6110 · Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
Hierher gehören z. B. Kleidungsstücke, den oberen Teil des Körpers bedeckend, mit Ärmeln oder ohne Ärmel, mit Halsausschnitten aller Art, mit oder ohne Kragen, mit oder ohne Taschen.
Diese Kleidungsstücke haben meistens gerippte Ränder am unteren Rand, an der Öffnung und an den Ärmeln.
Sie können aus beliebigen Spinnstoffen und aus Gewirken oder Gestricken aller Art, einschließlich der leichten oder feinmaschigen, hergestellt sein.
Sie können verzierende Motive jeder Art, einschließlich Spitzen oder Stickereien, aufweisen.
Hierher gehören auch:
1. Pullover mit V-Ausschnitt, halsnahem, rundem oder U-bootförmigem Ausschnitt oder mit Rollkragen oder hohem Kragen ohne Öffnung, die über den Kopf angezogen werden und im Allgemeinen weder eine Öffnung am Halsausschnitt noch einen Verschluss haben;
2. Kleidungsstücke, ähnlich den im vorstehenden Unterabsatz beschriebenen, mit oder ohne Kragen, jedoch mit einer nicht durchgehenden Öffnung am Halsausschnitt, z. B. auf der Vorderseite oder auf der Schulter, die durch Knöpfe oder ein anderes Verschlusssystem geschlossen wird;
3. Westen und Strickjacken, mit vollständiger Öffnung auf der Vorderseite, mit oder ohne Verschluss, mit oder ohne Kragen;
4. als „Twinsets“ bezeichnete Kleidungsstücke, bestehend aus einem Pullover mit Ärmeln oder ohne Ärmel und aus einer Weste oder Strickjacke mit langen oder kurzen Ärmeln. Die Kleidungsstücke müssen sich in der Größe entsprechen und in Material und Farbe gleich sein. Muster und Verzierungen, wenn vorhanden, müssen auf beiden Kleidungsstücken identisch sein;
5. die in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Kleidungsstücke, hergestellt aus leichtem Material der bei T-Shirts oder ähnlichen Waren verwendeten Art, mit einer Durchzugskordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Element am unteren Rand.
Nicht hierher gehören:
a) Blusen und Hemdblusen für Frauen oder Mädchen (Position 6106);
b) Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren (Position 6101 oder 6102);
c) T-Shirts und Unterhemden (Position 6109).