Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 5104.00
5104 00 00: Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 3
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 5
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 1836/17
- Unterlagen
- Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 0966/23
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1523/07
- Unterlagen
- Y922 Keine oder andere Felle als Katzen- und Hundefelle, die in der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 (ABl. L 343) genannt sind
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | All third countries | Regulation 0966/23 | 20. Mai 2023 |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | All third countries | Regulation 1523/07 | 15. August 2009 |
TARIC-Daten vom 3. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
-
Belgien 21 %
-
Bulgarien 20 %
-
Dänemark 25 %
-
Deutschland 19 %
-
Estland 24 %
-
Finnland 25,5 %
-
Frankreich 20 %
-
Griechenland 24 %
-
Irland 23 %
-
Italien 22 %
-
Kroatien 25 %
-
Lettland 21 %
-
Litauen 21 %
-
Luxemburg 17 %
-
Malta 18 %
-
Niederlande 21 %
-
Österreich 20 %
-
Polen 23 %
-
Portugal 23 %
-
Rumänien 21 %
-
Schweden 25 %
-
Slowakei 23 %
-
Slowenien 22 %
-
Spanien 21 %
-
Tschechien 21 %
-
Ungarn 27 %
-
Zypern 19 %
TEDB · 3. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 5104.00
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 73.422 € | 35,7 % | — | |
| 62.911 € | 30,6 % | -64,5 % | |
| 46.267 € | 22,5 % | +118,4 % | |
| 8601 € | 4,2 % | — | |
| 6723 € | 3,3 % | +7.717,4 % | |
| 4185 € | 2 % | +0,2 % | |
| 2397 € | 1,2 % | -32,6 % | |
| 759 € | 0,4 % | — |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
5104.00 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren
Anmerkungen
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | unverändert | Frei | — |
| 2020 | unverändert | Frei | — |
| 2019 | Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren | Frei | — |
KN-Code 5104 00 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 5104.00 („Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 5104.00 in die EU auf 205.416 € (−4 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Malaysia mit einem Anteil von 36 %, gefolgt von Indien.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 5104.00 im Wert von 2 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Indien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 5104 00 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 5104.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Indien (134.200 $), gefolgt von der Schweiz.