Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2008.99

2008 99 72

2008 99 72: Andere zubereitete Früchte und Pflanzenteile: 5 kg oder mehr

Andere zubereitete Früchte und Pflanzenteile

Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
  2. andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 200819:
  3. 2008 99 andere:
  4. ohne Zusatz von Alkohol:
  5. ohne Zusatz von Zucker:
  6. Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von:
  7. 2008 99 72 5 kg oder mehr

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 15,2 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y931 Waren, die gemäß Artikel 3 der Delegierte Verordnung (EU) 2021/630 Der Kommission einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Veterinärkontrollen unterliegen.
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Färöer, Grönland
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y931 Waren, die gemäß Artikel 3 der Delegierte Verordnung (EU) 2021/630 Der Kommission einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Veterinärkontrollen unterliegen.
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

2008 99 72 10Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
2008 99 72 90andere

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 29. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—15,2 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Norwegen Norwegen Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

11,7 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 13,8 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2008.99

letzte 12 Monate645 Mio. €-3,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,58 € je kg
Präferenzzollsatz68 %
Jan. 2024: 45,5 Mio. €Feb. 2024: 43,2 Mio. €März 2024: 49,9 Mio. €Apr. 2024: 56 Mio. €Mai 2024: 53,6 Mio. €Juni 2024: 49,6 Mio. €Juli 2024: 52,9 Mio. €Aug. 2024: 47,8 Mio. €Sept. 2024: 60,9 Mio. €Okt. 2024: 57,9 Mio. €Nov. 2024: 54 Mio. €Dez. 2024: 53,1 Mio. €Jan. 2025: 59 Mio. €Feb. 2025: 51,5 Mio. €März 2025: 54,6 Mio. €Apr. 2025: 52,7 Mio. €Mai 2025: 55,2 Mio. €Juni 2025: 51,3 Mio. €Juli 2025: 56,6 Mio. €Aug. 2025: 59,9 Mio. €Sept. 2025: 57,6 Mio. €Okt. 2025: 53,1 Mio. €Nov. 2025: 60,5 Mio. €Dez. 2025: 50,7 Mio. €Jan. 2026: 49,4 Mio. €Feb. 2026: 46 Mio. €März 2026: 53,2 Mio. €Apr. 2026: 49,8 Mio. €Mai 2026: 54,5 Mio. €Juni 2026: 57,3 Mio. €Juli 2026: 56,7 Mio. €Aug. 2026: 56,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 85,2 Mio. € 13,2 % +1,4 %
Indien 78,9 Mio. € 12,2 % -22,1 %
Südkorea 53 Mio. € 8,2 % +6,6 %
Costa Rica 47 Mio. € 7,3 % -14,8 %
Ecuador 42,6 Mio. € 6,6 % +2,1 %
Brasilien 39,5 Mio. € 6,1 % +25,2 %
Thailand 35,9 Mio. € 5,6 % -7,1 %
Mexiko 34,1 Mio. € 5,3 % -8,7 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2008.99 Andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen: andere

Tarifpositionen (EU): 2008.99

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N364378 U.S. CBP 15. September 2026 · 2008.99.13.00

    The tariff classification of fruit products from France and Guatemala

  • N362304 U.S. CBP 10. Juli 2026 · 2008.99.65.00

    The tariff classification of casava flatbread from Venezuela.

  • N360422 U.S. CBP 30. April 2026 · 2008.99.91.95

    The tariff classification of Taro Lime Flavor Chips from China.

  • N358388 U.S. CBP 27. Februar 2026 · 2008.99.45.00

    The tariff classification of coconut cream and papaya preparations from the Dominican Republic.

  • 600016970 HMRC 29. September 2026 – 28. September 2029 · 2008 99 67 99

    Banana based puree gel produced also containing lemon juice, salt, and date syrup. Not cooked, hot-fill pasteurised in a screw top pouch intended for direct consumption. Presented for retail sale.

  • 600016310 HMRC 25. September 2026 – 24. September 2029 · 2008 99 63 90

    Mango based puree gel produced also containing lemon juice, salt, and date syrup. Not cooked, hot-fill pasteurised in a screw top pouch intended for direct consumption. Presented for retail sale.

  • 600015907 HMRC 15. Juli 2026 – 14. Juli 2029 · 2008 99 67 99

    Dried dates snack food with sparkling cola flavouring. Ingredients: Pitted dates, popping candy (sugar, malt syrup, carbon dioxide), vegetable oil (shea), chicory root fibre (inulin), acid (malic acid, citric acid), flavouring (cola). 100g pack

  • 600015908 HMRC 15. Juli 2026 – 14. Juli 2029 · 2008 99 67 99

    Dried dates snack food with sour pear flavour. Ingredients: Ingredients: Pitted dates, chicory root fibre (inulin), vegetable oil (shea), acid (malic acid, citric acid), pear powder, flavouring (pear) 100g pack

insgesamt 64 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 20 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2008 · Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Wegen der Ermittlung des Zuckergehalts siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 a) zu Kapitel 20.

Wegen des Begriffs „mit Zusatz von Zucker“ siehe die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 20.

Wegen des Begriffs „vorhandener Alkoholgehalt“ siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 20.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN

Allgemeines

Hierher gehören verzehrfertige Knabberartikel in Form von z. B. getrockneten Erbsen oder Erdnüssen, die lediglich teilweise mit einem Teig umhüllt sind und bei denen der wesentliche Charakter des Erzeugnisses folglich durch Gemüse, Früchte, Nüsse oder andere Pflanzenteile geprägt wird.

Zu diesem Kapitel gehören auch vollständig milchsauer vergorene Gurken und Cornichons.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht vollständig milchsauer vergorene Gurken und Cornichons, die zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake eingelegt sind, unter Unterposition 0711 40 00 eingestuft werden, wenn sie zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind. Diese Erzeugnisse enthalten im allgemeinen mindestens 10 GHT Salz.

Anmerkung 4

Zur Bestimmung des Trockenmassegehalts von Tomatensaft ist die im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 1979/82 der Kommission (ABI. L 214 vom 22.7.1982, S. 12) beschriebene Analysenmethode anzuwenden.

Zusätzliche Anmerkung 1

Für die Ermittlung des Säuregehalts sind aliquote Anteile der Ware an Flüssigkeit und Festbestandteilen zu homogenisieren.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 5 kg oder mehr 15,2 % —
2025 unverändert 15,2 % —
2024 unverändert 15,2 % —
2023 unverändert 15,2 % —
2022 unverändert 15,2 % —
2021 unverändert 15,2 % —
2020 unverändert 15,2 % —
2019 5 kg oder mehr 15,2 % —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 2008 99 72 eine von 25 Tarifpositionen unter der Unterposition 2008.99 („Andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen: andere“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 15,2 %; die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 147 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 15,2 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 133 davon entfällt der Zoll ganz.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 2008.99 im Wert von 645 Mio. € ein (−3 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 1,58 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 13 %, gefolgt von Indien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 5,1 %–58,5 %, USA 0 %–22,4 %, UK 0 %–25 %, Kanada 0 %–6 %, Mexiko 20 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 7,7 %–29,8 %, Taiwan 5 %–25 %, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–40 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2008.99 im Wert von 1,4 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Indien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2008 99 72 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 15,2 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2008 99 72 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 147 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 133 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 2008 99 72 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2008.99 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Indien (99 Mio. $), gefolgt von China.

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