EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1836/17
Unterlagen
Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 29. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
12 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Internal Advice Request; Tariff Classification of Coated Woven Container Liners.
600015627HMRC29. Juli 2026 – 28. Juli 2029 · 6305 32 19 00
A subsea use bulk bag made from woven polypropylene, measuring 90 x 90 x 90 cm. The bag has 5000 denier yarn over lock and straight stitching The bag also has red lifting loops and white tipping loops .There is a company logo and all sides of the bag. The item is designed to be filled with…
600015639HMRC2. Juni 2026 – 1. Juni 2029 · 6305 32 19 00
These bags are designed for the storage and transportation of bulk materials such as sand, stone, pebbles, grains, fertilizers, and various other industrial products. They are manufactured from woven polypropylene (PP) fabric, ensuring strength and durability. The bag has a capicity of holding…
600008874HMRC25. Januar 2024 – 24. Januar 2027 · 6305 32 19 00
Flexible intermediate bulk container. A large capacity Bulk bag made from UV stabilised, uncoated, white polypropylene Narrow Woven Strips of less than 5mm wide and 1mm thick. Each corner has a lifting loop that is stitched into the fabric of the bag for extra strength. Suitable for holding sand,…
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
6305 · Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
Zahlreiche Säcke aus Geweben sind anderweit erfasst, insbesondere in den Positionen 4202 und 6307. Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Papier sind zwar der Position 4819 zuzuweisen, die gleichen Waren aus Geweben aus Papiergarnen gehören jedoch hierher.
Mit Papier ausgefütterte Säcke aus Geweben gehören im Allgemeinen hierher, während Säcke aus Papier, die mit Geweben ausgefüttert sind, im Allgemeinen in Unterposition 4819 40 00 einzureihen sind.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
Allgemeines
Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
aus Gewirken oder Gestricken
12 %
—
2025
unverändert
12 %
—
2024
unverändert
12 %
—
2023
unverändert
12 %
—
2022
unverändert
12 %
—
2021
unverändert
12 %
—
2020
unverändert
12 %
—
2019
aus Gewirken oder Gestricken
12 %
—
In der Kombinierten Nomenklatur ist 6305 32 11 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 6305.32 („Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen: flexible Schüttgutbehälter“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %; die Menge wird in — angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 153 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 12 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 140 davon entfällt der Zoll ganz.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 6305.32 im Wert von 794,2 Mio. € ein (+0 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 2,37 € je kg; wichtigstes Lieferland war Indien mit einem Anteil von 57 %, gefolgt von der Türkei.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 7,2 %–12 %, USA 8,4 %, UK 6 %–12 %, Kanada 18 %, Mexiko 35 %, Brasilien 35 %, Argentinien 16 %, Peru 11 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 3,3 %, Taiwan 12 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6305.32 im Wert von 1 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Indien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6305 32 11 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 12 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 6305 32 11 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 6305.32 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Indien (378 Mio. $), gefolgt von der Türkei.
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