Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3004.41

3004 41 00

3004 41 00: Ephedrin oder seine Salze enthaltend

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
  2. andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend:
  3. 3004 41 00 Ephedrin oder seine Salze enthaltend

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle REACH
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1907/06
    Unterlagen
    • Y106 Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen
    • Y110 Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
    • Y113 Für dieses Stoff/Gemisch gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht (Anhang XVII)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 1

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Beschränkung bei der Ausfuhr All third countries Regulation 1259/13 1. Januar 2017

TARIC-Daten vom 1. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 2,1 % / 10 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 6 % / 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 0 % ermäßigter Satz
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 5 % ermäßigter Satz
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 0 % ermäßigter Satz
  • Polen 23 %
  • Portugal 6 % ermäßigter Satz
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 5 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 1. November 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 3004.41

letzte 12 Monate1,8 Mio. €-29,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis110,42 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 2047 €Feb. 2024: 133.708 €März 2024: 143.004 €Apr. 2024: 390.153 €Mai 2024: 13.795 €Juni 2024: 1 €Juli 2024: 197.219 €Aug. 2024: 122.131 €Sept. 2024: 243.698 €Okt. 2024: 200.889 €Nov. 2024: 432.745 €Dez. 2024: 47.979 €Jan. 2025: 28.711 €Feb. 2025: 367 €März 2025: 336.142 €Apr. 2025: 151.718 €Mai 2025: 270.158 €Juni 2025: 426.962 €Juli 2025: 225.669 €Aug. 2025: 237.139 €Sept. 2025: 226 €Okt. 2025: 336.580 €Nov. 2025: 12.618 €Dez. 2025: 63.225 €Jan. 2026: 252.682 €Feb. 2026: 122.049 €März 2026: 180.403 €Apr. 2026: 252.101 €Mai 2026: 227.233 €Juni 2026: 104.464 €Juli 2026: 268.294 €Aug. 2026: 19.431 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Schweiz 1,6 Mio. € 87,7 % -28,7 %
Vereinigtes Königreich 225.462 € 12,3 % -24,3 %
Kanada 570 € 0 % —
Vereinigte Staaten 347 € 0 % -12,2 %
China 156 € 0 % —
Indien 125 € 0 % —
Vietnam 89 € 0 % —
Südafrika 51 € 0 % —

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

3004.41 Ephedrin oder seine Salze enthaltend

Anmerkungen

Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkung

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 30 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

3004 · Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30.

Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz.

Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt.

Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren.

Arzneiwaren, in Ampullen oder Flaschen, die z. B. Antibiotika, Hormone oder lyophilisierte Arzneistoffe enthalten, sind nicht von dieser Position ausgeschlossen, wenn ihnen vor ihrer Verabreichung pyrogenfreies Wasser oder ein anderes Lösemittel beigegeben werden muss.

In diese Position gehören unter anderem Zubereitungen, die eine ausreichende Menge von Wirkstoffen (z. B. Hormone oder Cofaktoren) pro Tagesdosis enthalten, um eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung gegen bestimmte Krankheiten oder Beschwerden zu entfalten. Die empfohlene Tagesdosis wird auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel dieser Erzeugnisse angegeben.

In dem von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem (WHO ATC-DDD-index; abrufbar unter https://www.whocc.no/atc_ddd_index/) sind die definierten Tagesdosen (Defined Daily Dosis, DDD) angegeben, bei deren Verabreichung in der angegebenen oder einer größeren Menge sich eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung entfaltet.

Die folgende Tabelle zeigt die DDD für die aufgeführten Wirkstoffe:

Bezeichnung des WirkstoffsDefinierte TagesdosisEinheitApplikationsform
α-Liponsäure oder Thioctsäure0,6goral
α-Liponsäure oder Thioctsäure0,6gparenteral
Glucosaminsulfat1,5 (*)goral
Levocarnitin2goral
Levocarnitin2gparenteral
Lovastatin45mgoral
Melatonin2mgoral
N-Acetylcystein0,5goral
Yohimbin15mgoral

(*) Die definierte Tagesdosis (DDD) von 1,5 g für ‚Glucosaminsulfat‘ im ATC-DDD-Index bezieht sich auf den Stoff Bis(2-ammonio-2-desoxy-D-glucose)sulfat (CAS RN 14999-43-0; Summenformel (C6H13NO5)2•H2SO4; Mw 456,42 g/mol).

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE

Allgemeines

Die Bezeichnung eines Erzeugnisses als Medikament in anderen Rechtsakten der Europäischen Union als solchen bezüglich der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, in nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten oder in einer Pharmakopöe, ist nicht entscheidend für die Einreihung in dieses Kapitel.

Zusätzliche Anmerkung 1

1. Pflanzliche Arzneizubereitungen sind Zubereitungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen z. B. durch Trocknen, Mahlen, Extraktion oder Reinigung hergestellt wurden.

Ein Wirkstoff ist eine chemisch definierte Substanz, eine chemisch definierte Gruppe von Substanzen (z. B. Alkaloide, Polyphenole oder Anthocyanine) oder ein Pflanzenextrakt. Diese Wirkstoffe müssen medizinische Eigenschaften zur Verhütung oder Behandlung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome haben.

2. Homöopathische Arzneizubereitungen werden aus Erzeugnissen, Substanzen oder Verbindungen, so genannter homöopathischer Grundstoffe (Urtinkturen) hergestellt. Der Verdünnungsfaktor (z. B. D6) muss angegeben sein.

3. Vitamin- oder Mineralstoffzubereitungen sind Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen der Position 2936, oder von Mineralstoffen, einschließlich Spurenelementen, und deren Mischungen. Sie werden zur Behandlung oder Vorbeugung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptomen eingesetzt. Diese Zubereitungen enthalten eine wesentlich höhere Menge an Vitaminen oder Mineralstoffen, im Allgemeinen mindestens dreimal höher als die normalerweise empfohlene Tagesdosis (RDA).

Zu der empfohlenen Tagesdosis (RDA) bezüglich bestimmter Vitamine und Mineralstoffe siehe z. B. die nachstehende Tabelle aus dem Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 58):

Vitamine und MineralstoffeRDA
Vitamin A800 μg
Vitamin D5 μg
Vitamin E12 mg
Vitamin K75 μg
Vitamin C80 mg
Thiamin1,1 mg
Riboflavin1,4 mg
Niacin16 mg
Vitamin B61,4 mg
Folsäure200 μg
Vitamin B122,5 μg
Biotin50 μg
Pantothensäure6 mg
Kalium2 000 mg
Chlorid800 mg
Calcium800 mg
Phosphor700 mg
Magnesium375 mg
Eisen14 mg
Zink10 mg
Kupfer1 mg
Mangan2 mg
Fluorid3,5 mg
Selen55 μg
Chrom40 μg
Molybdän50 μg
Iod150 μg

4. Empfohlene Tagesdosis (RDA) essentieller Aminosäuren für Erwachsene mit einem Gewicht von 70 kg nach Maßgabe der gemeinsamen WHO/FAO/UNU-Konsultation von Sachverständigen 2007:

Essentielle AminosäureRDA (mg)
Histidin700
Isoleucin1 400
Leucin2 730
Lysin2 100
Methionin und Cystein1 050
Cystein287
Methionin728
Phenylalanin und Tyrosin1 750
Threonin1 050
Tryptophan280
Valin1 820

Empfohlene Tagesdosis (RDA) essentieller Fettsäuren für Erwachsene mit einem Gewicht von 70 kg nach Maßgabe der gemeinsamen WHO/FAO/UNU-Konsultation von Sachverständigen 2007:

Arten essentieller FettsäurenName der essentiellen FettsäureRDA (g)
langkettige mehrfach ungesättigte n-3-FettsäurenLinolensäure (ALA)2
langkettige mehrfach ungesättigte n-3-FettsäurenEPA und DHA0,25
langkettige mehrfach ungesättigte n-6-FettsäurenLinolsäure10“

Nicht zu Position 3004 gehören, unter anderem, Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Zubereitungen. (siehe auch die Anmerkung 1 a) zu Kapitel 30).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Ephedrin oder seine Salze enthaltend Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 Ephedrin oder seine Salze enthaltend Frei —

Geschichte der Nummer

Seit 2017; vorher wurden diese Waren unter 3004 40 20 eingereiht.

KN-Code 3004 41 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 3004.41 („Ephedrin oder seine Salze enthaltend“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 3004.41 in die EU auf 1,8 Mio. € (−29 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war die Schweiz mit einem Anteil von 88 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 7,2 %, Argentinien 7,2 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–5 % und Nigeria zollfrei.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3004.41 im Wert von 10 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus der Schweiz.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 3004 41 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 3004.41 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus der Schweiz (2 Mio. $).

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