Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2202.99

2202 99 99

2202 99 99: Andere nichtalkoholische Getränke: 2 GHT oder mehr

Andere nichtalkoholische Getränke

Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009:
  2. andere:
  3. 2202 99 andere:
  4. andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von:
  5. 2202 99 99 2 GHT oder mehr

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 5,4 + 21,2 €/100 kg/net Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 5
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 6

  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Färöer, Grönland
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y930 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleAbfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Russland und 5 weitere
    Rechtsakt
    Regulation 0256/24
    Unterlagen
    • C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y854 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission.
    • Y855 Befreiung von Einfuhrbeschränkungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission (Unfall von Tschernobyl).
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

2202 99 99 10Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig
2202 99 99 90andere

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 5 % ermäßigter Satz
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 20 %
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 5 % / 18 % ermäßigter Satz
  • Zypern 19 %

TEDB · 29. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—5,4 + 21,2 €/100 kg/net
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Europäischer Wirtschaftsraum - Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 5 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu

1,9 % + 21,2 EUR / 100 kg
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 4,7 % + 18,55 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Algerien Algerien 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Färöer Färöer 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Libanon Libanon 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Norwegen Norwegen 0 % + 20,51 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland 3,3 % + 13,25 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Syrien Syrien 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Tunesien Tunesien 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Zollunion EU–Türkei Türkei 0 % + 21,2 EUR / 100 kg
Abkommen EU–Südafrika Südafrika 0 % + 21,2 EUR / 100 kg

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2202.99

letzte 12 Monate416 Mio. €-3,6 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,27 € je kg
Präferenzzollsatz62 %
Jan. 2024: 25,9 Mio. €Feb. 2024: 27,1 Mio. €März 2024: 33 Mio. €Apr. 2024: 34,6 Mio. €Mai 2024: 39,1 Mio. €Juni 2024: 39,2 Mio. €Juli 2024: 43,5 Mio. €Aug. 2024: 38,5 Mio. €Sept. 2024: 37,6 Mio. €Okt. 2024: 37 Mio. €Nov. 2024: 33,8 Mio. €Dez. 2024: 33,6 Mio. €Jan. 2025: 31,6 Mio. €Feb. 2025: 29 Mio. €März 2025: 33,4 Mio. €Apr. 2025: 35,5 Mio. €Mai 2025: 41,5 Mio. €Juni 2025: 38,1 Mio. €Juli 2025: 45,6 Mio. €Aug. 2025: 35 Mio. €Sept. 2025: 36,4 Mio. €Okt. 2025: 36,8 Mio. €Nov. 2025: 30,8 Mio. €Dez. 2025: 27,6 Mio. €Jan. 2026: 29,7 Mio. €Feb. 2026: 28 Mio. €März 2026: 34,7 Mio. €Apr. 2026: 33,8 Mio. €Mai 2026: 35,4 Mio. €Juni 2026: 42,5 Mio. €Juli 2026: 42,6 Mio. €Aug. 2026: 37,7 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 75,5 Mio. € 18,1 % -3,1 %
Schweiz 73,8 Mio. € 17,7 % -0,4 %
Südkorea 38,1 Mio. € 9,2 % -9,1 %
China 37,8 Mio. € 9,1 % +10,8 %
Thailand 26,4 Mio. € 6,4 % -0,6 %
Taiwan 23,9 Mio. € 5,8 % -17,2 %
Vietnam 21,9 Mio. € 5,3 % -3,8 %
Türkei 17,2 Mio. € 4,1 % +7,3 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2202.99 Wasser, einschließlich Mineralwasser: andere, andere

Tarifpositionen (EU): 2202.99

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N348841 U.S. CBP 21. Mai 2025 · 2202.99.91.20

    The tariff classification of DONE Strawberry Prebiotic Protein Drink from Finland

  • N345799 U.S. CBP 28. Februar 2025 · 2202.99.91.20

    The tariff classification of Icee Freeze Pops from Serbia

  • N343898 U.S. CBP 26. November 2024 · 2202.99.91.20

    The tariff classification of Sugarcane Juice from Vietnam

  • N343354 U.S. CBP 15. November 2024 · 2202.99.91.20

    The tariff classification of Natural Nutraliment (NN) Thickened Water from Spain

  • 600016090 HMRC 17. August 2026 – 16. August 2029 · 2202 99 19 19

    One litre of tropical juice made from squeezed and pressed juice. This is for immediate consumption. Ingredients: Apple Juice (Apple Juice, Ascorbic Acid), Orange Juice, Mango Purée, Pineapple Juice, Banana Purée (Banana Purée, Citric Acid, Ascorbic Acid), Passion Fruit Juice, Pineapple Puree.

  • 600015058 HMRC 10. März 2026 – 9. März 2029 · 2202 99 19 99

    A ready-to-drink aloe vera drink with no added sugar. Ingredients include water, aloe vera juice, aloe vera gel, calcium lactate, flavouring, citric acid, sodium citrate and sucralose. Packaged in a 500ml plastic bottle.

  • 600015059 HMRC 10. März 2026 – 9. März 2029 · 2202 99 19 99

    A ready-to-drinks apple cider vinegar beverage with no added sugar. Ingredients include water, apple cider vinegar, apple juice, vitamins and flavouring. Packaged in 500ml retail plastic bottles.

  • 600015060 HMRC 10. März 2026 – 9. März 2029 · 2202 99 19 99

    A ready-to-drink kombucha lemon and ginger beverage with no added sugar. Ingredients include water, ginger juice, apple cider vinegar, acidity regulators, flavourings, black tea extract, sweeteners and lactobacillus. Packaged in 500ml retail plastic bottles.

insgesamt 67 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 22 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2202 · Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009

Der Begriff „nicht alkoholhaltige Getränke“ im Sinne dieser Position ist in Anmerkung 3 zu Kapitel 22 festgelegt.

Nicht alkoholhaltige Getränke dieser Position sind Flüssigkeiten, die zum menschlichen Genuss bestimmt und unmittelbar trinkfertig sind, unabhängig von der Menge, in der sie aufgenommen werden, oder den besonderen Zwecken, für die verschiedene Arten von Flüssigkeiten konsumiert werden, sofern sie nicht zu einer anderen, spezifischeren Position gehören. Rein subjektive, veränderliche Faktoren wie die Art und Weise, in der solche Getränke eingenommen werden, oder der Zweck ihrer Einnahme, z. B. zur Durstlöschung oder zur Förderung der Gesundheit, sind für ihre Einreihung nicht relevant (siehe Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache 114/80).

Zu dieser Position gehört unter anderem flüssige, trinkfertige Säuglingsnahrung.

2202 99 · andere

Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106 90/42).

2202 99 91 bis 2202 99 99 · andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von

Hierher gehört auch ein handelsüblich als „filled milk“ bezeichnetes flüssiges Erzeugnis, sofern es unmittelbar trinkfertig ist. „Filled milk“ ist ein Erzeugnis aus Magermilch oder Magermilchpulver, dem raffinierte pflanzliche Fette oder Öle in einer Menge zugefügt sind, die etwa dem der Vollmilch entzogenen Milchfettanteil entspricht. Dieses Getränk ist innerhalb dieser Unterpositionen nach seinem Gehalt an Milchfett einzureihen.

Siehe die Erläuterung zu Unterposition 2202 99 19.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG

Allgemeines

Wird in diesem Kapitel zwischen Waren in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger und solchen von mehr als 2 Litern unterschieden, so ist die in diesen Behältnissen enthaltene Flüssigkeitsmenge und nicht das Fassungsvermögen der Behältnisse zu berücksichtigen.

Hierher gehören auch — sofern sie nicht Arzneiwaren sind — Anregungsmittel (Tonika), die zwar nur in kleinen Mengen, z. B. löffelweise, eingenommen werden, jedoch unmittelbar trinkbar sind. Nicht alkoholische Anregungsmittel (Tonika), die vor dem Verbrauch als Getränk verdünnt werden müssen, sind vom Kapitel 22 ausgeschlossen (im Allgemeinen Position 2106).

Zusätzliche Anmerkung 2 b)

Der Gehalt an potenziellem Alkohol (in % vol) wird errechnet durch Multiplikation der in 100 Litern des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,6.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 2 GHT oder mehr 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2025 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2024 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2023 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2022 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2021 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2020 unverändert 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l
2019 2 GHT oder mehr 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l

Geschichte der Nummer

Seit 2017; vorher wurden diese Waren unter 2202 90 99 eingereiht.

KN-Code 2202 99 99 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 2202.99 („Wasser, einschließlich Mineralwasser: andere, andere“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 5,4 + 21,2 €/100 kg/net.

Waren aus 119 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 5,4 + 21,2 €/100 kg/net.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 2202.99 in die EU auf 416 Mio. € (−4 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 18 %, gefolgt von der Schweiz.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 5,4 %–9,6 %, USA 17 %–17,5 %, UK 8 %, Kanada 7,5 %–11 %, Mexiko 10 %–20 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 9,6 %–13,4 %, Taiwan 10 %–20 %, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 %–50 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2202.99 im Wert von 4,8 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus der Schweiz.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2202 99 99 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 5,4 + 21,2 €/100 kg/net; besondere Maßeinheit: l. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2202 99 99 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 149 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 119 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 2202 99 99 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2202.99 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus der Schweiz (448 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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