Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4803.00

4803 00 31

4803 00 31: Tissuepapier in Rollen (Rohware Hygienepapier): 25 g oder weniger

Tissuepapier in Rollen (Rohware Hygienepapier)

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 4803 00 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen:
  2. gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von:
  3. 4803 00 31 25 g oder weniger

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 4

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Indonesien
    Rechtsakt
    Decision 0284/14
    Unterlagen
    • C690 FLEGT-Holzeinfuhrlizenz
    • C631 Förmliches Schreiben, mit dem die Verwendung von anderen Rohstoffen als Holz oder von wiederverwerteten Rohstoffen für Papiererzeugnisse bestätigt wird, ausgestellt vom für Industrie zuständigen Ministerium des FLEGT VPA-Partnerlandes, in dem die Papiererzeugnisse ihren Ursprung haben
    • Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 28. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4803.00

letzte 12 Monate410,4 Mio. €-5,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,05 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 25,5 Mio. €Feb. 2024: 25,7 Mio. €März 2024: 29,1 Mio. €Apr. 2024: 32,9 Mio. €Mai 2024: 46,1 Mio. €Juni 2024: 42,4 Mio. €Juli 2024: 51,2 Mio. €Aug. 2024: 41,1 Mio. €Sept. 2024: 34,1 Mio. €Okt. 2024: 43,7 Mio. €Nov. 2024: 27,7 Mio. €Dez. 2024: 36,7 Mio. €Jan. 2025: 27,5 Mio. €Feb. 2025: 28 Mio. €März 2025: 39,5 Mio. €Apr. 2025: 37,3 Mio. €Mai 2025: 36,5 Mio. €Juni 2025: 43,4 Mio. €Juli 2025: 44,5 Mio. €Aug. 2025: 34,2 Mio. €Sept. 2025: 31,6 Mio. €Okt. 2025: 42,4 Mio. €Nov. 2025: 33,2 Mio. €Dez. 2025: 35 Mio. €Jan. 2026: 28,9 Mio. €Feb. 2026: 26,3 Mio. €März 2026: 33,6 Mio. €Apr. 2026: 33,8 Mio. €Mai 2026: 34,5 Mio. €Juni 2026: 47,5 Mio. €Juli 2026: 34,5 Mio. €Aug. 2026: 28,9 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Türkei 135,7 Mio. € 33,1 % -2,4 %
Indonesien 122,8 Mio. € 29,9 % -3,3 %
China 46,2 Mio. € 11,3 % +40,8 %
Schweiz 24,1 Mio. € 5,9 % +6,9 %
Ukraine 19,8 Mio. € 4,8 % -29,2 %
Ägypten 12,9 Mio. € 3,2 % -7,4 %
Vereinigtes Königreich 9 Mio. € 2,2 % -62,1 %
Brasilien 7,8 Mio. € 1,9 % +32 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4803.00 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen

Tarifpositionen (EU): 4803.00

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N361879 U.S. CBP 22. Juni 2026 · 4803.00.40.00

    The tariff classification of paper rolls from China

  • N333057 U.S. CBP 6. Juni 2023 · 4803.00.40.00

    The tariff classification of paper rolls from China

  • N285384 U.S. CBP 12. Oktober 2017 · 4803.00.40.00

    The tariff classification of non-woven paper in rolls from China

  • 600013410 HMRC 17. Juni 2025 – 16. Juni 2028 · 4803 00 39 00

    Rolls of single layer non-woven material made of hydroentangled wood pulp and other cellulose fibres, weighing 75 grams per square metre. The product is imported on rolls with a width of at least 36cm on a core ready for processing into disposable wet wipes.

  • 600013258 HMRC 13. Juni 2025 – 12. Juni 2028 · 4803 00 39 00

    Rolls of single layer non-woven material made of hydroentangled wood pulp and other cellulose fibres, weighing 60 grams per square metre. The product is imported on rolls exceeding 36cm on a core ready for processing into disposable wet wipes.

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 48 →

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

  • Holz gilt ab 30. Dezember 2026

Paper and Paperboard: Articles of paper pulp, of paper or of paperboard (not including waste as defined in Article 3, point (1), of Directive 2008/98/EC; not including used products and second-hand products; not including recovered (waste and scrap) products and products derived from recovered (waste and scrap) products; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product; not including packing material and packing containers clearly suitable for repetitive use used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product from the moment they are used for such purpose and onwards; not including items of correspondence and marketing and information materials exclusively accompanying another product made available on the market or exported, or supplied for marketing or information purposes free of charge)

Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

4803 00 31 und 4803 00 39 · gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von

Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz Ziffer 2.

Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE

Allgemeines

Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 25 g oder weniger Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 25 g oder weniger Frei —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 4803 00 31 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 4803.00 („Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier…“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 4803.00 im Wert von 410,4 Mio. € ein (−5 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 1,05 € je kg; wichtigstes Lieferland war die Türkei mit einem Anteil von 33 %, gefolgt von Indonesien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 10,8 %, Argentinien 10,8 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4803.00 im Wert von 1,8 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus der Türkei.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4803 00 31 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 4803.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus der Türkei (161 Mio. $), gefolgt von Indonesien.

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