Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 2820.90

2820 90 10

2820 90 10: Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 2820 Manganoxide:
  2. 2820 90 andere:
  3. 2820 90 10 Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 6

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol Ukraine Regulation 0692/14 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine Ukraine Regulation 0263/22 25. August 2022
Ausfuhrkontrolle – Abfällen Australien, Kanada, Schweiz, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Vereinigtes Königreich, Israel, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Türkei, Vereinigte Staaten Regulation 1157/24 21. Mai 2026
Ausfuhrkontrolle – Abfällen All third countries (außer Australien, Kanada, Schweiz, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Vereinigtes Königreich, Israel, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Türkei, Vereinigte Staaten) Regulation 1157/24 21. Mai 2026

TARIC-Daten vom 24. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 24. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 2820.90

letzte 12 Monate26,6 Mio. €-23,1 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,69 € je kg
Präferenzzollsatz71 %
Jan. 2024: 2,8 Mio. €Feb. 2024: 3,9 Mio. €März 2024: 3,4 Mio. €Apr. 2024: 4,2 Mio. €Mai 2024: 3,9 Mio. €Juni 2024: 3,5 Mio. €Juli 2024: 3,9 Mio. €Aug. 2024: 4,1 Mio. €Sept. 2024: 2,4 Mio. €Okt. 2024: 3,7 Mio. €Nov. 2024: 3,2 Mio. €Dez. 2024: 4,7 Mio. €Jan. 2025: 2,7 Mio. €Feb. 2025: 2,3 Mio. €März 2025: 2,4 Mio. €Apr. 2025: 2,5 Mio. €Mai 2025: 3,8 Mio. €Juni 2025: 1,9 Mio. €Juli 2025: 2,2 Mio. €Aug. 2025: 2,7 Mio. €Sept. 2025: 1,7 Mio. €Okt. 2025: 1,1 Mio. €Nov. 2025: 1,8 Mio. €Dez. 2025: 2,2 Mio. €Jan. 2026: 1,7 Mio. €Feb. 2026: 2,2 Mio. €März 2026: 2,2 Mio. €Apr. 2026: 2,7 Mio. €Mai 2026: 2 Mio. €Juni 2026: 2,8 Mio. €Juli 2026: 3,3 Mio. €Aug. 2026: 2,9 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Norwegen 8,5 Mio. € 31,7 % -38 %
Georgien 4,4 Mio. € 16,5 % -3,9 %
Südafrika 4,3 Mio. € 16,3 % -38,5 %
Indien 3,9 Mio. € 14,7 % +63,1 %
Mexiko 1,5 Mio. € 5,7 % -11,5 %
Vereinigte Staaten 1,4 Mio. € 5,1 % -57,6 %
Brasilien 1,2 Mio. € 4,5 % +0,3 %
China 629.633 € 2,4 % +54,7 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2820.90 Manganoxide, andere

Tarifpositionen (EU): 2820.90

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 28 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN

Allgemeines

Isolierte chemisch einheitliche anorganische Verbindungen, die als Nahrungsergänzungsmittel in Kapseln (mit Ausnahme von Mikrokapseln), beispielsweise aus Gelatine, dargereicht werden, sind von diesem Kapitel ausgenommen, weil die Darreichung in Kapseln eine Behandlung darstellt, die nicht von Anmerkung 1 zu diesem Kapitel erfasst wird.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr Frei —

KN-Code 2820 90 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 2820.90 („Manganoxide, andere“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 2820.90 in die EU auf 26,6 Mio. € (−23 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Norwegen mit einem Anteil von 32 %, gefolgt von Georgien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–5,5 %, USA 4,7 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 0 %–9 %, Argentinien 0 %–9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 3,3 %, Taiwan 2,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 % und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2820.90 im Wert von 47,3 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Südafrika.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2820 90 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 2820.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Südafrika (7,3 Mio. $), gefolgt von Brasilien.

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