Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3105.51
3105 51 00
3105 51 00: Nitrate und Phosphate enthaltend
Nicht allein anmeldbar: eine der 4 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger:
andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend:
3105 51 00 Nitrate und Phosphate enthaltend
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zoll6,5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 11
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll31,73 EUR / t
Nur für
3105 51 00 10 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of less than 3% by weight
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 2100/20
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
For goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russia A522
31,73 EUR / t
KCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-Chepetsk A959
Frei
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll30,75 EUR / t
Nur für
3105 51 00 20 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 3% by weight or more but less than 6% by weight
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 2100/20
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
For goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russia A522
30,75 EUR / t
KCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-Chepetsk A959
Frei
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll29,76 EUR / t
Nur für
3105 51 00 30 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 6% by weight or more but less than 9% by weight
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 2100/20
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
For goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russia A522
29,76 EUR / t
KCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-Chepetsk A959
Frei
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll29,31 EUR / t
Nur für
3105 51 00 40 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 9% by weight or more but not exceeding 10.40% by weight
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 2100/20
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
For goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russia A522
29,31 EUR / t
KCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-Chepetsk A959
3105 51 00 10 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of less than 3% by weight
3105 51 00 20 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 3% by weight or more but less than 6% by weight
3105 51 00 30 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 6% by weight or more but less than 9% by weight
3105 51 00 40 Solid fertilisers with an ammonium nitrate content exceeding 80% by weight, and a phosphorus content evaluated as P@2O@5 of 9% by weight or more but not exceeding 10.40% by weight
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Information 6682/25
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 31. Oktober 2026
Rechtsakt
Regulation 0382/26
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
Y134 Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
Y135 Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden sollen - Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
3105 51 00 10
feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, von weniger als 3 GHT
3105 51 00 20
feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, von 3GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
3105 51 00 30
feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, von 6GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
3105 51 00 40
feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, von 9 GHT bis 10,40 GHT
3105 51 00 90
andere
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland6 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien4 % ermäßigter Satz
Kroatien5 % ermäßigter Satz
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal6 % ermäßigter Satz
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien9,5 % ermäßigter Satz
Spanien10 % ermäßigter Satz
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern5 % ermäßigter Satz
TEDB · 1. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
6,5 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4) Ammoniumsulfat, auch rein;
5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8) Harnstoff, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Dephosphorationsschlacken;
2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3) Kaliumsulfat, auch rein;
4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
CBAM-Sektor: Düngemittel. Für Waren dieses Sektors sind bei der Einfuhr in die EU die bei ihrer Herstellung entstandenen Treibhausgasemissionen zu bezahlen. Liegen keine geprüften tatsächlichen Emissionen vor, meldet der Einführer die unten stehenden Standardwerte (Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Ware).
3105 51 00Other mineral or chemical fertilisers containing the two fertilising elements nitrogen and phosphorus (nitrates and phosphates)
Herstellungsland
Direkt
Indirekt
Gesamt
Ägypten
1,34
0,09
1,43
Albanien
1,45
0,09
1,54
Algerien
1,33
0,11
1,44
Argentinien
1,16
0,08
1,24
Armenien
1,49
0,04
1,54
Aserbaidschan
1,46
0,08
1,54
Äthiopien
1,2
0,1
1,3
Australien
0,88
0,15
1,03
Bangladesch
1,14
0,13
1,27
Belarus
1,45
0,08
1,53
Bosnien und Herzegowina
1,46
0,17
1,63
Brasilien
1,34
0,05
1,39
Chile
1,14
0,15
1,29
China
1,92
0,15
2,07
Costa Rica
1,13
0,08
1,21
Côte d’Ivoire
1,1
0,1
1,2
Dominikanische Republik
1,12
0,14
1,26
Ecuador
1,16
0,08
1,23
El Salvador
1,11
0,12
1,24
Georgien
1,5
0,06
1,57
Ghana
1,13
0,09
1,22
Guatemala
1,13
0,2
1,32
Honduras
1,12
0,12
1,24
Indien
1,31
0,18
1,49
Indonesien
1,2
0,2
1,4
Irak
1,35
0,15
1,5
Iran
1,34
0,12
1,46
Israel
1,35
0,09
1,44
Japan
1,23
0,12
1,35
Jemen
1,4
0,04
1,44
Jordanien
1,36
0,1
1,46
Kambodscha
1,33
0,12
1,45
Kamerun
1,13
0,1
1,23
Kanada
0,95
0,07
1,02
Kasachstan
1,48
0,12
1,6
Katar
1,34
0,11
1,44
Kenia
1,05
0,09
1,14
Kirgisistan
1,5
0,09
1,59
Kolumbien
1,16
0,05
1,22
Kuba
1,11
0,15
1,27
Kuwait
1,34
0,14
1,48
Libanon
1,42
0,16
1,58
Libyen
1,04
0,14
1,18
Madagaskar
1,05
0,04
1,09
Malaysia
1,24
0,15
1,39
Mali
1
0,04
1,04
Marokko
1,36
0,16
1,52
Mauritius
1,06
0,14
1,19
Mexiko
1,15
0,11
1,26
Mongolei
1,18
0,08
1,25
Myanmar
1,24
0,09
1,33
Nepal
1,12
0,11
1,24
Neuseeland
0,96
0,05
1,01
Nicaragua
1,13
0,19
1,32
Nigeria
1,01
0,09
1,1
Nordkorea
1,19
0,13
1,32
Nordmazedonien
1,44
0,15
1,59
Pakistan
1,12
0,1
1,21
Panama
1,04
0,03
1,07
Paraguay
1,08
0,02
1,1
Peru
1,16
0,05
1,21
Philippinen
1,26
0,18
1,44
Republik Moldau
1,5
0,11
1,61
Russland
1,45
0,08
1,53
Sambia
1,01
0,12
1,13
Saudi-Arabien
1,34
0,14
1,48
Senegal
1,04
0,16
1,2
Serbien
1,45
0,08
1,53
Simbabwe
1,03
0,13
1,16
Sri Lanka
1,23
0,15
1,38
Südafrika
1,38
0,22
1,6
Sudan
1,14
0,08
1,22
Südkorea
1,23
0,13
1,36
Suriname
1,03
0,04
1,07
Syrien
1,34
0,16
1,51
Tadschikistan
1,46
0,04
1,5
Taiwan
1,18
0,13
1,32
Tansania
1,01
0,1
1,1
Thailand
1,2
0,16
1,36
Trinidad und Tobago
1,1
0,13
1,23
Tunesien
1,4
0,1
1,49
Türkei
1,46
0,08
1,54
Turkmenistan
1,45
0,18
1,63
Ukraine
1,45
0,08
1,53
Uruguay
1,12
0,08
1,2
Usbekistan
1,48
0,12
1,6
Venezuela
1,12
0,07
1,2
Vereinigte Staaten
1,34
0,09
1,42
Vereinigtes Königreich
0,6
0,07
0,67
Vietnam
1,57
0,14
1,71
Andere Länder (Standard)
1,52
0,15
1,66
mit Aufschlag für 2026: 1,677 · mit Aufschlag für 2027: 1,677 · mit Aufschlag für 2028: 1,677
Referenzwert (kostenlose Zuteilung): 0,548
t CO2e je t Ware · endgültiger Zeitraum seit 1. Januar 2026; erste jährliche CBAM-Erklärung bis 30. September 2027 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch 2026/1740 (Daten der Europäischen Kommission, nicht rechtsverbindlich)
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
3105 · Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Wegen des Begriffs „andere Düngemittel“ siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 31.
3105 51 00 und 3105 59 00 · andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
Für die Auslegung des Begriffs „die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend“ gelten die Erläuterungen zu Unterpositionen 3105 20 10 und 3105 20 90 sinngemäß.
3105 51 00 · Nitrate und Phosphate enthaltend
Hierher gehören Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate und Phosphate beliebiger Kationen — einschließlich Ammonium, jedoch ausgenommen Kalium — enthalten.
Das in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe B Ziffer 2, beschriebene Erzeugnis, jedoch ohne Zusatz von Kalisalzen hergestellt, ist ein Beispiel für die zu dieser Unterposition gehörenden Düngemittel.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Nitrate und Phosphate enthaltend
6,5 %
—
2025
unverändert
6,5 %
—
2024
unverändert
6,5 %
—
2023
unverändert
6,5 %
—
2022
unverändert
6,5 %
—
2021
unverändert
6,5 %
—
2020
unverändert
6,5 %
—
2019
Nitrate und Phosphate enthaltend
6,5 %
—
KN-Code 3105 51 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 3105.51 („Nitrate und Phosphate enthaltend“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %; die Menge wird in — angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 153 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 6,5 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 140 davon entfällt der Zoll ganz.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 31,73 EUR / t.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 30,75 EUR / t.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 3105.51 im Wert von 31,6 Mio. € ein (+48 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,48 € je kg; wichtigstes Lieferland war Marokko mit einem Anteil von 32 %, gefolgt von Kasachstan.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 6,5 %, USA zollfrei, UK 6 %–6,5 %, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3105.51 im Wert von 194 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Saudi-Arabien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 3105 51 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 6,5 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 3105 51 00 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Gelten für 3105 51 00 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 31,73 EUR / t. Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 30,75 EUR / t. Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 29,76 EUR / t. Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 29,31 EUR / t. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 3105.51 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Saudi-Arabien (9 Mio. $), gefolgt von Russland.
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