5007 20 11 bis 5007 20 71 · andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr
Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5007 20 des HS.
Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 5007.20
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Einfuhr: EU
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
| 5007 20 21 10 | auf Handwebstühlen hergestellt |
| 5007 20 21 90 | andere |
| Laufende Nummer | Ursprung | Kontingentszollsatz | Zeitraum | Menge | Restmenge | Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 09.0101 | Silk or cotton handloom products | Frei | 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 | 2.432.000 Euro | 1.882.586 Euro | Offen |
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 30. Oktober 2026.
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
TEDB · 31. Oktober 2026
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Drittlandszollsatz (kein Abkommen) | — | 5,3 % |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitereAfghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik | Frei |
| CARIFORUM | Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitereAntigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago | Frei |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitereAntarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna | Frei |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitereBolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan | Frei |
| Zentralamerika | Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama | Frei |
| SADC EPA | Botsuana, Eswatini, Namibia | Frei |
| Europäischer Wirtschaftsraum | Island, Liechtenstein, Norwegen | Frei |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | Mauritius, Seychellen, Simbabwe | Frei |
| Zollunion EU–Andorra | Andorra | Frei |
| Abkommen EU–Albanien | Albanien | Frei |
| Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina | Bosnien und Herzegowina | Frei |
| Abkommen EU–Kanada | Kanada | Frei |
| Abkommen EU–Schweiz | Schweiz | Frei |
| Abkommen EU–Côte d’Ivoire | Côte d’Ivoire | Frei |
| Abkommen EU–Chile | Chile | Frei |
| Abkommen EU–Kamerun | Kamerun | Frei |
| Abkommen EU–Kolumbien | Kolumbien | Frei |
| Abkommen EU–Algerien | Algerien | Frei |
| Abkommen EU–Ecuador | Ecuador | Frei |
| Abkommen EU–Ägypten | Ägypten | Frei |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | Westsahara | Frei |
| Abkommen EU–Fidschi | Fidschi | Frei |
| Abkommen EU–Färöer | Färöer | Frei |
| Abkommen EU–Vereinigtes Königreich | Vereinigtes Königreich | Frei |
| Abkommen EU–Georgien | Georgien | Frei |
| Abkommen EU–Ghana | Ghana | Frei |
| Abkommen EU–Israel | Israel | Frei |
| Abkommen EU–Jordanien | Jordanien | Frei |
| Abkommen EU–Japan | Japan | Frei |
| Abkommen EU–Kenia | Kenia | Frei |
| Abkommen EU–Südkorea | Südkorea | Frei |
| Abkommen EU–Libanon | Libanon | Frei |
| Abkommen EU–Marokko | Marokko | Frei |
| Abkommen EU–Republik Moldau | Republik Moldau | Frei |
| Abkommen EU–Montenegro | Montenegro | Frei |
| Abkommen EU–Nordmazedonien | Nordmazedonien | Frei |
| Abkommen EU–Mexiko | Mexiko | Frei |
| Abkommen EU–Neuseeland | Neuseeland | Frei |
| Abkommen EU–Peru | Peru | Frei |
| Abkommen EU–Papua-Neuguinea | Papua-Neuguinea | Frei |
| Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete | Palästinensische Autonomiegebiete | Frei |
| Abkommen EU–Serbien | Serbien | Frei |
| Abkommen EU–Singapur | Singapur | Frei |
| Zollunion EU–San Marino | San Marino | Frei |
| Abkommen EU–Syrien | Syrien | Frei |
| Abkommen EU–Tunesien | Tunesien | Frei |
| Zollunion EU–Türkei | Türkei | Frei |
| Abkommen EU–Ukraine | Ukraine | Frei |
| Abkommen EU–Vereinigte Staaten | Vereinigte Staaten | Frei |
| Abkommen EU–Vietnam | Vietnam | Frei |
| Abkommen EU–Samoa | Samoa | Frei |
| Abkommen EU–Kosovo | Kosovo | Frei |
| Abkommen EU–Südafrika | Südafrika | Frei |
| APS - Allgemeine Regelung | Cookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien und 4 weitereCookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu | 4,2 % |
| Mercosur | Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay | 4,7 % |
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 81,2 Mio. € | 78 % | -2 % | |
| 10 Mio. € | 9,6 % | +19,7 % | |
| 6,8 Mio. € | 6,5 % | -4,5 % | |
| 2,4 Mio. € | 2,3 % | +3,8 % | |
| 995.677 € | 1 % | +15,2 % | |
| 605.538 € | 0,6 % | -4,6 % | |
| 572.443 € | 0,5 % | +20,9 % | |
| 352.911 € | 0,3 % | -5,6 % |
5007.20 andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5007 20 des HS.
Diese Gewebe weisen nach Beschaffenheit, Webart und Aufmachung bestimmte Besonderheiten auf.
Sie werden meistens auf einheimischen Webstühlen (im Allgemeinen Handwebstühlen) in einfachen Bindungen (Taft-, Serge-, Köper-, Satinbindung) aus ungezwirnten und ohne Drehung vereinigten Grègefäden hergestellt. Die Webkanten sind im Allgemeinen schadhaft. Die Faltung der Gewebe ist fächerartig: Die beiden Endstücke liegen im Innern des Webstückes, das um sie herum gefaltet wird. Manche Sorten (besonders aus China) können auch so gefaltet sein, dass ein Endstück oben, ein Endstück unten liegt und das Webstück in sich gefaltet ist, und zwar zu vier Falten je Yard (0,91 m).
Sie können auch anders aufgemacht sein, z.B. aufgerollt.
Zu erwähnen sind:
1. Habutai-Gewebe: Japanische Gewebe, in Taft- oder Köperbindung aus einfachen, ungedrehten Garnen gewebt. Im Allgemeinen werden nur Gewebe in Taftbindung als Habutai-Gewebe bezeichnet, Gewebe mit Köperbindung hingegen als Habutai-Twill.
In rohem Zustand haben sie einen rauen Griff und einen weißgrauen oder schmutzig weißen Farbton. Nach dem Abkochen (z.B. beim Bleichen), d.h. wenn sie von ihrem Seidenleim befreit sind, sind diese Gewebe weiß oder fast weiß und können ohne weitere Behandlung verarbeitet werden.
Nach dem Bleichen werden diese Gewebe im Allgemeinen appretiert oder beschwert, wodurch sie eine dichtere Struktur, ein glänzenderes Aussehen und ein höheres Gewicht erhalten;
2. Pongéegewebe: Chinesische Gewebe, nach den Erzeugungsprovinzen Shantung, Honan, Assan, Antung, Ninghai benannt. Diese Gewebe sind verhältnismäßig dick und schwerer als die vorgenannten japanischen Gewebe. In rohem Zustand haben sie einen gelblichen oder rötlichen Farbton, und auch nach dem Abkochen ähnelt ihre Farbe der von rohem oder nur gewaschenem Leinen oder Batist. Sie können gerippt oder ungerippt sein, wobei die Rippen daher rühren, dass man beim Weben Fäden verschiedener Stärke verwendet, wodurch ein körniges Gefüge erreicht wird (Taftbindung);
3. Tussahgewebe (oder Tussorgewebe): Ursprünglich in einem Gebiet in Nordost-Indien erzeugte Gewebe aus Seide von einem wilden Seidenspinner. Im Laufe der Zeit ist diese Bezeichnung auch auf chinesische Gewebe ausgedehnt worden und umfasst heute nach ähnlichen Verfahren in verschiedenen ostasiatischen Ländern aus Seide des Eichenspinners hergestellte Gewebe;
4. Corahgewebe: Ein in der Nähe von Kalkutta hergestelltes Gewebe, das dem japanischen Habutai-Gewebe sehr ähnelt, von dem es sich jedoch durch geringere Gleichmäßigkeit und die Verwendung dickerer Garne unterscheidet. Das Vorhandensein eines Schnürchens in der Webkante ist eines seiner besonderen Merkmale.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | taftbindig, roh oder nur abgekocht | 5,3 % | m2 |
| 2025 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2024 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2023 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2022 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2021 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2020 | unverändert | 5,3 % | m2 |
| 2019 | taftbindig, roh oder nur abgekocht | 5,3 % | m2 |
In der Kombinierten Nomenklatur ist 5007 20 21 eine von 10 Tarifpositionen unter der Unterposition 5007.20 („andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %; die Menge wird in m2 angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 5,3 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 140 davon entfällt der Zoll ganz.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 5007.20 im Wert von 104,2 Mio. € ein (+0 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 107,12 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 78 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 5,3 %–7,5 %, USA zollfrei, UK 4 %–6 %, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 26 %, Argentinien 18 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 10 %–12,5 %, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–6 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 5007.20 im Wert von 192 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 5,3 %; besondere Maßeinheit: m2. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Für die Unterposition 5007.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (79 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.