Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2206.00

2206 00 51

2206 00 51: 2 l oder weniger: Apfelwein und Birnenwein

Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake und Ähnliches

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
  2. andere:
  3. andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von:
  4. 2 l oder weniger:
  5. 2206 00 51 Apfelwein und Birnenwein

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 7,7 €/hl Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen + Verbrauchsteuern in den EU-Mitgliedstaaten Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 4

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 2062/17
    Unterlagen
    • Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 2

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 2062/17 28. Juni 2018

TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 29. Oktober 2026

Verbrauchsteuern in den EU-Mitgliedstaaten

Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse unterliegen zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer der Verbrauchsteuer des Mitgliedstaats, in dem sie in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden. Unten stehen die der Europäischen Kommission gemeldeten nationalen Regelsätze; welche Kategorie gilt, hängt vom Erzeugnis ab (Alkoholgehalt, schäumend oder nicht schäumend, Verwendung).

Bier

MitgliedstaatSteuersatz
Belgien 2,0043 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Bulgarien 0,77 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Dänemark 6,5283 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Deutschland 0,787 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Estland 15,40 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Finnland 36,71 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Frankreich 8,24 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Griechenland 5,00 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Irland 22,55 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Italien 2,98 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Kroatien 5,31 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Lettland 10,58 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Litauen 12,74 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Luxemburg 0,7933 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Malta 4,60 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Niederlande 8,12 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Österreich 2,00 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Polen 2,6936 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Portugal 12,06 € – 33,85 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Rumänien 1,1472 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Schweden 20,66 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowakei 3,587 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowenien 12,95 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Spanien 0,91 € – 13,56 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Tschechien 1,3182 € je hl und Grad Plato · ermäßigte Sätze vorhanden
Ungarn 5,0167 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden
Zypern 6,00 € je hl und % vol des Fertigerzeugnisses · ermäßigte Sätze vorhanden

Andere nicht schäumende gegorene Getränke

MitgliedstaatSteuersatz
Belgien 74,91 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Bulgarien 0,00 € je hl
Dänemark 150,82 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Deutschland 0,00 € je hl
Estland 179,27 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Finnland 504,97 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Frankreich 4,19 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Griechenland 20,00 € je hl
Irland 424,84 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Italien 0,00 € je hl
Kroatien 0,00 € je hl
Lettland 74,00 € – 148,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Litauen 296,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Luxemburg 0,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Malta 2,00 € je hl
Niederlande 95,69 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Österreich 0,00 € je hl
Polen 22,78 € – 54,72 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Portugal 12,06 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Rumänien 138,10 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Schweden 268,04 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowakei 0,00 € je hl
Slowenien 0,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Spanien 0,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Tschechien 0,00 € je hl
Ungarn 30,46 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Zypern 0,00 € je hl

Zwischenerzeugnisse

MitgliedstaatSteuersatz
Belgien 157,78 € – 256,09 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Bulgarien 46,02 € je hl
Dänemark 201,99 € – 246,86 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Deutschland 153,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Estland 350,90 € je hl
Finnland 886,24 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Frankreich 209,53 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Griechenland 102,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Irland 616,45 € – 849,68 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Italien 88,67 € je hl
Kroatien 106,18 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Lettland 162,50 € – 325,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Litauen 411,00 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Luxemburg 66,93 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Malta 152,00 € je hl
Niederlande 161,80 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Österreich 80,00 € je hl
Polen 109,67 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Portugal 43,96 € – 87,92 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Rumänien 138,10 € je hl
Schweden 560,92 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Slowakei 84,24 € je hl
Slowenien 141,24 € je hl
Spanien 64,13 € je hl · ermäßigte Sätze vorhanden
Tschechien 96,40 € je hl
Ungarn 78,49 € je hl
Zypern 45,00 € je hl

Ein KN-Code kann auch Waren erfassen, die in einer anderen Kategorie besteuert werden, und die Mitgliedstaaten wenden ermäßigte Sätze und Befreiungen an (kleine Hersteller, Verwendungen). Quelle: TEDB · 26. Oktober 2026 · © European Union, CC BY 4.0

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—7,7 €/hl
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Norwegen Norwegen Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

5,3 EUR / hl
Abkommen EU–Chile Chile 2,65 EUR / hl
Abkommen EU–Mexiko Mexiko 0 EUR / hl
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland 1,92 EUR / hl

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2206.00

letzte 12 Monate59,8 Mio. €-4,5 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,78 € je kg
Präferenzzollsatz66 %
Jan. 2024: 3,6 Mio. €Feb. 2024: 4,8 Mio. €März 2024: 4,2 Mio. €Apr. 2024: 6,8 Mio. €Mai 2024: 6 Mio. €Juni 2024: 5,5 Mio. €Juli 2024: 5,8 Mio. €Aug. 2024: 5,6 Mio. €Sept. 2024: 4,8 Mio. €Okt. 2024: 5,5 Mio. €Nov. 2024: 4,7 Mio. €Dez. 2024: 4,2 Mio. €Jan. 2025: 4 Mio. €Feb. 2025: 4,7 Mio. €März 2025: 5,3 Mio. €Apr. 2025: 5,8 Mio. €Mai 2025: 6,1 Mio. €Juni 2025: 6,1 Mio. €Juli 2025: 5,9 Mio. €Aug. 2025: 5,5 Mio. €Sept. 2025: 4,4 Mio. €Okt. 2025: 5,6 Mio. €Nov. 2025: 3,7 Mio. €Dez. 2025: 4,2 Mio. €Jan. 2026: 4,2 Mio. €Feb. 2026: 3,7 Mio. €März 2026: 5,2 Mio. €Apr. 2026: 5,6 Mio. €Mai 2026: 5,6 Mio. €Juni 2026: 6 Mio. €Juli 2026: 6,6 Mio. €Aug. 2026: 5 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 22,8 Mio. € 38,1 % +6,5 %
Japan 17,1 Mio. € 28,6 % -3,2 %
China 5 Mio. € 8,3 % -15 %
Vereinigte Staaten 2,3 Mio. € 3,8 % -37,4 %
Armenien 2 Mio. € 3,4 % -11,2 %
Jamaika 1,5 Mio. € 2,6 % -43,3 %
Ukraine 1,5 Mio. € 2,5 % -5,5 %
Südkorea 1,2 Mio. € 2 % -15,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2206.00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Tarifpositionen (EU): 2206.00

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N338984 U.S. CBP 18. April 2024 · 2206.00.90.40

    The tariff classification of flavored malt alcohol beverages from the United States

  • N333739 U.S. CBP 19. Juli 2023 · 2206.00.60.00

    The tariff classification of Zardetto Spritz from Italy

  • N324687 U.S. CBP 1. April 2022 · 2206.00.90.00

    The tariff classification of “Sangria Don Simon” from Spain.

  • N324671 U.S. CBP 30. März 2022 · 2206.00.60.00

    The tariff classification of Bizzarro Bitter Aperitivo with Bengal Tonic from Australia

  • 600015914 HMRC 7. Oktober 2026 – 6. Oktober 2029 · 2206 00 59 00

    The product is an alcoholic sake made from water, alcohol, fermented seasoning, hydrolysed protein, salt, syrup, white wine-type fermented seasoning and citric acid. Although intended for culinary use, its low salt content makes it suitable for consumption as a beverage. The alcohol is obtained…

  • 600015925 HMRC 7. Oktober 2026 – 6. Oktober 2029 · 2206 00 59 00

    The product is an alcoholic rice wine made from syrup, crude mirin, water, fermented alcohol and glutinous rice. Although intended for culinary use, its low salt content makes it suitable for consumption as a beverage. It is packaged in a 1-litre polyethylene terephthalate bottle with a…

  • 600014608 HMRC 21. Januar 2026 – 20. Januar 2029 · 2206 00 59 00

    Rice wine, this is used in Japanese cooking to flavour food. This is used for For Teriyaki & Yakitori. Packaged in a bottle. Ingredients: Glucose syrup Water Alcohol Rice 11.10%

  • 600013385 HMRC 6. August 2025 – 5. August 2028 · 2206 00 59 00

    lemon radler Ingredients: Approximately 60% lemonade and 40% beer Carbonated alcohol product, 2% ABV Packaged in 500ml cans

insgesamt 20 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 22 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

2206 00 · Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Durch Gärung gewonnene Erzeugnisse werden in Position 2206 eingereiht, sofern sie den Charakter von Erzeugnissen dieser Position, insbesondere den gegorener Getränke, beibehalten. Die Merkmale von Erzeugnissen, denen beispielsweise destillierter Alkohol, Wasser und andere Stoffe (wie Sirup, verschiedene Aromen und Farbstoffe und in einigen Fällen eine Sahnebasis) zugesetzt worden sind, haben sich möglicherweise verändert. Wenn diese Zusätze zu einem Verlust des Geschmacks, des Geruchs und/oder des Aussehens eines aus einer bestimmten Frucht oder aus einem bestimmten Naturprodukt hergestellten Getränks, d. h. eines gegorenen Getränks der Position 2206, führen, so wird das Getränk in die Position 2208 eingereiht (vgl. in diesem Sinne beispielsweise die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-150/08 (1) und in den verbundenen Rechtssachen C-532/14 und C-533/14 (2)).

(1) Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, ECLI:EU:C:2009:294.

(2) Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 2016, Toorank Productions, C-532/14 und C-533/14, ECLI:EU:C:2016:337.

2206 00 31 bis 2206 00 89 · andere

Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2206 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 bis 10 genannten Erzeugnisse.

2206 00 51 bis 2206 00 89 · andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von

Hierher gehören auch Getränke, die nicht das Erzeugnis der natürlichen Gärung von Most aus frischen Weintrauben sind, sondern aus konzentriertem Traubenmost gewonnen werden. Dieser Most ist haltbar und kann je nach Bedarf gelagert werden.

Die spätere Gärung wird in der Regel durch Zusatz von Hefe eingeleitet. Dem Most kann auch vor oder während der Gärung Zucker zugesetzt werden. Das nach diesem Verfahren gewonnene Erzeugnis kann darüber hinaus gesüßt, mit Alkohol versetzt oder verschnitten sein.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG

Allgemeines

Wird in diesem Kapitel zwischen Waren in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger und solchen von mehr als 2 Litern unterschieden, so ist die in diesen Behältnissen enthaltene Flüssigkeitsmenge und nicht das Fassungsvermögen der Behältnisse zu berücksichtigen.

Hierher gehören auch — sofern sie nicht Arzneiwaren sind — Anregungsmittel (Tonika), die zwar nur in kleinen Mengen, z. B. löffelweise, eingenommen werden, jedoch unmittelbar trinkbar sind. Nicht alkoholische Anregungsmittel (Tonika), die vor dem Verbrauch als Getränk verdünnt werden müssen, sind vom Kapitel 22 ausgeschlossen (im Allgemeinen Position 2106).

Zusätzliche Anmerkung 2 b)

Der Gehalt an potenziellem Alkohol (in % vol) wird errechnet durch Multiplikation der in 100 Litern des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,6.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Apfelwein und Birnenwein 7,7 €/hl l
2025 unverändert 7,7 €/hl l
2024 unverändert 7,7 €/hl l
2023 unverändert 7,7 €/hl l
2022 unverändert 7,7 €/hl l
2021 unverändert 7,7 €/hl l
2020 unverändert 7,7 €/hl l
2019 Apfelwein und Birnenwein 7,7 €/hl l

KN-Code 2206 00 51 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 2206.00 („Andere gegorene Getränke“).

Der Drittlandszollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 7,7 €/hl.

Waren aus 133 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 €/hl.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 2206.00 in die EU auf 59,8 Mio. € (−4 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 38 %, gefolgt von Japan.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 70 %, Kanada 3 %, Mexiko 20 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 20 %, GCC 50 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2206.00 im Wert von 429 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2206 00 51 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 7,7 €/hl; besondere Maßeinheit: l. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2206 00 51 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 146 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 133 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 2206 00 51 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2206.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (22 Mio. $), gefolgt von Japan.

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