Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2105.00

2105 00 10

2105 00 10: Speiseeis: kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT

Speiseeis

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig:
  2. 2105 00 10 kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Färöer, Grönland
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Zollkontingente

Laufende NummerUrsprungKontingentszollsatzZeitraumMengeRestmengeGültigkeit
09.9016 United States Frei · 0,1 EUR / 100 kg Z · 1,3 % · 1,3 % + 3,18 EUR / 100 kg · 1,5 % · 1,6 % + 3,56 EUR / 100 kg · 1,9 % · 10,68 EUR / 100 kg M · 2 % + 13,5 EUR / 100 kg · 2 % + 9,63 EUR / 100 kg 1. Juli 2026 – 30. Juni 2027 250.000.000 kg 245.267.080 kg Kritisch

Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 30. Oktober 2026.

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % / 5 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 31. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—(8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net)
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Liechtenstein Liechtenstein Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte StaatenKontingent Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

5,1 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 7,5 % + 17,67 EUR / 100 kg MAX 16,9 % + 8,22 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Chile Chile 0 % + 10,1 EUR / 100 kg MAX 9,7 % + 4,7 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Algerien Algerien 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Färöer Färöer 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Island Island 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Libanon Libanon 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Norwegen Norwegen 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Tunesien Tunesien 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Zollunion EU–Türkei Türkei 0 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Südafrika Südafrika 5,1 % + 20,2 EUR / 100 kg MAX 19,4 % + 9,4 EUR / 100 kg

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2105.00

letzte 12 Monate334,2 Mio. €+15,4 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis3,90 € je kg
Präferenzzollsatz72 %
Jan. 2024: 9,8 Mio. €Feb. 2024: 17,7 Mio. €März 2024: 20,8 Mio. €Apr. 2024: 31,9 Mio. €Mai 2024: 33,9 Mio. €Juni 2024: 34,3 Mio. €Juli 2024: 34,3 Mio. €Aug. 2024: 27,5 Mio. €Sept. 2024: 15,9 Mio. €Okt. 2024: 13,2 Mio. €Nov. 2024: 7 Mio. €Dez. 2024: 11 Mio. €Jan. 2025: 17,3 Mio. €Feb. 2025: 18,2 Mio. €März 2025: 24,4 Mio. €Apr. 2025: 30,7 Mio. €Mai 2025: 34,4 Mio. €Juni 2025: 40,4 Mio. €Juli 2025: 45,4 Mio. €Aug. 2025: 31,9 Mio. €Sept. 2025: 17,9 Mio. €Okt. 2025: 13,5 Mio. €Nov. 2025: 10,7 Mio. €Dez. 2025: 10,1 Mio. €Jan. 2026: 14,7 Mio. €Feb. 2026: 18,8 Mio. €März 2026: 32,9 Mio. €Apr. 2026: 34,7 Mio. €Mai 2026: 43,4 Mio. €Juni 2026: 50,1 Mio. €Juli 2026: 53,2 Mio. €Aug. 2026: 34,2 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 137,9 Mio. € 41,3 % -1,2 %
Serbien 77,9 Mio. € 23,3 % +3,3 %
China 42,2 Mio. € 12,6 % +4.451,1 %
Ukraine 33,7 Mio. € 10,1 % -0,5 %
Nordmazedonien 10,2 Mio. € 3,1 % +21,3 %
Brasilien 8,7 Mio. € 2,6 % +66 %
Schweiz 7,3 Mio. € 2,2 % -9,5 %
Südkorea 5,5 Mio. € 1,6 % +169,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2105.00 Speiseeis, auch kakaohaltig

Tarifpositionen (EU): 2105.00

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N363876 U.S. CBP 27. August 2026 · 2105.00.50.00

    The tariff classification of Frozen Mochi Ice Treats from Thailand

  • N363878 U.S. CBP 26. August 2026 · 2105.00.50.00

    The tariff classification of Frozen Mochi Ice Treats from Thailand

  • N363869 U.S. CBP 24. August 2026 · 2105.00.50.00

    The tariff classification of Frozen Mochi Ice Treats from Thailand

  • N361687 U.S. CBP 3. Juni 2026 · 2105.00.30.00

    The tariff classification of Chocolate Chip Ice Cream Sandwich from Canada

  • 600012816 HMRC 21. Mai 2025 – 20. Mai 2028 · 2105 00 10 90

    Sorbet, No milkfats or dairy are included in this product. Sorbet is a frozen dessert made from puréed fruit or fruit juice mixed with water and sweeteners. The main ingredient of this product is concentrated Mango fruit pulp. The product is a smooth, rich yellow colour. Packed in 4 litre…

  • 600012817 HMRC 21. Mai 2025 – 20. Mai 2028 · 2105 00 10 00

    Sorbet. No milkfats or dairy are included in this product. Sorbet is a non-dairy frozen dessert made from puréed fruit or fruit juice mixed with water and sweeteners. The main ingredient of this product is made with concentrated dragonfruit pulp. The product is a smooth, rich vibrant pink colour.…

  • 600012818 HMRC 21. Mai 2025 – 20. Mai 2028 · 2105 00 10 00

    Sorbet No milkfats or dairy are included. Acai, Strawberry & Banana flavoured Sorbet. Sorbet is a non-dairy frozen dessert made from puréed fruit or fruit juice mixed with water and sweeteners. The main ingredient of this product is made with concentrated Acai fruit pulp. The product is a smooth,…

  • 600009896 HMRC 9. April 2024 – 8. April 2027 · 2105 00 10 00

    Product is a 300g tub of milk chocolate orange ice cream, swirled with chocolate sauce and coated in milk chocolate. It contains Water, Sugar, Reconstituted skimmed milk powder, Glucose syrup, Whey powder (from milk), Coconut fat, Cocoa powder, Glucose-fructose syrup, Cocoa paste, Cocoa butter,…

insgesamt 34 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 21 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2105 00 · Speiseeis, auch kakaohaltig

Als „Speiseeis“ im Sinne dieser Position gelten — auch für den Einzelverkauf aufgemachte — Lebensmittelzubereitungen, die Kakao oder Schokolade (auch als Überzug) enthalten können; ihr fester oder teigig-pastöser Zustand wird durch Gefrieren erzielt, und sie sind zum Verzehr in diesem Zustand bestimmt.

Diese Erzeugnisse kennzeichnen sich dadurch, dass sie in einen flüssigen oder halbflüssigen Zustand übergehen, wenn sie einer Temperatur um 0 °C ausgesetzt werden.

Dagegen gehören Zubereitungen, die zwar wie Speiseeis aussehen, jedoch nicht die vorgenannte kennzeichnende Eigenschaft besitzen, im Allgemeinen zu Position 1806, 1901 oder 2106.

Die hierher gehörenden Erzeugnisse haben verschiedene Bezeichnungen (Eis, Eiscreme, Cassata, Neapolitaner Schnitten usw.) und werden in unterschiedlicher Aufmachung gestellt; sie können Kakao oder Schokolade, Zucker, pflanzliche Fette oder Milchfett, Magermilch, Früchte, Stabilisatoren, Aromastoffe, Farbstoffe usw. enthalten.

Der Gesamtgehalt an Fetten übersteigt im Allgemeinen nicht 15 GHT des Fertigerzeugnisses. Bestimmte Sorten von Speiseeis, die unter Verwendung eines beträchtlichen Anteils von Sahne hergestellt werden (Sahneeis, Rahmeis), können jedoch einen Gesamtfettgehalt von etwa 20 GHT aufweisen.

Zum Herstellen bestimmter Arten Speiseeis wird zur Erhöhung des Volumens Luft in die verwendeten Grundstoffe eingeschlagen (Aufschlag).

Als kakaohaltig im Sinne der Position 2105 00 gelten nur solche Erzeugnisse, die Kakaobohnen, Kakaomasse oder Kakaopulver enthalten.

Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2105 des HS, insbesondere hinsichtlich der Ausnahmen.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN

Allgemeines

Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen C-410/08 bis C-412/08 („Swiss Caps“) aufgestellt wurden.

Zusätzliche Anmerkung 1

Diese Zusätzliche Anmerkung gilt insbesondere für Maltodextrine.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2025 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2024 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2023 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2022 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2021 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2020 unverändert (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —
2019 kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 2105 00 10 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 2105.00 („Speiseeis, auch kakaohaltig“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net).

Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net) ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 121 davon entfällt der Zoll ganz.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 2105.00 im Wert von 334,2 Mio. € ein (+15 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 3,90 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 41 %, gefolgt von Serbien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 7,9 %–8,6 %, USA 17 %–20 %, UK 6 %–8 %, Kanada 6,5 %–9,5 %, Brasilien 14,4 %–16,2 %, Argentinien 16 %–18 %, Peru 0 %–6 %, Neuseeland 5 %, Japan 21 %–29,8 %, Taiwan 10 %–16,5 %, GCC 5 %, Norwegen 28 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2105.00 im Wert von 3,6 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2105 00 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz (8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2105 00 10 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 121 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 2105 00 10 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2105.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (125 Mio. $), gefolgt von Serbien.

Als CSV herunterladen Änderungen folgen (RSS)