EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1836/17
Unterlagen
Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
TARIC-Daten vom 3. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 3. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
4 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
5107 20 10 und 5107 20 30 · mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
Hierher gehören nur Mischgarne mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr, sofern bei dieser Mischung die Wolle gewichtsmäßig vorherrscht; andernfalls ist das Garn der Position 5108 zuzuweisen.
5107 20 10 · roh
Die Erläuterungen zu Unterposition 5106 10 10 gelten sinngemäß.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
roh
4 %
—
2025
unverändert
4 %
—
2024
unverändert
4 %
—
2023
unverändert
4 %
—
2022
unverändert
4 %
—
2021
unverändert
4 %
—
2020
unverändert
4 %
—
2019
roh
4 %
—
KN-Code 5107 20 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 5107.20 („mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %; die Menge wird in — angemeldet.
Waren aus 140 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 4 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 5107.20 in die EU auf 16 Mio. € (+2 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 43 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 4 %, USA 6 %, UK 4 %, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 18 %, Argentinien 14 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 2,7 %, Taiwan 7,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 5107.20 im Wert von 151 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 5107 20 10 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 4 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 5107 20 10 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 5107.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (8 Mio. $), gefolgt von China.
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