652 €Juni 2025: 951.350 €Juli 2025: 965.110 €Aug. 2025: 838.401 €Sept. 2025: 1 Mio. €Okt. 2025: 1,3 Mio. €Nov. 2025: 1 Mio. €Dez. 2025: 863.677 €Jan. 2026: 1 Mio. €Feb. 2026: 839.199 €März 2026: 857.963 €Apr. 2026: 861.594 €Mai 2026: 718.700 €Juni 2026: 997.703 €Juli 2026: 935.571 €Aug. 2026: 780.767 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 8,3 Mio. € 74,4 % +1,4 %
Südafrika 1 Mio. € 9,1 % -34,5 %
Türkei 559.096 € 5 % +29,7 %
Südkorea 437.568 € 3,9 % +139,3 %
Ägypten 132.552 € 1,2 % +253,2 %
Albanien 131.748 € 1,2 % +21,5 %
Libanon 125.253 € 1,1 % +149,7 %
Schweiz 101.821 € 0,9 % -16,4 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2007.91 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse: andere, von Zitrusfrüchten

Tarifpositionen (EU): 2007.91

Anmerkungen

Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 20 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2007 · Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Wegen des Begriffs „durch Kochen hergestellt“ siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 20.

Wegen der Ermittlung des Zuckergehalts siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 a) zu Kapitel 20.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN

Allgemeines

Hierher gehören verzehrfertige Knabberartikel in Form von z. B. getrockneten Erbsen oder Erdnüssen, die lediglich teilweise mit einem Teig umhüllt sind und bei denen der wesentliche Charakter des Erzeugnisses folglich durch Gemüse, Früchte, Nüsse oder andere Pflanzenteile geprägt wird.

Zu diesem Kapitel gehören auch vollständig milchsauer vergorene Gurken und Cornichons.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht vollständig milchsauer vergorene Gurken und Cornichons, die zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake eingelegt sind, unter Unterposition 0711 40 00 eingestuft werden, wenn sie zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind. Diese Erzeugnisse enthalten im allgemeinen mindestens 10 GHT Salz.

Anmerkung 4

Zur Bestimmung des Trockenmassegehalts von Tomatensaft ist die im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82 der Kommission (ABI. L 214 vom 22.7.1982, S. 12) beschriebene Analysenmethode anzuwenden.

Zusätzliche Anmerkung 1

Für die Ermittlung des Säuregehalts sind aliquote Anteile der Ware an Flüssigkeit und Festbestandteilen zu homogenisieren.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20 + 23 €/100 kg/net —
2025 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2024 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2023 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2022 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2021 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2020 unverändert 20 + 23 €/100 kg/net —
2019 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20 + 23 €/100 kg/net —

KN-Code 2007 91 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 2007.91 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 20 + 23 €/100 kg/net.

Waren aus 113 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 20 + 23 €/100 kg/net.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 2007.91 in die EU auf 11,2 Mio. € (+0 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 74 %, gefolgt von Südafrika.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–58,5 %, USA 3,5 %–11,2 % und UK 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2007.91 im Wert von 64,2 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2007 91 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 20 + 23 €/100 kg/net; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2007 91 10 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 145 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 113 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 2007 91 10 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2007.91 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (7,2 Mio. $), gefolgt von den Philippinen.

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