Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 21: Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

  • 39Tarifpositionen
  • 0 %–14,7 %Satz

Kapitel 21 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 21 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 39 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 14,7 % (Durchschnitt 8,2 %); 4 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 16 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 10, entfallen auf Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 4 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 14,7 %, hat 2102 10 90 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere: Hefen, lebend, andere“).

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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