Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 24: Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

  • 29Tarifpositionen
  • 0 %–74,9 %Satz

Kapitel 24 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 24 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 29 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 74,9 % (Durchschnitt 29,6 %); 1 Tarifposition ist mit 0 % angesetzt.

Für 11 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 2401 („Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle“) mit 11 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 16,6 %; er gilt für 5 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 74,9 %, hat 2403 11 00 („Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem…“).

2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen

2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

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