Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4810.29
4810 29 80
4810 29 80: Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere: andere
Anderes gestrichenes holzhaltiges Papier
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe:
Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge:
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 6
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll27,1 %
Nur für
4810 29 80 20 With a weight of 70|g/m² or more but not more than 400|g/m² and brightness of more than 84 (measured according to ISO 2470-1), excluding multi-ply paper, multi-ply paperboard, kraft paper and kraft paperboard
Gilt für Waren mit Ursprung in
China
Rechtsakt
Regulation 1648/23
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
Gold East Paper (Jiangsu) Co., Ltd, Zhenjiang City, Jiangsu Province, CN; Gold Huasheng Paper (Suzhou Industrial Park) Co., Ltd, Suzhou City, Jiangsu Province, CN B001
8 %
Shangdong Chenming Paper Holdings Limited, Shouguang City, Shandong Province, PRC; Shouguang Chenming Art Paper Co., Ltd, Shouguang City, Shandong Province, PRC B013
35,1 %
AusgleichszollEndgültiger Ausgleichszoll12 %
Nur für
4810 29 80 20 With a weight of 70|g/m² or more but not more than 400|g/m² and brightness of more than 84 (measured according to ISO 2470-1), excluding multi-ply paper, multi-ply paperboard, kraft paper and kraft paperboard
Gilt für Waren mit Ursprung in
China
Rechtsakt
Regulation 1647/23
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
Gold East Paper (Jiangsu) Co., Ltd, Zhenjiang City, Jiangsu Province, CN; Gold Huasheng Paper (Suzhou Industrial Park) Co., Ltd, Suzhou City, Jiangsu Province, CN B001
12 %
Shangdong Chenming Paper Holdings Limited, Shouguang City, Shandong Province, PRC; Shouguang Chenming Art Paper Co., Ltd, Shouguang City, Shandong Province, PRC B013
4 %
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 31. Oktober 2026
Rechtsakt
Regulation 0382/26
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
C631 Förmliches Schreiben, mit dem die Verwendung von anderen Rohstoffen als Holz oder von wiederverwerteten Rohstoffen für Papiererzeugnisse bestätigt wird, ausgestellt vom für Industrie zuständigen Ministerium des FLEGT VPA-Partnerlandes, in dem die Papiererzeugnisse ihren Ursprung haben
Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
4810 29 80 20
mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), ohne ohne Multiplexpapiere, –pappen und Kraftpapiere, –pappen
4810 29 80 80
andere
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
TARIC-Daten vom 7. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien4 % ermäßigter Satz
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 7. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4810.29
letzte 12 Monate172,5 Mio. €+7,1 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,88 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)
1. Als „Kraftliner“ im Sinne der Unterpositionen 480411 und 480419 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.
Quadratmetergewicht (g/m2)
Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa)
115
393
125
417
200
637
300
824
400
961
2. Als „Kraftsackpapier“ im Sinne der Unterpositionen 480421 und 480429 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:
a) der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b) die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:
Quadratmetergewicht (g/m2)
Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN)
Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m)
Maschinenrichtung
Maschinenrichtung plus Querrichtung
Querrichtung
Maschinenrichtung plus Querrichtung
60
700
1510
1,9
6,0
70
830
1790
2,3
7,2
80
965
2070
2,8
8,3
100
1230
2635
3,7
10,6
115
1425
3060
4,4
12,3
3. Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe“ im Sinne der Unterposition 480511 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4. Zu Unterposition 480512 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5. Zu den Unterpositionen 480524 und 480525 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6. Als „Sulfitpackpapier“ im Sinne der Unterposition 480530 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7. Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier“ im Sinne der Unterposition 481022 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.
Holzgilt ab 30. Dezember 2026
Paper and Paperboard: Articles of paper pulp, of paper or of paperboard (not including waste as defined in Article 3, point (1), of Directive 2008/98/EC; not including used products and second-hand products; not including recovered (waste and scrap) products and products derived from recovered (waste and scrap) products; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product; not including packing material and packing containers clearly suitable for repetitive use used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product from the moment they are used for such purpose and onwards; not including items of correspondence and marketing and information materials exclusively accompanying another product made available on the market or exported, or supplied for marketing or information purposes free of charge)
Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
4810 22 00 bis 4810 29 80 · Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29 des HS.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
Allgemeines
Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
andere
Frei
—
2025
unverändert
Frei
—
2024
unverändert
Frei
—
2023
unverändert
Frei
—
2022
unverändert
Frei
—
2021
unverändert
Frei
—
2020
unverändert
Frei
—
2019
andere
Frei
—
KN-Code 4810 29 80 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 4810.29 („Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere: andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 27,1 %.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Ausgleichszoll von 12 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 4810.29 in die EU auf 172,5 Mio. € (+7 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland waren die USA mit einem Anteil von 54 %, gefolgt von China.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 20 %–60 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 12,6 %–14,4 %, Argentinien 12,6 %–16 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4810.29 im Wert von 1,4 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4810 29 80 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gelten für 4810 29 80 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 27,1 %. Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Ausgleichszoll von 12 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 4810.29 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus den USA (84 Mio. $), gefolgt von China.
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