Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2306.60

2306 60 00

2306 60 00: Palmkernkuchen und Palmkernexpeller: aus Palmnüssen oder Palmkernen

Palmkernkuchen und Palmkernexpeller

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305:
  2. 2306 60 00 aus Palmnüssen oder Palmkernen

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 1 zusätzliche Maßnahme Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 1

  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 4

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 1

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle – Abfällen All third countries Regulation 1157/24 21. Mai 2026

TARIC-Daten vom 4. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 6 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 13 % ermäßigter Satz
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 4. November 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei

Fußnoten

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2306.60

letzte 12 Monate192,3 Mio. €-4,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,16 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 25,3 Mio. €Feb. 2024: 12 Mio. €März 2024: 23,7 Mio. €Apr. 2024: 21,1 Mio. €Mai 2024: 5,1 Mio. €Juni 2024: 59,6 Mio. €Juli 2024: 31,9 Mio. €Aug. 2024: 27,3 Mio. €Sept. 2024: 9,6 Mio. €Okt. 2024: 10,7 Mio. €Nov. 2024: 26 Mio. €Dez. 2024: 28,8 Mio. €Jan. 2025: 4,3 Mio. €Feb. 2025: 14,8 Mio. €März 2025: 19,3 Mio. €Apr. 2025: 9,9 Mio. €Mai 2025: 19,7 Mio. €Juni 2025: 14,6 Mio. €Juli 2025: 36 Mio. €Aug. 2025: 8,1 Mio. €Sept. 2025: 13,3 Mio. €Okt. 2025: 22,6 Mio. €Nov. 2025: 24,2 Mio. €Dez. 2025: 12,3 Mio. €Jan. 2026: 11,6 Mio. €Feb. 2026: 15,9 Mio. €März 2026: 17,6 Mio. €Apr. 2026: 13 Mio. €Mai 2026: 17,6 Mio. €Juni 2026: 16,8 Mio. €Juli 2026: 22,3 Mio. €Aug. 2026: 5,3 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Indonesien 167,1 Mio. € 86,9 % -4,8 %
Côte d’Ivoire 12,1 Mio. € 6,3 % +28,7 %
Malaysia 8,3 Mio. € 4,3 % -25,9 %
Nigeria 3,1 Mio. € 1,6 % -10,9 %
Vereinigtes Königreich 1,1 Mio. € 0,5 % -35,8 %
Sierra Leone 311.173 € 0,2 % -33,6 %
Tunesien 282.923 € 0,1 % +96,2 %
Kolumbien 94.785 € 0 % +134 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2306.60 aus Palmnüssen oder Palmkernen

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkung
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 23 →

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

  • Ölpalme gilt ab 30. Dezember 2026

Oilcake and other solid residues of palm nuts or kernels, whether or not ground or in the form of pellets, resulting from the extraction of palm nut or kernel fats or oils

Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER

Zusätzliche Anmerkung 3

Der Gehalt an potenziellem Alkohol (in % mas) wird durch Multiplikation der in 100 Kilogramm des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,47 berechnet.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 aus Palmnüssen oder Palmkernen Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 aus Palmnüssen oder Palmkernen Frei —

KN-Code 2306 60 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 2306.60 („aus Palmnüssen oder Palmkernen“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 5 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von Frei ein Präferenzzollsatz (etwa Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. oder Abkommen EU–Vereinigtes Königreich); bei 5 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 2306.60 im Wert von 192,3 Mio. € ein (−5 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,16 € je kg; wichtigstes Lieferland war Indonesien mit einem Anteil von 87 %, gefolgt von Côte d’Ivoire.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2306.60 im Wert von 317 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Indonesien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2306 60 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 2306 60 00 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 5 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 5 davon 0 % (unter anderem Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits., Abkommen EU–Vereinigtes Königreich und Abkommen EU–Israel). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2306.60 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Indonesien (219 Mio. $), gefolgt von Malaysia.

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